Vom 15. April 03:00 Uhr bis zum 18. April 03:00 entfällt wegen eines Streikes des Regionalverkehr Erzgebirge die Schülerbeförderung. Auch der Schwimmunterricht am Freitag, d. 17.04. muss aus diesem Grund entfallen.
Ab Montag, 30.03. werden die für die Installation der Sonnenschutzjalousien erforderlichen Gerüste auf der Straßenseite errichtet. Bis zu den Osterferien kommt es deshalb zu Einschränkungen in der Nutzung des Schulhofes. Nach Beginn der Bauarbeiten darf vorübergehend nur das obere Tor zum Zugang genutzt werden. Der Einlass in die Schule erfolgt über den oberen Hintereingang. Auch das Verlassen nach Unterrichtsende erfolgt über Hintereingang und das obere Hoftor.
Keinesfalls darf der eindeutig durch Bauzäune gesicherte Bereich durch nicht befugte Personen betreten werden. Bei Einlasswunsch rufen Sie bitte 03774/65070 (Sekretariat) an.
Variabler Ferientag an unserer Schule ist der 13. Mai 2026. Am 14. Mai folgt der Himmelsfahrtstag. Der 15. Mai ist in Sachsen unterrichtsfrei.
Schülern ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn
Im Infektionsschutzgesetz wird geregelt, bei welchen ansteckenden Erkrankung die Kinder nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen die Schule besuchen dürfen. Belehrungen dazu finden jeweils vor Schuleintritt bzw. in den Elternversammlungen zum Schuljahresbeginn statt. Unter dem folgenden Link finden sie die von Ihnen zur Kenntnis genommenen Informationen zum Nachlesen:
Sehr geehrte Eltern,
aktuell erreichen uns immer wieder Anfragen oder auch nur Mitteilungen, dass Kinder aus verschiedenen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen. Aus der Schulbesuchsordnung (s. Anlage) geht hervor, aus welchen Gründen Kinder vom Unterricht befreit oder beurlaubt werden können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge auf Beurlaubung durch die Klassenleiterinnen bzw. die Schulleitung sorgfältig geprüft werden und eine Genehmigung nur in den in der SBO aufgeführten Fällen erfolgen kann.
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes vom 01.04.2024 wurde die Anpassung der Hausordnungen der Schulen im Freistaat Sachsen angeordnet. Änderungen der Hausordnung bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz. Diese wurde in der Beratung am 10.06.2024 eingeholt. Damit gilt:
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw.an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw.an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.