Allgemeine Infos

Unterrichtszeiten

Einlass ab 7:40 Uhr
8:00 - 8:45 1. Stunde
8:45 - 9:00 Frühstückspause
9:00 - 9:45 2. Stunde
9:45 - 10:30 3. Stunde
10:30 - 10:55 Hofpause
10:55 - 11:40 4. Stunde
11:50 - 12:35 5. Stunde
12:10 - 13:40 5./6. Stunde (Block)

Sprechzeiten

Das Sekretariat ist in der Regel von Montag bis Freitag von 7:00 - 11:30 Uhr besetzt. 

Erster Ansprechpartner für Fragen und Probleme, die Ihr Kind betreffen, ist die Klassenleiterin.
Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin (z.B. über Lernsax).

Wenn Sie mit der Schulleiterin oder einer Fachlehrerin Ihres Kindes sprechen möchten, gilt die Bitte um eine Terminvereinbarung ebenfalls. 

Schulbücher

Im Freistaat Sachsen besteht Lehrmittelfreiheit, d. h. Schulbücher und Arbeitshefte werden durch die Schule bestellt und von der Gemeinde Gornsdorf bezahlt.

Schulbücher und Arbeitshefte sind pfleglich zu behandeln und mit einem Umschlag zu versehen. Bei Umzug oder Klassenwechsel werden die Bücher an die Schule zurückgegeben.

Bei Verlust, starker Beschädigung oder Verschmutzung muss Ersatz geleistet werden. Wenden Sie sich in so einem Fall bitte an unser Sekretariat.

Für Verbrauchsmaterialien im Kunst- und Werkunterricht sammeln wir einen Betrag von 10,00 € pro Schuljahr ein.

Für Hefter und Schreibmaterial kommen die Eltern selbst auf.

 

Krankmeldung eines Kindes

Wenn Ihr Kind krank ist, geben Sie uns bitte bis 7:45 Uhr telefonisch oder per Lernsax (mail an sekretariat@gonrsdorf.lernsax.de) Bescheid. 

Sollte ein Kind unentschuldigt fehlen, sind wir verpflichtet, Nachforschungen anzustellen und sogar gegebenenfalls die Behörden zu informieren. 

Wenn Ihr Kind wieder in die Schule kommen kann, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung für die Fehlzeit mit. 
Das Nachholen versäumten Unterrichtsstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern. Im Regelfall organisiert der Klassenlehrer, dass Ihr Kind Informationen zu gestellten Aufgaben bekommt.

Arzt- und Zahnarztbesuche sollten im Regelfall außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Ist dies nicht möglich, geben Sie bitte vorher der Klassenlehrerin Bescheid.

Bei Fieber oder bakteriellen, infektiösen Erkrankungen muss Ihr Kind zwei Kalendertage symptomfrei sein, bevor es die Schule wieder besuchen darf. Ansteckende Krankheiten (z. B. Windpocken, Scharlach) sind meldepflichtig. Ihr Kind darf erst nach ärztlichem Befund und Nachweis die Schule wieder besuchen (Infektionsschutzgesetz).

Freistellungen vom Unterricht

In Deutschland gibt es eine Schulbesuchspflicht.

Freistellungen vom Unterricht müssen daher vorher schriftlich beantragt werden. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter dem Menüpunkt "Eltern / Formulare"

Über die Genehmigung der Freistellung entscheidet die Klassenleiterin (bis 2 Tage) bzw. die Schulleitung (bei mehr als 2 Tagen).

Das Nachholen versäumten Unterrichtsstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern.

Bei anstehenden Kuraufenthalten nehmen Sie bitte rechtzeitig vorher mit uns Kontakt auf. Oft gibt es in den Kureinrichtungen zumindest anteiligen Unterricht und die Stammschule muss hier eine Zuarbeit leisten. 

Förderunterricht

Im Förderunterricht kann gezielt auf leistungsschwächere und leistungsstärkere Schüler gezielt eingegangen werden. Förderunterricht ist regulärer Unterricht laut Stundentafel der Grundschule. Der Fachlehrer legt fest, welche Schülerinnen und Schüler jeweils am Förderunterricht teilnehmen. Dies kann wöchentlich wechseln. Bitte achten Sie auf Hinweise im Hausaufgabenheft.

Werkunterricht

Im Werkunterricht müssen die Kinder aus Sicherheitsgründen festes Schuhwerk tragen. Längere Haare müssen zusammengebunden sein.. Schmuck und Uhren sind vor dem Unterricht abzulegen.

Sportunterricht

Im Sportunterricht ist Sicherheit besonders wichtig. Bitte achten Sie beim Kauf auf geeignete Sportkleidung für Turnhalle und Sportplatz. Das Tragen von Schmuck, Uhren usw. ist grundsätzlich nicht erlaubt (Erlass zur Sicherheit im Schulsport). Ohrringe müssen unbedingt entfernt werden. Ein Abkleben ist nicht zulässig.

Eine Befreiung vom Sportunterricht erfolgt nur durch ärztliches Attest. Sollte sich Ihr Kind an einem Tag unwohl fühlen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit, so dass der Sportlehrer in geeigneter Weise reagieren kann. Der Lehrer ist bei häufig auftretendem Unwohlsein berechtigt, ein ärztliches Attest zu verlangen. Ab vier Wochen Sportbefreiung ist zusätzlich ein Attest des Amtsarztes erforderlich. Dazu berät Sie Ihr Kinderarzt.

Schwimmunterricht (Klasse 2)

Schwimmunterricht findet ab diesem Schuljahr aller 14 Tage statt. Die Kinder halten sich während des Schwimmunterrichts 70 Minuten im Wasser auf. (entspricht zwei Unterrichtsstunden)
Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, nehmen am Unterricht einer anderen Klasse teil.

Bitte denken Sie immer für den Weg Schwimmhalle/Schule an eine Kopfbedeckung (Mütze) für Ihr Kind (auch im Sommer).

Versicherungsschutz

Jedes Kind ist durch die gesetzliche Unfallversicherung der Unfallkasse Sachsen auf dem direkten Schulweg, auf dem Schulhof, in der Schule sowie bei allen Schulveranstaltungen versichert.

Nicht versichert sind die unmittelbare Nahrungsaufnahme, hygienische Verrichtungen und bewusst selbst Verschuldetes.

Bitte melden Sie jeden Unfall der Schule oder dem Hort. Sollte ein Arzt aufgesucht werden, benötigen wir für die Unfallmeldung innerhalb von 3 Tagen folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Arztes
  • Art der Verletzung
  • Unfallort und Unfallzeit
  • Unfallhergang, evtl. Unfallzeugen

Am Anfang des Schuljahres füllen alle Eltern einen Notfallbogen mit den aktuellen Kontaktdaten und Telefonnummern aus, damit wir Sie bei Bedarf schnell erreichen können.

Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn sich hier Änderungen ergeben (Wohnungswechsel, Wechsel der Telefonnummer usw.).

Zeckenentfernung

Zecken sollten schnellstmöglich entfernt werden, da die Borreliose-Viren erst nach einiger Zeit aktiv werden. Bitte geben Sie uns deshalb die Einwilligung zur Entfernung mit einer Zeckenkarte. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden wir Sie schnellstmöglich informieren, wenn wir bei Ihrem Kind eine Zecke feststellen. In jedem Fall markieren wir die Stelle, an der sich die Zecke befindet (oder befand).

Haftpflichtversicherung

Für Sachschäden, die einzelne Schüler grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachen, haften auch in der Zeit des Schulbesuches die Eltern. 

Wir empfehlen allen Eltern: Schließen Sie für Ihre Familie eine Haftpflichtversicherung ab!

Fundsachen

Bitte kennzeichnen Sie alle Arbeitsmittel mit dem Namen Ihres Kindes, auch Kleidungsstücke, Schuhe usw.

Verlorene Sachen werden eine angemessene Zeit in der Schule bzw. im Hort aufbewahrt.

Fragen Sie bitte im Sekretariat nach oder wenden Sie sich an eine Horterzieherin!