Liebe Eltern,
wir freuen uns sehr, dass Sie sich für unsere Schule interessieren.
Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Formulare und unterstützende Informationen zum Schüleraufnahmeverfahren für das Schuljahr 2025/2026 zur Verfügung.
Ihr Heine-Team
Sehr geehrte Eltern,
in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes Auswahlverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.
Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren einzelfallbezogenes Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
1. Schüler deren Schulweg zu einer anderen nächstgelegenen und aufnahmefähigen Schule unzumutbar wäre,
2. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, soweit die Inklusionsbedingungen an der Schule erfüllt werden,
3. Geschwister von Schülern, die auch im der Anmeldung folgenden Schuljahr diese Schule gemeinsam besuchen werden,
4. Dauer des Schulweges
- ausschlaggebend ist die Wegedauer vom Hauptwohnsitz aus (im Falle des elterlichen Wechselmodells ist das
arithmetische Mittel aus den jeweiligen Schulwegen zu bilden)
- die Wegedauer ergibt sich für fußläufige Schüler aus der über ein öffentlich zugängliches Entfernungsermittlungstool
(z. B. Google Maps) zu ermittelnden Wegstrecke, für deren Bewältigung drei Minuten je 200 Metern anzusetzen sind,
und für Fahrschüler, für die gemäß der Satzung des zuständigen Verkehrsverbundes Anspruch auf eine erstattungsfähige
Schülerbeförderung besteht bzw. - soweit Letztere keine sog. Mindestentfernungen regelt - für die gemäß Ziffer 3.1 der
Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur
Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern von einem unzumutbaren fußläufigen Schulweg ausgegangen wird,
über das Fahrplantool des zuständigen Verkehrsverbundes,
5. Zufallsprinzip (Losverfahren, dieses kommt nur zur Anwendung, sofern an der Kapazitätsgrenze mehrere Anmeldungen mit identischen Voraussetzungen vorliegen).
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.
Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Abgelehnte Kinder erhalten einen Platz auf der Nachrückerliste. Dieser Platz wird Ihnen im Ablehnungsbescheid auch mitgeteilt. Zur Teilnahme am Nachrückverfahren genügt ein formloser Antrag.