Kooperationsvereinbarung
Einleitung
Grundschule, aber auch der Hort, sind Lern- und Lebensorte, die gemeinsam mit den Eltern einen spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen. Lehrer und Erzieher sind besonders für Grundschüler wichtige Bezugspersonen. Es wird gemeinsam für das Kindeswohl Sorge getragen, da es dieselben Kinder sind, die die Schule und anschließend den Hort besuchen.
Basis für ein Gelingen der Zusammenarbeit ist der stetige Austausch von Informationen und der wertschätzende Umgang miteinander.
1. Ziel der Kooperationsvereinbarung
Ziel der Kooperationsvereinbarung zwischen dem
Hort AWO „Am Friedenspark“
Nicolaistraße 3; 01796 Pirna
vertreten durch die Hortleiterin Frau Sophia Pilz
und der
Grundschule „Am Friedenspark“
Nicolaistraße 3; 01796 Pirna
vertreten durch die Schulleiterin Frau Diana Knöbel
ist es, die Zusammenarbeit beider Einrichtungen zu vertiefen und den Kindern optimale Bedingungen während der Schul- und Hortzeit zu gewährleisten. Im Mittelpunkt steht das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen, Interessen und Neigungen.
Beide Einrichtungen sind bestrebt, die Professionalität im Bereich Grundschule und Hort weiterzuentwickeln.
2. Grundlage der gemeinsamen Vereinbarung
Auf der Grundlage der Gemeinsamen Vereinbarung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Kooperation von Hort und Grundschule wird folgende Vereinbarung über die Ausgestaltung der Kooperation zwischen den Einrichtungen geschlossen.
3. Rahmenbedingungen
Unser Hort und unsere Grundschule befinden sich im gleichen Gebäudekomplex, dadurch sind optimale Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit vorhanden.
Es gibt die Möglichkeit zur gegenseitigen Nutzung der Räume.
4. Zuständigkeiten und Befugnisse der Schulleitung und der Hortleitung
Da Grundschule und Hort eigenständige Einrichtungen sind, ist die Schulleitung für Angebote und Aufgaben der Schule, die Hortleitung für Angebote und Aufgaben seitens des Hortes verantwortlich.
Schul- und Hortleiter arbeiten eng zusammen, die Weisungsbefugnisse bleiben unverändert.
Die Ganztagsangebote werden unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleiterin organisiert. Der Hort wird über die Angebote, Teilnehmer und die dafür vorgesehenen Räume umfänglich informiert.
Zugrunde liegt das Pädagogische Konzept des Ganztagsangebotes der Grundschule „Am Friedenspark“, welches dem Hort als Kopie ausgehändigt wird.
5. Zuständigkeiten von Lehrern und Erziehern
Die Partner arbeiten gleichberechtigt und legen Wert auf eine Zusammenarbeit in Bezug auf die Entwicklung der Kinder. Sie verständigen sich darüber, wie die Individualität von Kindern, ihre Lebensgeschichten und Lernbiografien in den Bildungsprozessen berücksichtigt werden.
6. Absprachen zwischen beiden Institutionen
Absprachen zwischen Lehrern und Erziehern erfolgen individuell und über das Pendelheft. Tagesaktuelle Besonderheiten (z.B. wegen Krankheit während der Unterrichtszeit abgeholter Kinder, Verletzungen, schwerwiegende Konflikte zwischen Kindern) werden den Erziehern des Hortes bei Übernahme der Kinder von den Fachlehrern oder über das Pendelheft mitgeteilt.
Es wird angestrebt, dass sich Hortleitung und Schulleitung täglich kurz absprechen, und einmal in der Woche treffen, um Informationen auszutauschen, Termine abzustimmen, gemeinsame Vorhaben zu planen und eventuelle aktuelle Probleme zu besprechen.
Die Jahresplanung von Schule und Hort wird am Schuljahresanfang abgestimmt. Zusätzliche Absprachen zwischen Hortleitung und Schulleitung erfolgen bei Bedarf.
Weitere gemeinsame Treffen und Dienstberatungen können bei Bedarf jederzeit durchgeführt werden.
Stundenplanrelevante Absprachen erfolgen durch die Schulleiterin und die Hortleiterin oder deren Beauftragte.
7. Übernahme der Kinder
Frühhort
Von 6:45 Uhr – 7:30 Uhr werden die Frühhortkinder von den Erziehern des Hortes betreut. (2021 ab 06:00 Uhr) Um 7:30 Uhr erfolgt die Übergabe an die Grundschule.
Unterrichtsschluss
Nach Beendigung des Unterrichts erfolgt die Übergabe der Kinder durch die Lehrer an die Erzieher bzw. gehen die Kinder selbständig in Ihren Gruppenraum.
Wenn sich in Einzelfällen Kinder für Zwischenstunden bereits im Hort befinden, werden diese anschließend von dem entsprechenden Lehrer im Hort abgeholt.
Ganztagsangebot
Kinder, welche sich in die gebundenen Angebote des Ganztagsangebotes eingeschrieben haben, werden von den entsprechenden GTA-Anbietern aus dem Hort abgeholt und anschließend wieder gebracht.
Die Ganztagsangebote werden in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden. Von der Schule wird vor Beginn der Ganztagsangebote ein Raumverteilungsplan erarbeitet und an alle Beteiligten sowie dem Hort übergeben.
Kinder, die aus dem Hort geholt werden, waren vorher im Hort Mittagessen.
Kinder, die im direkten Anschluss an den Unterricht die Angebote wahrnehmen, haben mit der Schule das Mittagessen eingenommen.
Stundenplanänderungen
Änderungen im Stundenplan (Ausfall o.ä.), welche dem Hort einen Tag vor Eintritt bekannt gegeben werden, müssen laut Schulgesetz umgesetzt werden.
Ist dies nicht möglich, muss der Hort die Eltern darüber in Kenntnis setzen, um sie darüber zu informieren, da dann die Aufsichtspflicht wieder bei den Eltern liegt.
Im Regelfall versucht die Grundschule die Betreuung der Schüler bis zur 4. Unterrichtsstunde zu gewährleisten.
Änderungen im Stundenplan (Ausfall o.ä.), welche dem Hort am selben Tag bekannt gegeben werden, können nur nach Absprache umgesetzt werden. Die Hortleitung oder deren Beauftragte entscheiden dann je nach Kinderzahl und Personalsituation, ob eine frühere Übernahme der Kinder möglich ist.
Übernahme bei hitzefrei
Bei hitzefrei erfolgt planmäßiger Unterricht bis zur 4. Stunde.
Alle Klassen, die in der 5. oder 6. Stunde noch Klassenunterricht hätten, werden von den verantwortlichen Lehrern betreut. Dazu zählt nicht, wenn eine Klasse getrennt unterrichtet wird, zum Beispiel ein Teil im Fach Ethik, Religion oder Werken. Diese Gruppen gehen nach der 4. Stunde in den Hort.
Vom Hort übernommen werden nach der 4. Unterrichtsstunde alle Integrations- oder Förder- und Schulgartenkinder.
Bei hitzefrei werden in der Regel keine Hausaufgaben aufgegeben, der Hort übernimmt auch keine Hausaufgabenbetreuung.
Über das Stattfinden von GTA-Angeboten und AGs entscheidet der jeweilige Angebotsleiter und teilt dies dem Hort mit.
8. Wandertage und Abschlussfahrten
Wandertage sind Schulveranstaltungen. Die Erzieher können diese auf eigenen Wunsch und nach Absprache mit dem Klassenlehrer, außerhalb ihrer Dienstzeit, begleiten.
Die Klassenfahrt ist ein prägendes Ereignis für Schüler, Lehrer und Erzieher. Diese Fahrt wird von der Schule geplant und durchgeführt.
Wenn beide, Klassenleiter und Erzieher, dies wünschen, kann die Klassenfahrt nach Absprache mit der Hortleitung vom Erzieher der Klassenstufe begleitet werden.
Wenn der Erzieher, nach der verbindlichen Zusage, aus unterschiedlichsten Gründen (z.B. akuter Personalmangel) die Begleitung kurzfristig und ersatzlos absagt, müssen die anfallenden Reisekosten vom Hortträger übernommen werden.
9. Hausaufgaben
Die von den Lehrern erteilten Hausaufgaben können von Montag bis Donnerstag im Hort erledigt werden. Die Fachlehrer schreiben die Hausaufgaben als Information für den Hort in das Pendelheft. Die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder die Hausaufgaben zu Hause oder im Hort erfüllen sollen und teilen das dem Hort schriftlich mit.
Freitags sowie vor Ferien, bei Hitzefrei oder nach Absprachen (bei Hortausflügen o.ä.) werden die Hausaufgaben nicht im Hort angefertigt.
Die Hausaufgabenerteilung liegt im Ermessen des Lehrers. Sie sollen so erteilt werden, dass die Kinder diese selbständig erledigen können.
Für die Erledigung der Hausaufgaben werden die Klassenzimmer genutzt. Somit haben die Kinder die notwendige Ruhe, um in Eigenständigkeit ihre Hausaufgaben zu erledigen.
Die Hausaufgaben werden in einer angemessenen Zeit
(Klasse 1 bis 15 min; Klasse 2 bis 20 min; Klassen 3/4 bis 30 - 45 min),
unter Aufsicht, angefertigt.
Die Erzieher sind nicht verpflichtet, diese auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu kontrollieren. Dies bleibt in der Verantwortung der Lehrer bzw. des Elternhauses. Über Besonderheiten (z.B. große Schwierigkeiten) bei der Erledigung der Hausaufgaben geben die Erzieher nach Möglichkeit im Pendelheft Rückmeldungen an die Fachlehrer.
Ausgenommen ist der Hort von der Erledigung sämtlicher Berichtigungen, Leseübungen und Präsentationsformen (Plakate u.ä.).
Können die Kinder, durch den Besuch von AGs oder Ganztagsangeboten ihre Hausaufgaben nicht in der Hausaufgabenzeit erledigen, müssen diese zu Hause erledigt werden. Alle Hausaufgaben, die wochenübergreifend aufgegeben werden, sind ebenfalls zu Hause zu erledigen.
10. Hospitationen
Für eine optimale Begleitung der Kinder können die Lehrer und Erzieher die Möglichkeit nutzen, sich gegenseitig zu hospitieren.
Es gibt dem Lehrer und dem Erzieher die Gelegenheit, das Kind in seiner „Ganzheit“ zu betrachten.
Absprachen erfolgen zwischen den jeweiligen Lehrern und Erziehern individuell.
11. Elternabend
Elternabende gestaltet jede Einrichtung individuell und unabhängig voneinander.
Gern können die Erzieher bzw. die Lehrer von der jeweils anderen Einrichtung zu den Elternabenden eingeladen werden.
Eine Ausnahme bildet der 0. Elternabend für die zukünftigen Schulanfänger. Dieser wird gemeinsam von Schule und Hort geplant.
12. Gemeinsame Planungen Schule/ Hort
Projekte, Feste und Feiern
Folgende gemeinsame Feste, Feiern und Veranstaltungen werden in Absprache zwischen Schule und Hort gemeinsam geplant, gestaltet und durchgeführt:
- jedes Jahr ein gemeinsames Hort- und Grundschulfest (Sommerfest/ Weihnachtsmarkt) oder ein anderes gemeinsames Projekt (z.B. Zirkusprojekt)
- Schuleingangsfeier
- weitere gemeinsame Projekte, Feste und Feiern sind möglich
Unabhängig von den genannten gemeinsamen Aktivitäten von Schule und Hort, können die zuständigen Erzieher und Lehrer gemeinsame Feiern oder Projekte mit einzelnen Klassen/Gruppen durchführen, wie z.B. einen gemeinsamen Wald-Nachmittag, Sportnachmittag, Adventsfeier, Ausflüge, etc.
Liegt ein solches Vorhaben, an dem eine ganze Gruppe oder eine entsprechend große gruppenübergreifende Zahl von Kindern teilnimmt, in der Hortzeit, so kann der zuständige Erzieher dieses nach Absprache mit der Hortleitung im Rahmen seiner Arbeitszeit begleiten.
Derartige gemeinsame Unternehmungen geben Lehrern und Erziehern die Gelegenheit, die Kinder gemeinsam, ganz anders als im Schul- bzw. Hortalltag, zu erleben. Dies kommt der weiteren Arbeit mit den Kindern und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zugute.
13. Schlusswort
Partnerschaftliches Zusammenarbeiten gelingt in gemeinsamer Erziehungsarbeit. Das gilt in der Zusammenarbeit im Bereich Schul- und Hortleiter ebenso wie in der Zusammenarbeit zwischen Lehrer und Erzieher.
Eine gute Kooperation wächst, wenn wir alle dazu bereit sind, uns gegenseitig als Experten für das Kind zu sehen und allen Beteiligten Raum und Zeit gegeben wird, um Kritik zu äußern, Fragen zu stellen und eine Kultur gegenseitiger Wertschätzung zu entwickeln und zu prüfen.
Um unseren Kindern einen guten und vor allem gemeinsamen Rahmen zu bieten, sind Absprachen und klare Regelungen für beide Teams unverzichtbar.
Besondere Aufmerksamkeit wird an unserer Schule aber auch auf ein lebendig gestaltetes Schul- und Hortleben gelegt, welches das Wohlbefinden aller – Kinder, Lehrer, Eltern, Außenstehende und Mitarbeiter des Hortes - fördert.
Ein harmonisches Miteinander ist der Ausgangspunkt guten Lehrens und Lernens, obendrein schafft es eine „Wohlfühlgemeinschaft“ in der man sich optimal entwickeln und voneinander profitieren kann.
14. Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 26.11.2021 in Kraft und ist gültig bis auf Widerruf.
Bei Bedarf kann die Vereinbarung jederzeit von den Einrichtungen erweitert, verändert und angepasst werden.