Haus- und Hofordnung
Diese Hausordnung beruht auf dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen (Sächsischen Schulgesetzes). Das grammatisch maskuline Geschlecht von „Lehrer“, „Schüler“, pädagogische Mitarbeiter oder von Funktionsbezeichnungen wurde unabhängig vom tatsächlichen Geschlecht der betreffenden Person verwendet.
I. Verhalten im Schulbereich
I.1. Jeder Schüler ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen, sich auf den Unterricht vorzubereiten, die ihm gestellten Aufgaben auszuführen sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten.
I.2. Während der Unterrichtszeit ist Lärm auf dem Schulgelände und im Schulhaus zu vermeiden (bei Ausnahmefällen muss der Lehrer entscheiden, ob der Unterricht fortgeführt oder unterbrochen wird.)
I.3. Bei Unfällen muss sofort eine Person des Lehr- oder Angestelltenpersonals benachrichtigt werden.
II. Betreten des Schulgebäudes/Vorbereiten auf den Unterricht
II.1. Die allgemeine Unterrichtszeit beginnt um 7.40 Uhr. Die Schule wird um 7.25 Uhr geöffnet. Angemeldete Schüler werden 6.00 Uhr bis 7.25 Uhr eingelassen. Eine weitere Ausnahme zur Öffnung der Schule bilden extreme Witterungsbedingungen (Entscheidung liegt bei dem Aufsichtslehrer). Handys werden beim Betreten und bleiben bis zum Verlassen des Schulgeländes ausgeschaltet. Im dringenden Fall kann im Beisein eines Lehrers, Erziehers oder der Sekretärin telefoniert werden. Tragbare Computerspiele sind in der Schule nicht gestattet. Ausnahmen können von Lehrern/Erziehern bekannt gegeben werden. Ein Versicherungsschutz durch den Schulträger ist bei jeglichen elektronischen Geräten und anderen Spielsachen nicht gewährleistet. Bei Verstößen werden die Geräte bis Unterrichtsende/Ende der Hortzeit eingezogen und die Sorgeberechtigten informiert.
II.2. Nach Betreten der Schule gehen die Schüler sofort an den für sie vorgesehenen Spind. Hier legen sie die Straßenbekleidung ab und wechseln die Schuhe.
II.3. Anschließend begeben sich die Schüler in ihre Unterrichtsräume.
II.4. Alle Schüler sind spätestens zum Vorklingeln im Klassenzimmer. Bei Ertönen des Vorklingelzeichens begibt sich jeder Schüler an seinen Arbeitsplatz, an dem er vor Unterrichtsbeginn bzw. während der Pause seine Arbeitsmittel vollständig bereitgelegt hat.
II.5. Das Schulgebäude ist bis Ende der 4. Unterrichtsstunde verschlossen. Die Sicherheitstüren sind im Notfall von innen zu öffnen.
II.6. Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend, so benachrichtigt ein Schüler das Sekretariat.
III. Pausenregelung/Verlassen des Schulgebäudes und des Schulgeländes
III.1. In den kleinen Pausen verbleiben alle Schüler im Schulhaus und halten sich in den Klassenräumen auf.
III.2. In der 1. Pause ist Zeit für das Frühstück. Die große Pause verbringen alle Schüler auf dem Hof. Bei schlechtem Wetter findet die Pause im Haus statt. Es erfolgt dann eine Durchsage über die Sprechanlage.
III.3. Den Anweisungen der Pausenaufsicht ist unbedingt nachzukommen.
III.4. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist das Verlassen des Schulgeländes untersagt.
III.5. Nach der letzten Unterrichtsstunde suchen angemeldete Schüler den Hort auf. Nach dem Anziehen der Straßenbekleidung verlassen die Hauskinder unverzüglich das Schulhaus und das Schulgelände oder warten bis zum nächst folgenden Bus in den Spieleecken. Schüler, die dagegen verstoßen, unterliegen keinem Versicherungsschutz. Sie unterliegen nicht mehr der Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Lehrer. Ausgenommen sind davon der spätere Besuch von schulischen Veranstaltungen und Ganztagsangeboten.
IV. Sauberkeit in den Räumen und auf dem Schulgelände
IV.1. Alle Schüler bemühen sich um Sauberkeit und Ordnung, dazu gehört:
- Sauberkeit am eigenen Arbeitsplatz,- Papier und Abfälle beseitigen - Tische ordentlich hinstellen - Stühle hochstellen
- Sauberkeit auf den Toiletten, - Fenster öffnen nur Erwachsene - sparsamer Umgang mit Seife und Papier - Spülung betätigenden
- Gängen und im Treppenhaus, - Spinde schließen - Papier in den Gängen in die Papierkörbe
- auf dem Schulgelände. - nicht auf Rabatten treten, - Bänke nur als Sitzgelegenheiten nutzen
IV.2. Schüler, die wiederholt oder in besonderem Maß gegen allgemeine Sauberkeits- oder Hygieneregeln verstoßen, können zur Beseitigung dieser Verunreinigung herangezogen werden.
IV.3. Nach jeder Unterrichtsstunde säubert der Ordnungsdienst die Tafel und kontrolliert die Sauberkeit und Ordnung im Zimmer.
IV.4. Nach der letzten Unterrichtsstunde kommen die Ranzen in die persönlichen Spinde. Das Essen und Trinken wird aus den Seitentaschen des Ranzens entnommen und separat in den Spind gestellt.
IV.5. In der Hortzeit halten sich die Schüler nicht in den Gängen auf. Sie begeben sich sofort in den Hort, damit die Klassen in denen noch Unterricht ist nicht gestört werden.
V. Regelung zum Schutz von Personen und Eigentum
V.1. Die Sicherheit aller Schüler und Lehrer innerhalb der Schule muss gewährleistet sein. Daher sollten sich auch alle um eine gegenseitige Rücksichtnahme bemühen. Deshalb:
- k e i n Werfen mit Steinen, Schneebällen etc.,
- k e i n Werfen mit Gegenständen im Klassenzimmer,
- k e i n Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (Messer, Reizgas etc. werden eingezogen und nur an die Eltern wieder ausgegeben.).
- Jedes Befahren des Schulgeländes ist untersagt. Ausnahmeregelung legt der Schulleiter fest. - Das Sportplatz- und Schulgartengelände darf nur während des Sport- und Schulgartenunterrichtes unter Aufsicht eines Lehrers bzw. nach dem Unterricht unter Begleitung eines Erziehers betreten und benutzt werden!
- Pflegliche Behandlung aller schuleigenen Lehr- und Lernmittel ist Pflicht. Mutwillige Beschädigung führt zur Ersatzpflicht. - Mutwillige Beschädigung des Eigentums von Mitschülern wird den Eltern zur Einforderung berechtigter Ansprüche mitgeteilt.
- Gefundene Gegenstände sind im Sekretariat abzugeben.
VI. Beurlaubung und Versäumnisse
VI.1. Bei Verhinderung des Unterrichtsbesuches durch Krankheit ist eine Entschuldigung am gleichen Tag bis spätestens 08.25 Uhr und spätestens bis zum 3. Tag schriftlich an den Klassenleiter erforderlich. Der Klassenleiter hat die Entschuldigungen ein Kalenderjahr lang aufzuheben. Der Hort ist separat zu informieren.
VI.2. Der Schulleiter kann bei mehr als 10 Tagen Abwesenheit eines Schülers ein ärztliches Attest über dessen Gesundheitszustand anfordern. Eine stundenweise Befreiung des Schülers vom Unterricht (z. B. Sport) ist nur in Ausnahmefällen durch den jeweiligen Fachlehrer möglich. Sollte die Forderung nach Befreiung mehrfach auftreten, kann der Schulleiter ein ärztliches Attest fordern.
VI.3. Das Entlassen aus dem Unterricht aus gesundheitlichen Gründen ist nur möglich nach Kontaktaufnahme mit dem Erziehungsberechtigten.
VI.4. Beurlaubung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag möglich: - bis 2 Tage: Klassenleiter, - bis 10 Tage: Schulleiter über den Klassenleiter.
VI.5. Eine zeitnahe Meldung von Infektionskrankheiten ist erforderlich.
VII. Gültigkeit und Änderungsanträge
VII.1. Die Hausordnung wird ergänzt durch die Fachraumordnungen für die Fachunterrichtsräume Werken, Computer, Töpfern und die Schulküche, durch die Sporthallenordnung, den Alarm- und Evakuierungsplan und die Regeln vom Hort und dem Hof. Die dort getroffenen Bestimmungen sind ebenso einzuhalten.
VII.2. Nach Vorlage und Diskussion in den schulischen Gremien wird die Hausordnung durch die Gesamtlehrerkonferenz mittels Beschluss in Kraft gesetzt.
VII.3. Die Hausordnung in der vorliegenden Form tritt am 17.09.2013 in Kraft. Sie gilt bis auf Widerruf.
VII.4. Änderungsanträge können nur über die schulischen Gremien der Schulkonferenz vorgetragen werden und bedürfen der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit. Frau Fleischer Schulleiterin