Für Eltern

Schwimmwettkampf am 21.03.2026 im Sonnenbad

Es handelt sich hierbei um keine schulische Veranstaltung. Veranstalter ist der SV-Tanne aus Thalheim.

Für jede teilnehmende Schule stellt der Verein ein oder zwei Betreuer bereit. Die Betreuer nehmen Ihre Kinder im Foyer entgegen und betreuen diese
bis zum Wettkampfende.

Den Eltern ist der Aufenthalt nur im Foyer mit Blick auf das Schwimmbecken gestattet.

        
 

Fundsachen

Im ersten Schulhalbjahr sind unglaublich viele Kleidungsstücke (Handschuhe, Mützen, Pullover, Jacken, Hosen, Haus- und Turnschuhe, Warnwesten, Schals und Tücher), Regenschirme und Regenschutzhauben für Schulranzen in den Garderoben liegen geblieben. Diese liegen sortiert im (ehemaligen) Bürgerbüro im Erdgeschoss zur Abhalung bereit. Wir bitten, die Sachen bis Mitte März abzuholen. Nicht abgeholte Kleidungsstücke müssen danach leider entsorgt werden. 

                                

Variable Ferientage im Schuljahr 2025/26

Variabler Ferientag an unserer Schule ist der 13. Mai 2026. Am 14. Mai folgt der Himmelsfahrtstag. Der 15. Mai ist in Sachsen unterrichtsfrei.

                              

Änderung der Schulordnung Grundschulen

§ 11a Nutzung privater mobiler Endgeräte

Schülern ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,
  2. die Nutzung im Einzelfall vom Lehrer zugelassen wurde oder
  3. die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.

          

                                

Elterninformation zur Anmeldung an weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2026/27

Liebe Eltern,

unter den folgenden Links finden Sie folgende für den Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 wichtige Unterlagen:

1) Elterninformation zum Verfahren der Anmeldung

2) Terminübersicht zum Wechsel nach Klasse 4 an die weiterführende Schule zum Schuljahr 2026/27

Wir bitten um Beachtung!

                    

                         

                

                            

Belehrung nach §34 Infektionsschutzgesetz

Im Infektionsschutzgesetz wird geregelt, bei welchen ansteckenden Erkrankung die Kinder nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen die Schule besuchen dürfen. Belehrungen dazu finden jeweils vor Schuleintritt bzw. in den Elternversammlungen zum Schuljahresbeginn statt. Unter dem folgenden Link finden sie die von Ihnen zur Kenntnis genommenen Informationen zum Nachlesen:

                                      

Regelungen der Schulbesuchsordnung zur Beurlaubung von Schülern

Sehr geehrte Eltern,

aktuell erreichen uns immer wieder Anfragen oder auch nur Mitteilungen, dass Kinder aus verschiedenen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen. Aus der Schulbesuchsordnung (s. Anlage) geht hervor, aus welchen Gründen Kinder vom Unterricht befreit oder beurlaubt werden können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge auf Beurlaubung durch die Klassenleiterinnen bzw. die Schulleitung sorgfältig geprüft werden und eine Genehmigung nur in den in der SBO aufgeführten Fällen erfolgen kann.  

                             

           

Änderung der Hausordnung

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes vom 01.04.2024 wurde die Anpassung der Hausordnungen der Schulen im Freistaat Sachsen angeordnet. Änderungen der Hausordnung bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz. Diese wurde in der Beratung am 10.06.2024 eingeholt. Damit gilt:

Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw.an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw.an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.