Wechsel an weiterführende Schulen

Wechsel an weiterführende Schulen

1. Bildungsempfehlungen:

Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen in der Klassenstufe 4 erfolgt am 14.02.2025.
Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann, wird diese am 13.06.2025 den Eltern schriftlich bekannt gegeben.
Läuft ein Feststellungsverfahren für sonderpädagogischen Förderbedarf, wird die Bildungsempfehlung nach dessen Abschluss erteilt.

 

2. Anmeldung und Aufnahme an der Oberschule

Eltern von Schülern der Klassenstufe 4, deren Kinder die Oberschule besuchen sollen, melden ihre Kinder bis zum 07.03.2025 mit der Bildungsempfehlung bei einer Oberschule ihrer Wahl an.
Einen schriftlichen Bescheid über die Aufnahme an einer Oberschule sollen die Eltern am 16.05.2025 erhalten.

 

3. Anmeldung und Aufnahme an einem Gymnasium

 

Anmeldung
Die Anmeldung der Kinder mit einer Empfehlung für das Gymnasium erfolgt bis 07.03.2025 am Gymnasium ihrer Wahl.
Die Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, stellen ebenfalls bis zum 07.03.2025 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl.
Eltern von Schülern, denen erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum 23.06.2025 einen Aufnahmeantrag beim gewünschten Gymnasium stellen.

 

Beratungsgespräch
Die Eltern von Schülern der Klassenstufe 4, die keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben, aber den Besuch eines Gymnasiums wünschen, werden bei der Antragstellung auf Aufnahme ihres Kindes am Gymnasium auf die Rechtsfolgen gemäß §34 Abs.2 Satz 4bis 6 des Sächsischen Schulgesetzes hingewiesen.
Die Beratungsgespräche finden im Zeitraum vom 11.03.2025 bis 20.03.2025 an dem Gymnasium statt, an dem der Antrag auf Aufnahme an ein Gymnasium gestellt wurde. Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden die Eltern ihr Kind spätestens bis zum 21.03.2025 an der gewünschten Oberschule oder Oberschule+ an.
Besteht nach erfolgtem Beratungsgespräch der Wunsch zur Aufnahme an einer Oberschule, melden die Eltern ihr Kind spätestens bis zum 10.04.2025 an einer Oberschule oder Oberschule+ an. Eltern, für deren Kind im Ergebnis des Beratungsgesprächs der Besuch der Oberschule empfohlen wird, die aber trotzdem wünschen, dass ihr Kind das Gymnasium besucht, teilen dies nach dem Beratungsgespräch schriftlich spätestens bis zum 10.04.2024 der Schulleitung des Gymnasiums mit.

 

Schriftliche Leistungserhebung
Die Leistungserhebung für Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium findet an dem Gymnasium statt, an dem der Antrag auf Aufnahme gestellt worden ist.

Ersttermin: 11.03.2025
Nachtermin: 19.03.2025

 

Ergebnis der Leistungserhebung
Das Ergebnis der Leistungserhebung wird den Eltern im verpflichtenden Beratungsgespräch mitgeteilt.

 

Entscheidung über die Aufnahme
Einen Bescheid über die Aufnahme an einem Gymnasium sollen die Eltern am 16.05.2025 erhalten.
Für die Eltern von Schülern, denen die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt werden konnte, erfolgt eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium bis zum 07.07.2025.

 

4. Aufnahmeverfahren in Klassen mit vertiefter sportlicher Ausbildung an Oberschulen

Eltern von Schülern der Klassenstufe 4 können bis zum 07.03.2025 einen Antrag auf die Aufnahme in die Klassen mit vertiefter sportlicher Ausbildung an Oberschulen stellen.
Voraussetzung dafür ist die Teilnahme der Schüler an einer besonderen sportlichen Eignungsprüfung, die unter Einbeziehung der Landesfachverbände in der Regel von September 2024 bis Januar 2025 stattfindet.

Das Ergebnis der besonderen sportlichen Eignungsprüfung wird den Eltern durch die Landesfachverbände bis zum 03.02.2025 mitgeteilt. Bei Nichtbestehen der besonderen sportlichen Eignungsprüfung stellen die Eltern bis zum 07.03.2025 bei der Oberschule einen Antrag auf Aufnahme für eine Klasse ohne vertiefte sportliche Ausbildung.

 

5. Aufnahmeverfahren an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung

Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt wurde, können bis zum 07.03.2025 den Antrag auf Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für das Gymnasium mit vertiefter Ausbildung stellen.

Die Eltern von Schülern mit Bildungsempfehlung für die Oberschule, die an der Leistungserhebung und am verpflichtenden Bildungsgespräch teilgenommen haben, können bis zum 21.03.2025 den Antrag auf Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für Gymnasien mit vertiefter Ausbildung stellen.
Die Aufnahmeprüfungen für vertiefte Ausbildung im mathematisch-naturwissenschaftlichen und sprachlichen Bereich finden am 17.03.2025 und 18.03.2025 statt.

Für die Aufnahmeprüfungen im musischen Bereich kann dieser Zeitrahmen durch die Schule erweitert werden. Die besondere sportliche Eignungsprüfung unter Einbeziehung der Landesfachverbände findet im Zeitraum September 2024 bis Januar 2025 statt. Das Ergebnis der besonderen sportlichen Eignungsprüfung wird den Eltern durch die Landesfachverbände bis spätestens 03.02.2025 mitgeteilt.

Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird den Eltern bis zum 26.03.2025 mitgeteilt. Bei nichtbestandenem Aufnahmeverfahren stellen die Eltern bis zum 10.04.2025 bei einem Gymnasium, einer Gemeinschaftsschule oder einer Oberschule bzw. Oberschule+ für einen Bildungsgang ohne vertiefte Ausbildung einen Antrag auf Aufnahme.

Die Nachprüfungen für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Prüfungsteilnahme verhindert waren, oder für Schüler mit der Bildungsempfehlung für die Oberschule, die an der schriftlichen Leistungserhebung um am verpflichtenden Beratungsgespräch teilgenommen haben, finden am 07.04.2025 und 08.04.2025 statt.
Ihre Ergebnisse werden den Eltern unverzüglich mitgeteilt. Bei nichtbestandenem Aufnahmeverfahren stellen die Eltern bis zum 10.04.2025 bei einem Gymnasium, einer Gemeinschaftsschule oder einer Oberschule bzw. Oberschule+ für einen Bildungsgang ohne vertiefte Ausbildung einen Antrag auf Aufnahme.

Ist die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt worden, kann der Antrag auf Teilnahme am Aufnahmeverfahren umgehend gestellt werden. Voraussetzung für die Aufnahme an einem Gymnasium mit vertiefter sportlicher Ausbildung ist die erfolgreiche Teilnahme an der besonderen sportlichen Eignungsprüfung zwischen September 2024 und Januar 2025. Das Aufnahmeverfahren soll dann bis zum 23.06.2025 durchgeführt werden.

Für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Teilnahme verhindert waren, wird das betreffende Gymnasium das nachträgliche Aufnahmeverfahren bis zum 04.07.2025 durchführen.