Liebe Eltern,
ich bitte um Veröffentlichung der Straßensperrung.
Wegen Vollsperrung Beierfeld, A.-Bebel-Straße kommt es zu folgenden Änderungen auf den Linien 342 und 375.
Ab Mittwoch, d. 04. Dezember 2024 bis voraussichtlich Freitag, d. 06. Dezember
2024 ist die A.-Bebel-Straße in Beierfeld (Höhe Penny-Markt) auf Grund von Baumaßnahmen voll gesperrt.
Die Umleitung erfolgt ab Beierfeld, Markt über die Waschleither Str. - Raschauer Weg - Schwarzenberger Str. zurück bis Beierfeld, Wende (wenden) und weiter nach
Grünhain.
Gegenrichtung analog.
Die Haltestellen Beierfeld, Sonnenblick / Abzw Bauernweg und Gh Erzgebirge entfallen.
Die Haltestelle Beierfeld, Markt (Ri Grünhain) wird auf die Waschleither Str. verlegt.
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes vom 01.04.2024 wurde die Anpassung der Hausordnungen der Schulen im Freistaat Sachsen angeordnet. Änderungen der Hausordnung bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz. Diese wurde in der Beratung am 10.06.2024 eingeholt. Damit gilt:
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw.an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw.an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
Liebe Eltern,
zunehmend nutzen Kinder digitale Medien. Die Polizei Sachsen bietet Online-Elternabende zu folgenden Themen an:
Termine und Informationen zur Teilnahme finden Sie unter dem folgenden Link:
Folgen des CanG für Schule
1. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
2. Für Minderjährige bleibt Cannabis generell verboten, d. h. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind Erwerb, Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis weiterhin nicht erlaubt.
3. Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.
4. Der Konsum von Cannabis in der Schule und in Sichtweite von Schulen ist verboten.
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
Winterferien: 12.02. bis 23.02.2024
Osterferien: 28.03. bis 05.04.204
Unterrichtsfreie Tage: 08.05.2024 und 10.05.2024
Pfingsten: 21.05.2024
Sommerferien: 20.06. bis 02.08.2024
Herbstferien: 07.10. bis 19.10.2024
Ferien zum Jahreswechsel: 23.12. bis 03.01.2025
Angaben ohne Gewähr - Es gelten die jeweils in der VWV Schuljahresablauf angegebenen Regelungen.
Ab ersten Februar ist die Einführung eines Chipsystems vorgesehen, welches die Essensausgabe deutlich vereinfacht. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationen der Menüküche Heide.