Start
Herzlich willkommen
auf der Homepage der Grundschule Kitzscher.
Kunstwettbewerb
Kitzscher vereint Jung und Alt
Die Grundschule zu Besuch im Seniorenheim
Ein altes Sprichwort sagt, dass das Alter der beste Lehrmeister sei. Doch die Kinder der Grundschule Kitzscher zeigen, dass auch die ganz jungen Menschen richtig gute Lehrmeister sein können. Dies bewiesen sie zur ... (hier weiterlesen)
Neues Bildungs-Ticket
Liebe Eltern,
zum Schuljahresbeginn 2024/2025 wird die SchülerRegionalKarte durch das BildungsTicket abgelöst.
Sie müssen dazu neu einen ABO Antrag beim jeweiligen Verkehrsunternehmen stellen.
Am 29.05.2024 hat der Kreistag des Landkreises Leipzig die 1. Änderung der Satzung des Landkreises Leipzig über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen.
Demnach kann nach entsprechender Antragstellung im Landratsamt des Landkreises Leipzig für Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 oder einer Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eine anteilige Kostenerstattung in Höhe von maximal 60,00 Euro erfolgen.
Bitte dem Antrag das Bestätigungsschreiben des Verkehrsunternehmens über den bestehenden ABO Vertrag als Kopie bzw. als Dateianhang beifügen.
Hier finden Sie weitere Infos: Bildungsticket
Den Vordruck für die Kostenerstattung finden Sie hier:
FSJ Pädagogik an der Grundschule Kitzscher
Du möchtest Lehrer/Lehrerin werden?
„Das FSJ Pädagogik ist die perfekte Berufsorientierung für junge Menschen mit Blick auf ein Lehramtsstudium oder einem pädagogischen Berufswunsch.“
(Zitat, www.fsj-paedagogik.de)
Die Grundschule Kitzscher sucht junge Menschen, die nach ihrem Schulabschluss im Bereich der Pädagogik erste Erfahrungen sammeln möchten und bietet die Möglichkeit für ein freiwilliges soziales Jahr an.
Erste Informationen könnt ihr unter www.fsj-paedagogik.de nachlesen.
Bei Interesse meldet euch in der Grundschule Kitzscher. Wir unterstützen euch gern bei der Bewerbung.
Mail: sekretariat@grundschule-kitzscher.de
Tel: 03433/261960
P.S.: Wir sind auch Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst.
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.