Liebe Eltern,
der Prozess der voranschreitenden Digitalisierung ermöglicht es nunmehr den Eltern ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 alternativ zum bisherigen Anmeldeverfahren mittels PDF-Formular auch digital für das Schuljahr 2027/28 anzumelden. Weiterführende Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Grundschule, Anmeldung - Amt24
Selbstverständlich ist die persönliche Anmeldung an folgenden Terminen jeweils in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr möglich:
Mittwoch, 26. August 2026
Mittwoch, 02. September 2026
Schülern ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn
Im Infektionsschutzgesetz wird geregelt, bei welchen ansteckenden Erkrankung die Kinder nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen die Schule besuchen dürfen. Belehrungen dazu finden jeweils vor Schuleintritt bzw. in den Elternversammlungen zum Schuljahresbeginn statt. Unter dem folgenden Link finden sie die von Ihnen zur Kenntnis genommenen Informationen zum Nachlesen:
Sehr geehrte Eltern,
aktuell erreichen uns immer wieder Anfragen oder auch nur Mitteilungen, dass Kinder aus verschiedenen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen. Aus der Schulbesuchsordnung (s. Anlage) geht hervor, aus welchen Gründen Kinder vom Unterricht befreit oder beurlaubt werden können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge auf Beurlaubung durch die Klassenleiterinnen bzw. die Schulleitung sorgfältig geprüft werden und eine Genehmigung nur in den in der SBO aufgeführten Fällen erfolgen kann.
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes vom 01.04.2024 wurde die Anpassung der Hausordnungen der Schulen im Freistaat Sachsen angeordnet. Änderungen der Hausordnung bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz. Diese wurde in der Beratung am 10.06.2024 eingeholt. Damit gilt:
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw.an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw.an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.