Beitragsordnung
Beitragsordnung des Fördervereins der Grundschule "Benjamin Geißler" Liebstadt e.V.
Beitrag | Euro/Monat | Euro/Jahr |
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Aktives Mitglied | 1 | 12 |
Der Beitrag ist lt. Satzung zum Beginn des Geschäftsjahres, spätestens bis zum 31.01., zu entrichten.
Bei Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats erfolgt die Abbuchung automatisch bis spätestens 31.01. des Geschäftsjahres.
Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig, bezogen auf volle Monate, berechnet und ist sofort fällig.
Bei unberechtigter Rücklastschrift, z.B. mangels Kontodeckung oder Kontolöschung, hat das Mitglied die Rücklastschriftgebühr zu übernehmen.
Die Kündigungsfrist beträgt lt. Satzung 3 Monate zum Ende des Geschäftsjahres.
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung des Fördervereins der Grundschule "Benjamin Geißler" Liebstadt e.V. am 10.11.2016 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.
Der Vorstand