In Sachsen erfolgt das Verfahren zur Feststellung einer LRS in der Regel in Klasse 2.
Der Ablauf des Verfahrens ist nachfolgend genauer erklärt.
Unabhängig davon kann eine LRS auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diagnostiziert werden. Dies kann in Klasse 3 und 4 an unserer Stützpunktschule oder durch die Schulpsychologie des Landesamtes für Schule und Bildung Standort Zwickau erfolgen. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch Kontakt mit uns auf.
Betroffene Kinder können zum Zeitpunkt des LRS- Feststellungsverfahrens in Klasse 2 keine bzw. nur geringe Auffälligkeiten gezeigt haben bzw. haben sich die Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben erst später deutlich gezeigt.
Alle Kinder, die die zweite Klasse einer sächsischen Grundschule besuchen, nehmen im Januar am sogenannten Screening- Verfahren LRS teil. Dies umfasst Lesen und Schreiben.
Wenn im Screening Auffälligkeiten festgestellt wurden, nimmt die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer und/ oder die Deutschlehrerin/ der Deutschlehrer zu den Eltern des betreffenden Kindes Kontakt auf. Ein erstes Beratungsgespräch findet statt.
Die Klassenlehrer/innen der Heimatgrundschule stellen mit Einverständnis der Sorgeberechtigten im Vorfeld einen Antrag auf LRS- Feststellung. Die Eltern der gemeldeten Kinder erhalten eine persönliche Einladung mit weiteren Informationen zum Ablauf.
Für folgende Grundschulen sind wir Stützpunktschule LRS:
Über den genauen Ablauf des LRS-Feststellungsverfahren informieren wir Sie zum Informationselternabend, welcher am 05.02.2024 an unserer Grundschule stattfindet. Eltern, deren Kind am LRS-Feststellungsverfahren teilnimmt, erhalten die Einladung zum Elternabend sowie weitere Informatonsschreiben im Vorfeld per Post.
Sie gewinnen einen Einblick in das Thema LRS (Ursachen, Anzeichen, …) und erfahren, wie die Kinder bei uns am Stützpunkt in den LRS- Klassen lernen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen bzw. mit den LRS- Lehrerinnen ins Gespräch zu kommen. Oft sind auch Eltern zu Gast, deren Kind bei uns die LRS- Klasse besuchte, um von Ihren Erfahrungen zu berichten.
Die Feststellung der LRS erfolgt durch das Diagnostikteam bestehend aus 2 LRS- Lehrerinnen, 1 Schulpsychologin, 1 Sprachheilpädagogin.
In der Regel sind außerdem die zuständige Referentin des Landesamtes für Schule und Bildung Standort Zwickau sowie die Fachberaterin LRS und die Schulleiterin bzw. eine aussagekräftige Lehrkraft der Heimatgrundschule bei der Entscheidungsfindung zugegen.
Nach vorheriger Terminabsprache besteht die Möglichkeit zum persönlichen Auswertungsgespräch mit der diagnostizierenden LRS- Lehrerin.
Die Eltern werden schriftlich über das Ergebnis des LRS- Feststellungsverfahrens durch das Landesamt für Schule und Bildung Standort Zwickau informiert.
Sollte bei einem Kind eine LRS festgestellt worden sein, liegt die Entscheidung bei den Eltern, ob das Kind ab kommendem Schuljahr in einer LRS- Klasse an einer LRS- Stützpunktschule beschult wird.
Der Wechsel in eine LRS- Klasse kann nur nach Klassenstufe 2 erfolgen!
Ab dem 29.05.2024 werden die Aufnahmebescheide für die LRS- Klasse 3-1 an die Personensorgeberechtigten verschickt.
Über die Aufnahme in eine LRS- Klasse entscheidet das Landesamt für Bildung und Schule Standort Zwickau im Einvernehmen mit der Stützpunktschule.
Die Sorgeberechtigten erhalten einen Aufnahmebescheid sowie die Einladung zum ersten Elternabend und Informationen zum Schülertransport.
Die Stützpunktschule informiert die Heimatgrundschulen, welche Kinder ab kommendem Schuljahr in die LRS- Klasse aufgenommen werden.
Am 13.06.2024 findet der Informationselternabend für die zukünftige Klasse 3-1 statt. Sie lernen die Klassenleitung Ihres Kindes kennen, die Sie über alles weitere Wichtige informieren wird.