Grundschule Glösa 

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Krankmeldung, Sportbefreiung, ...

Krankmeldungen / Unterrichtsbefreiung / Fehlen von Schülern:

  • bitte entschuldigen Sie ihr Kind telefonisch vor Schulbeginn bzw. bis spätestens 8.00 Uhr !!!
  • Telefon / Telefax: +49371459044-0
  • in der 1. Unterrichtsstunde stellt der unterrichtende Lehrer fest, wer fehlt, und holt sich im Sekretariat die Information ein, ob das Kind entschuldigt ist oder nicht
  • wenn keine Entschuldigung vorliegt, werden spätestens 9.00 Uhr die Erziehungsberechtigten angerufen bzw. bei deren Nichterreichbarkeit die von ihnen angegebenen Notfall-Telefonnummern
  • wenn nicht geklärt werden kann, warum das Kind fehlt, beginnt folgende Suchaktion:
  • Meldung bei der Polizei / Nachfrage, ob es auf dem Schulweg einen Unfall gegeben hat;
  • jemand von der Schule – wenn möglich – geht den Schulweg ab und sucht das Kind;
  • wenn auch zu Hause niemand angetroffen wird, wird erneut die Polizei informiert sowie das Jugendamt
  • mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass es niemals passiert, dass die Eltern ihr Kind in Schule bzw. Hort gut aufgehoben denken, aber später bemerken, dass es dort früh gar nicht angekommen ist!
  • bitte teilen Sie immer Ihre aktuellen Telefonnummern und Notfall-Nummern (Oma, Nachbar o.ä.)  bzw. Änderungen Ihrer Erreichbarkeit unverzüglich der Schule und dem Hort mit !!!
  • Krankmeldung am 1. Krankheitstag früh (telefonisch/Anrufbeantworter – keine Mail!);
  • Entschuldigung spätestens am 3. Krankheitstag in der Schule abgeben (immer schriftlich!);
  • ab 5. Krankheitstag ist ärztliche Bescheinigung vorzulegen!
  • bei ansteckenden Krankheiten besteht Meldepflicht, kein Schulbesuch!

 

Schulsport:

  • das Tragen von Schmuck (Ohrringe/-stecker u.s.w.) ist im Sportunterricht untersagt!
  • für 1 Woche können Eltern selbst darum bitten, das Kind vom Sportunterricht zu befreien;
  • für längere Sportbefreiungen ist ein ärztliches Attest zu bringen!
  • das ärztliche Attest sollte Hinweise enthalten, was der Schüler mitmachen kann und wovon er befreit ist
  • bei Krankheit über 3 Wochen (wird schuljahresweise gezählt) kann der Sportlehrer verlangen, dass die Eltern das Kind dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorstellen ....

   

Schulanfänger

Wenn keine Entschuldigung vorliegt, werden spätestens 9.00 Uhr die Erziehungsberechtigten angerufen bzw. bei deren Nichterreichbarkeit die von ihnen angegebenen Notfall-Telefonnummern.

 

 

 

Termine

 


04.10.2024 – unterrichtsfreier Tag

06.11.2024 – pädagogische Untersuchung (nach Einladung)

13.11.2024 – pädagogische Untersuchung (nach Einladung)

27.11.2024 – pädagogische Untersuchung (nach Einladung)