Für Eltern

Schulanmeldung für Schulanfänger 2025/26

Die Anmeldung findet für schulpflichtige Kinder aus den Stadtteilen Grünhain, Beierfeld und Waschleithe

 in der Grundschule Grünhain-Beierfeld 

Schwarzenberger Str. 20

08344 Grünhain-Beierfeld

 

am

Mittwoch, den 28. August 2024 in der Zeit von

08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr – 17.00 Uhr

und am

Mittwoch, den 04. September 2024 in der Zeit von

08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr statt.

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes und den Impfausweis (Nachweis Masern Schutzimpfung) im Original, das ausgefüllte Anmeldeformular sowie den Nachweis über das alleinige bzw. gemeinsame Sorgerecht (Ausstellung erfolgt durch das Jugendamt) mit. Angemeldet werden müssen alle Kinder, die ihren Wohnsitz in Grünhain-Beierfeld haben und lt. § 27 des Sächs. Schulgesetz die Voraussetzungen erfüllen.

      

WICHTIG! Eine Anmeldung kann nur mit Unterschrift beider Sorgeberechtigten erfolgen.

      

§ 27 Abs. 1:

Schulpflichtig werden alle Kinder die vom 01.07.24 bis 30.06.25 das sechste Lebensjahr vollenden (also in der Zeit vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 geboren wurden). Die Einschulung kann - auf Wunsch der Eltern - auch für Kinder erfolgen, die bis zum 30.09.25 das sechste Lebensjahr vollenden.

§ 27 Abs. 2:

Kinder, die in der Zeit vom 01.10.25 bis zum 31.12.25 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

§ 27 Abs. 3:

Im Ausnahmefall können Kinder, wenn sie für den Schulbesuch geistig und körperlich nicht genügend entwickelt sind, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.

§ 27 Abs. 4:

Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter.

           

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, kann zur Anmeldung ein Gesprächstermin vereinbart werden.

gez. M. Schürer

Schulleiter der Grundschule Grünhain-Beierfeld

 

Anlagen:

  • Anmeldeformular Schulanfänger 2025/26 (Gedruckte Exemplare werden zeitnah über die Kindertagesstätten ausgegeben) 
  • Dateninformation 

        

            

Änderung der Hausordnung

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes vom 01.04.2024 wurde die Anpassung der Hausordnungen der Schulen im Freistaat Sachsen angeordnet. Änderungen der Hausordnung bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz. Diese wurde in der Beratung am 10.06.2024 eingeholt. Damit gilt:

Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw.an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw.an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

          

Präventionsangebote der Polizei

Liebe Eltern,

zunehmend nutzen Kinder digitale Medien. Die Polizei Sachsen bietet Online-Elternabende zu folgenden Themen an:

  • Gefahren und Risiken im Umgang mit digitalen Medien
  • Legale und illegale Drogen
  • Gefahren im Netz: Cybermobbing

Termine und Informationen zur Teilnahme finden Sie unter dem folgenden Link:

                                             

Informationen zum Inkrafttreten des Cannabisgesetzes

Folgen des CanG für Schule

1. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.

2. Für Minderjährige bleibt Cannabis generell verboten, d. h. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind Erwerb, Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis weiterhin nicht erlaubt.

3. Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.

4. Der Konsum von Cannabis in der Schule und in Sichtweite von Schulen ist verboten.

Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

 

                                 

Ganztagsangebote im Schuljahr 2023/24

                

Ferientermine 2024

Winterferien:                             12.02. bis 23.02.2024

Osterferien:                              28.03. bis 05.04.204

Unterrichtsfreie Tage:               08.05.2024 und 10.05.2024

Pfingsten:                                 21.05.2024

Sommerferien:                          20.06. bis 02.08.2024

Herbstferien:                             07.10. bis 19.10.2024

Ferien zum Jahreswechsel:       23.12. bis 03.01.2025  

Angaben ohne Gewähr - Es gelten die jeweils in der VWV Schuljahresablauf angegebenen Regelungen.         

        

Elterninformation der Menüküche

Ab ersten Februar ist die Einführung eines Chipsystems vorgesehen, welches die Essensausgabe deutlich vereinfacht. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationen der Menüküche Heide.