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Schulanfänger 2025/26

Schulanfänger 2025/26

Anmeldung Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26

Anmeldung Schulanfänger für das Schuljahr 2024/25


Jedes Kind, welches zwischen dem 01.07.2018 und dem 30.06.2019 geboren wurde, wird im Jahr 2025 (Schuljahr 2025/26) schulpflichtig.
Daraus ergibt sich die Pflicht der Eltern ihr Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule vorzeitig angemeldet werden. Wir bitten Sie, Ihr Kind an folgenden Tagen anzumelden:


Grundschule Süd, Ernst-Thälmann-Straße 2
Dienstag, 13.08.2024, 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag, 15.08.2024, 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr


Die Anmeldetermine sind unbedingt einzuhalten. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn die vorzulegenden Unterlagen vollständig sind.


Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an der für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet werden und dort einen Ausnahmeantrag stellen. Bei der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft, ist nur eine schriftliche Information an die zuständige Grundschule erforderlich.

Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde, der Nachweis / das Dokument zum Sorgerecht und der Nachweis zum Masernschutz vorzulegen. Die Anmeldetermine sind unbedingt einzuhalten. Die Anmeldung kann nur  erfolgen, wenn die vorzulegenden Unterlagen vollständig sind (siehe unten). Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, an den oben genannten Tagen, sein Kind bei dem jeweiligen dazugehörigen Hort vormerken zu lassen.

 

 

Anmeldung BIW Süd

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Zur Kenntnisnahme: Hausordnung der Grundschule Süd