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Turnhallenordnung „Schule am Grünen Gleis"

1. Die Inhalte dieser Verordnung sind durch Nutzer der Halle einzuhalten.
2. Die Turnhallenordnung ist auszuhängen bzw. den Verantwortlichen Angebotsleitern bzw. Nutzern auszuhändigen.
3. Für eine praktische Einweisung vor Ort hat sich jeder Trainer/ verantwortliche Nutzer selbst
vor Nutzung der Halle beim zuständigen „Einweiser" zu melden und diese schriftlich bestätigt nachzuweisen:
Vereine - Hallenwart
Lehrer - Sportkoordinator der Schule

Erzieher - Sportkoordinator des Hortes

GTA - Koordinator der Steuergruppe GTA
Diese Verantwortlichen haben die praktische Einweisung namentlich festzuhalten.
4. Ohne theoretische und praktische Einweisung darf die Hale nicht genutzt werden.
5. Notwendige Schlüssel befinden sichim Lehrerzimmer 1. Diesesind dort zu entnehmen und grundsätzlich wieder zu hinterlegen.
6. Jeder Nutzer außerhalb des regulären Schulsportunterrichts hat sich dort voroder nach Ende der genutzten Hallenzeit in das Nutzungsbuch einzutragen. Dabei sind Name in Druckschrift,
Datum und Zeit, Verein/ Hort/ GTA/ Sonstiges sowie eigene Unterschrift anzugeben.
7. Bei Sportunterricht derSchule prüft derjeweiligeSportlehrerlaut Stundenplan die in der Hallenordnung angegebenen Punkte. Der letzte Sportlehrer (Schule) des Tages bestätigt nach erfolgterPrüfung dass alles ni Ordnung war. Dies ist mi Nutzungsbuch einmalig zu vermerken.

8. Beschädigungen, Zerstörungen, Defekte sind mi ausliegenden Buch Schadensmeldung einzutragen.
9. Verantwortlich für Bereitstellung von Nutzungsbuch und Buch Schadensmeldung ist der Hallenwart.
10. Externe Trainer (Vereine) hinterlassen beim Hallenwart eine Kontaktmöglichkeit. Diese sind unter Verschluss zu halten.
11. Das Büro des Hallenwarts ist nurdiesem vorbehalten: Ein unbefugter Zutritt ist ni der Regel nicht erlaubt.
12. Die Turnhalle darf in Straßenschuhen nicht betreten werden.
13. Alkoholkonsum ist untersagt. Glasflaschen sind zu vermeiden, bruchfeste Getränkebehälter
sind erlaubt.
14. Trennwände sind so herunterzufahren, dass diese nirgends aufliegen. Danach sind diese
ordnungsgemäß hochzufahren.
15. Turnbänke sind nurlängs der Glasseite und längsgegenüber abzustellen, jedoch nicht an den
kurzen Frontseiten oder vor Geräteräumen und Fluchttüren.
16. Die Fluchttür an der Glasseite darf nur im Notfall genutzt werden, sonst löst diese Alarm aus.
Die Einweisung erfolgt praktisch.
17. ImBrandfall / Notfall ist die Turnhalle schnellstmöglich zu verlassen. Sammelplatz ist das
Fußballfeld. Bei vorliegendem Amokalarmsind mögliche Türen sofort zu verschließen,
Anwesende in geschützten Raum unterzubringen und dort bis zur Entwarnung zu verbleiben bzw. ruhig zu betreuen. Amokalarm wird durch besondere Ansage bekanntbegeben oder ist durch Schüsse mi Haus wahrzunehmen. Brandfall/ Notfall/ Amok wird durch verantwortliche unter Punkt 3 praktisch eingewiesen.
18. Telefone werden nur durch Verantwortliche genutzt. Kinder sind dazu zu belehren19. Eine Verschwendung von Papiertüchern oder Toilettenpapier ist zu vermeiden.
20. Verantwortliche des jeweiligen Angebots haben grundsätzlich die Aufsichtspflicht über die
Teilnehmer, ihr Verhalten in der Halle sowie in den Nebenräumen wie Garderoben, Toiletten, Duschräume usw.
21. Besondere persönliche Wertgegenstände sind während der Hallennutzung grundsätzlich zu sichern und nicht unbeaufsichtigt zu lassen, da keine Haftung dafür besteht. Möglichkeiten: während des Trainings in der Halle lagern, durch Angebotsleiter im Personalraum verschließen lassen. (Absprachen mit Übungsleitern treffen)
22. Die Ordnung ist in der Halle und auch in den genutzten Nebenräumen zum Ende des Angebots von Verantwortlichen zu prüfen. Dazu gehören Toilettenanlagen, Umkleideräume,
Duschanlagen, Personalräume usw. Liegengelassene Dinge sind zu beräumen. Dafür ist die Fundkiste zu nutzen. Diese befindet sich im Behinderten-WC
23. Dinge aus der Fundkiste werden jedoch vierteljährlich anderweitig entsorgt, wenn diese nicht abgeholt werden. (November, Februar, Mai, August- letzter Monatstag)
24. Sorgsamer und ordnungsgemäßer Umgang mit allen genutzten Geräten ist dringend, erforderlich
25. Großgeräte dürfen durch Vereine genutzt werden, wenn sie der Spezifik des Angebots entsprechen. Dies ist mit dem Hallenwart im Vorfeld zu klären.
26. Aus sicherheitstechnischen Gründen wird darauf verwiesen, dass nur mit entsprechender vorliegender Ausbildung spezifischeGeräte genutzt werden dürfen.
27. Vereine müssen Sanitätsmaterial für Erstversorgung selbst mitbringen
28. Im Lehrerzimmer 1befindet sich der Sanitätskasten für Nutzung durch Lehrer und Erzieher.
Dieser ist ordnungsgemäß zu hinterlassen.
29. Soweit Platz vorhanden, können Vereine Dinge in der Halle verschließen, die Entscheidung trifft
der Hallenwart.
30. Genutzte Geräte sind in vorgesehenen Räumen entsprechend der aushängenden Bilder
wegzuräumen bzw. anzuordnen. Verantwortlich für diese Ordnung ist stets der Leiter des
Angebots.
31. Notwendige Aufräumungs- oder besondere erforderliche Tätigkeiten zur sachgemäßen
möglichen Weiternutzung der Turnhalle sind sofort vorzunehmen. Dabei richten wir uns hier
nachgemeinsamer Verantwortung durch alle Beteiligten aus und stimmen dazu rechtzeitig ab
32. Außenanlagen dürfen durch Vereine oder Externenicht genutzt werden, da die Nähe zur
Wohnbebauungdies untersagt. Eine weitere Nutzungdes Außengeländes ist untersagt und
bedarf grundsätzlich zusätzlicher Genehmigung durch die Schulleitung
33. Fahrräderkönnen auf eigene Verantwortung an den Fahrradständern angeschlossen werden
Ein Diebstahl- bzw. Beschädigungsschutz besteht nicht.
34. Um 22 Uhr müssen Turnhalle und Nebenräume verlassen sein, da die Hälle dann geschlossen
ist.
Die Turnhallenordnung tritt ab dem 17.01.2023 in Kraft und ist bis auf Widerruf gültig.