Formulare

Antrag auf Freistellung von Unterricht

In Deutschland herrscht eine Schulbesuchspflicht. Eine Freistellung bzw. Beurlaubung vom Unterricht ist nur in begründeten Fällen zulässig. Bei einer Beurlaubung bis zu zwei Unterrichtstagen entscheidet die Klassenleiterin über die Genehmigung. Bei mehr als zwei Tagen erfolgt die Entscheidung durch die Schulleiterin. 

Wenn Schüler bzw. Famiilen zur Kur fahren, wird dafür keine Beurlaubung benötigt. Hier genügt die Bescheinigung der Kureinrichtung als Nachweis. 

In jedem Fall ist der Schüler bzw. die Schülerin verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff selbständig nachzuholen. Bitte setzen Sie sich dafür rechtzeitig mit der Klassenlehrerin in Verbindung bzw. sprechen Sie sich mit anderen Eltern ab. 

Hier können Sie den Antrag auf Beurlaubung herunterladen. Bitte geben Sie diesen Antrag bei Bedarf ausgefüllt in der Schule ab.