Grundschule Doberschütz 

Schulanmeldung

Schulanmeldung

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2027/28 an der Grundschule Doberschütz

 

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Sorgeberechtigten für den Schulbesuch anzumelden.

Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden. Diese Kinder können angemeldet werden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

 

Zur Anmeldung legen Sie bitte vor:

-  die Geburtsurkunde des Kindes

-  den Impfausweis (Nachweis Masernimpfung)

-  das ausgefüllte und von den Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Eltern) unterschriebene

   Anmeldeformular zur Schulanmeldung (zu finden hier oder abzuholen in der Schule bzw. Kita ab Juli 2026)

-  Vollmacht zur Schulanmeldung, falls nur ein sorgeberechtigtes Elternteil zur Anmeldung erscheint

 

Getrennt lebende oder unverheiratete Eltern oder Alleinerziehende müssen bei der Anmeldung die Bescheinigung über die Erziehungs- und Sorgeberechtigung/ Negativ-Bescheinigung in Kopie mitbringen. Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen neu angemeldet werden.

 

Termin zur Anmeldung in der Grundschule Doberschütz, Breite Straße 8, 04838 Doberschütz:

Dienstag, 11.08.2026, von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis 18.00 Uhr

Ab 18.00 Uhr führen wir voraussichtlich einen Elternabend im Speiseraum der Grundschule durch.

Ab dem kommenden Schuljahr ist im Zeitraum vom 01.08.2026 - 15.09.2026 auch erstmalig die digitale Schulanmeldung möglich unter folgendem Link möglich:

 https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000057

In Ausnahmefällen können auch Termine außerhalb der Anmeldezeiten telefonisch mit der Grundschule unter 034244-60108 vereinbart werden.

 

N. Bauer

Schulleiterin