Kind krank?
Wenn Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie es bitte spätestens bis 7:30 Uhr von der Schule ab.
Krankmeldung über den Schulmanager
Sie können Ihr Kind bereits jetzt über Ihren persönlichen Elternzugang im Schulmanager Online krankmelden.
Die dort übermittelte Krankmeldung gilt zugleich als Entschuldigung. Eine zusätzliche Entschuldigung in Papierform ist nicht erforderlich.
Für die erstmalige Anmeldung benötigen Sie den persönlichen Zugangscode, den Sie von der Schule erhalten haben.
Verbindlich ab 26. Oktober 2026
Nach den Herbstferien erfolgen Krankmeldungen grundsätzlich über den Schulmanager Online.
Bis einschließlich Freitag, den 9. Oktober 2026, können Sie Ihr Kind weiterhin per LernSax-E-Mail im Sekretariat abmelden.
So melden Sie Ihr Kind krank
Die Krankmeldung ist in wenigen Schritten erledigt.
Schulmanager öffnen
Melden Sie sich in der App oder im Browser mit Ihrem Elternzugang an.
Krankmeldung wählen
Öffnen Sie im Schulmanager den Bereich für Krankmeldungen.
Zeitraum eintragen
Geben Sie die voraussichtliche Dauer der Erkrankung an.
Meldung absenden
Verlängert sich die Erkrankung, aktualisieren Sie bitte den Zeitraum.
Videoanleitung zur Krankmeldung
Das Video zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Kind im Schulmanager krankmelden.
Erst beim Starten des Videos wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt. Falls das Video nicht angezeigt wird, können Sie es direkt auf YouTube öffnen.
Ansteckende und meldepflichtige Krankheiten
Zum Schutz aller Kinder und Beschäftigten müssen bestimmte ansteckende Erkrankungen der Schule unverzüglich und ausdrücklich mitgeteilt werden. Eine allgemeine Krankmeldung ohne Benennung der Erkrankung reicht in diesen Fällen nicht aus.
Was muss zusätzlich gemeldet werden?
Dazu gehören beispielsweise Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach, Krätze, Kopfläuse sowie bestimmte ansteckende Magen-Darm-Erkrankungen.
Bitte informieren Sie in diesen Fällen zusätzlich das Sekretariat. Die Aufzählung ist nicht vollständig.
Alle Hinweise zu meldepflichtigen KrankheitenWann darf mein Kind wiederkommen?
Nach Fieber, Erbrechen oder Durchfall kann Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen, wenn es seit mindestens 48 Stunden frei von diesen Symptomen ist, keine fiebersenkenden Medikamente benötigt und sich wieder ausreichend belastbar fühlt.
Schicken Sie Ihr Kind bitte nicht zur Schule, wenn es den Schulalltag noch nicht ohne besondere Unterstützung bewältigen kann.
Wichtig: Für einzelne Infektionskrankheiten gelten besondere Wiederzulassungsfristen. Die Vorgaben des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes sind dann maßgeblich.
Weitere wichtige Hinweise
Was bei technischen Problemen, längerer Krankheit und geplanten Aufenthalten gilt.
Technische Probleme
Ist der Schulmanager ausnahmsweise nicht erreichbar, melden Sie Ihr Kind bitte telefonisch im Sekretariat ab:
Sobald der Zugang wieder möglich ist, tragen Sie die Krankmeldung bitte im Schulmanager nach. Nur wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen, senden Sie ausnahmsweise eine E-Mail an Frau Jurisch.
Ärztliche Bescheinigung
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen kann die Schule die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
Dies kann auch bei auffällig häufigen oder besonders langen Erkrankungen erforderlich sein.
Kur oder geplanter Aufenthalt
Eine Heilkur, Rehabilitationsmaßnahme oder ein geplanter Erholungsaufenthalt ist keine gewöhnliche Krankmeldung.
Bitte beantragen Sie die notwendige Beurlaubung rechtzeitig vor Beginn und reichen Sie den entsprechenden Nachweis ein.