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Herzlich Willkommen in der Grundschule Grünlichtenberg!

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/27 in der Grundschule Grünlichtenberg

Die Anmeldung der Schulanfänger 2026/27 für den Schulbezirk der Gemeinde Kriebstein mit den Orten Grünlichtenberg, Reichenbach, Höckendorf, Erlebach, Ehrenberg, Kriebethal, Kriebstein, Höfchen sowie Greifendorf und Moosheim erfolgt

 

am Dienstag, 12.08.2025 und am Mittwoch, 13.08.2025     

in der Zeit von 8.00 - 11.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr

 

in der Grundschule Grünlichtenberg (Sekretariat, 1. Etage).

 

* Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden (geboren 01.07.2019 – 30.06.2020).

* Kinder, welche das sechste Lebensjahr bis 30. September 2026 vollenden, werden schulpflichtig, wenn die Eltern ihr Kind anmelden.

* Die Kinder, die später das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn dies die geistige und körperliche Entwicklung des Kindes zulässt.

* Zurückgestellte Kinder vom Vorjahr müssen erneut angemeldet werden.

 

Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, dann muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.

Auch eine Alleinsorge ist nachzuweisen (schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister bzw. Gerichtsbeschluss).

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständniserklärung/Ausweiskopie des zweiten Elternteils (falls verhindert)
  • Kopie Sorgerechtserklärung bei Alleinsorge
  • Nachweis Masernschutzimpfung
  • Antrag auf Aufnahme in die Klassenstufe 1 an einer öffentlichen Grundschule ausgefüllt und unterschrieben. Den Antrag finden Sie auf der Homepage der GS Grünlichtenberg unter „Aktuelles“ im Schuljahr 2026/27 oder erhalten ihn am Anmeldetag.

 

Bitte informieren Sie uns im Vorfeld, falls Sie die Anmeldung Ihres Kindes an den o.g. Tagen nicht gewährleisten können. Wir finden dann eine unkomplizierte Lösung.

Anmeldebogen Schulanfänger 2026/27

Download hier:

Tranparenzhinweis


Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August
2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf
Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen
verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan-
spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen
über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf-
zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben
betroffen sind.

Gestalterische Unterstützung

Bei der Pflege dieser Website unterstützt mich unser ehemaliger Schüler Jonathan Wittig ehrenamtlich.