Information des Schulträgers zu Elektro - Rollern und Fahrrädern
Das Abstellen von Elektrorollern sowie Elektrorädern ist im Schulgebäude, in den Nebengbäuden sowie in den Sportstätten nicht erlaubt. Grund dafür ist die Brandgefahr, welche von den entsprechenden Energiespeichern ausgehen kann. Bei Zuwiderhandlung haftet der Verursacher eines Schadens vollumfänglich wegen grober Fahrlässigkeit.
Mit freundlichen Grüßen die Lehrer*innen und Erzieher*innen der Curie - GS