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Bewertungsrichtlinien

Bewertungsrichtlinien

Richtlinien zur Leistungsermittlung und Leistungsbewertung

 

Lieber Lehrer !

„Ziehe es vor, deine Schüler mit Spaß zu unterhalten, in der Hoffnung, dass sie lernen, statt ihnen etwas beibringen zu wollen in der Hoffnung, dass es ihnen Spaß macht.“

Walt Disney

 

Allgemeine Festlegungen:

 

  1. Die Bewertung und Beurteilung von Schülerleistungen erfolgt bei Kindern mit über schulische Diagnostik festgestellter LRS bzw. Dyskalkulie zum Teil differenziert. Eine Differenzierung in den Klassenarbeiten erfolgt über die Quantität und nicht über die Qualität. Das bedeutet, dass LRS-Kinder als Nachteilsausgleich bei Diktaten nur 80 % des Umfangs mitschreiben müssen und dann bereits auch anhand von Hilfsmitteln kontrollieren dürfen. Für diese Kinder liest der Lehrer in Mathematikarbeiten Aufgabenstellungen (Text- und Sachaufgaben, umfangreiche andere Aufgabentexte) vor.

 

  1. Klassenarbeiten werden höher gewichtet als Übungen/ Kurzarbeiten. Steht ein Schüler am Ende des Halbjahres oder zum Schuljahresende zwischen zwei Zensuren entscheiden die Klassenarbeiten über die Gesamtnote.

 

  1. Gruppenarbeit kann bewertet werden. Bei der Bewertung muss folgendes beachtet werden:
    • Bewertungskriterien müssen dem Schüler bekannt sein
    • jeder Schüler bekommt innerhalb der Gruppe eine konkrete Aufgabe
    • Selbsteinschätzungen der Schüler über den Umfang und die Qualität der erbrachten Leistungen innerhalb der Gruppe, findet bei der Bewertung Beachtung
    • ausschlaggebend ist die Beurteilung durch den Lehrer

 

  1. Komplexe Leistungen dienen dem Nachweis, dass die Schüler ein Projekt selbständig erarbeiten, durchführen, dokumentieren und präsentieren können und bestehen in der Regel aus praktischen, mündlichen und schriftlichen Aufgabenteilen. Wir bewerten diese zum Teil prozess- und ergebnisorientiert. Als Grundlage nutzen wir die Empfehlung zur Leistungsermittlung und Bewertung des SMK vom Mai 2005. Nicht jede prozessorientierte Bewertung erfolgt über eine Note, auch verbale oder andere Bewertungen sind möglich.

Bei einer Benotung muss folgendes beachtet werden:

o   Bewertungskriterien müssen dem Schüler bekannt sein

o   Mindestens einmal im Schuljahr muss prozessorientiert benotet werden.

o   Komplexe Leistungen können fächerverbindend gestaltet werden. Dann erhalten die Schüler in jedem beteiligten Fach mindestens eine Note.

 

 

  1. Wenn ein Kind beim Schreiben einer Klassenarbeit nicht anwesend ist gilt folgendes:

o   Wenn es bei der Erarbeitung des Unterrichtsstoffes anwesend war, schreibt das Kind die Arbeit nach.

o   Sind mehr als 4 Schüler der Klassen zum Termin nicht anwesend, wird ein neuer Termin festgelegt.

 

  1. Hausaufgaben können bewertet werden, wenn §17 der Grundschulordnung voll berücksichtigt wird.

 

  1. Klassenarbeiten werden nach Bestätigung der Kenntnisnahme durch die Eltern an diese ausgehändigt. Die Aufbewahrung der ausgehändigten Arbeiten obliegt den Eltern.

 

 

  1. Einteilung im Notenbuch im Fach DEUTSCH: Unterteilung in mündliche und schriftliche Leistungen entsprechend der Lernbereiche

 

Lesen/mit Medien umgehen

- geübte Texte

- ungeübte Texte

- Gedichte

- Sinnerfassung  

- Buchvorstellung

- Kontrollen

 

Richtig schreiben/Sprache betrachten/Sprache untersuchen

- tägliche Übungen

- Diktate

- Kurzdiktate

- Komplexe Leistung

- Abschreibübung

- Dosen- und Laufdiktate

- Leistungskontrollen

 

Für sich und andere schreiben/Sprechen und zuhören

- mündliches erzählen

- Schreiben von Texten

 

Schrift

- wird zu einer Gesamtzensur zusammengefasst, die in die Bewertung eingeht

 

Im Stundenplan der Kinder wird Lesen und Sachunterricht wegen des Bereithaltens der Bücher bzw. Arbeitshefte im Rahmen des Deutsch-unterrichts extra ausgewiesen. Dies widerspricht nicht dem Prinzip des „Integrativen Deutschunterrichts“.

 

 

 

 

 

  1. In MATHEMATIK wird unterteilt nach:

o   Grundaufgaben/ Kopfrechnen

o   Kurzkontrollen

o   Klassenarbeiten

o   Komplexe Leistung

o   Arithmetik

o   Geometrie

o   Größen

 

 

 

Richtlinien für das Fach Deutsch:

Das Fach Deutsch wird integrativ unterrichtet. Alle Lernbereiche gehen ineinander über.

 

                             Klasse 1   Klasse 2    Klasse 3   Klasse 4
KLASSENARBEITEN, darunter:      
Niederschriften/ Ausätze 0 3 3 3
Schiftliche Sprach-kontrollen 0 3 4 4
Sinn-erfassungen 3 3 3 4
Komplexe Leistung - einschl. prozess-orientierte Bewertung       0 1 1 1
Leseanalysen (ohne Bewertung) 2 2 2 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor jeder Arbeit werden die Bewertungskriterien mit den Kindern besprochen.

 

FEHLERWERTUNG:

Wiederholt sich ein Rechtschreibfehler, zählt er nur ein Mal als ganzer Fehler.

Fehlende Satzzeichen sowie Striche bei i, Umlauten und Zwielauten zählen jeweils als halbe Fehler.

Jeder neue klein geschriebene Satzanfang zählt als ganzer Fehler.

 

Aufbau einer Klassenarbeit:

o   Reproduktion - Faktenwissen                                                                70 %

o   Reorganisation- Vergleiche, Anwendung von Wissen

o   Transfer- Übertragung von Wissen auf neue Sachverhalte             30 %

 

 

 

 

Lesen:

Lautes Lesen wird sowohl bei geübten als auch bei ungeübten Texten bewertet.

 

Bewertung von Niederschriften:

Jeder Lehrer legt seiner Bewertung für Inhalt und Ausdruck ein Punkteraster zugrunde.

Dabei achtet er bei der Verteilung der Punkte besonders auf die vorher besprochenen Unterrichtsschwerpunkte. Den Schülern ist diese Punktverteilung vorher bekannt zu geben.

z.B.

Spannende Überschrift                         2 Punkte

Wortwahl                                               4 Punkte

Satzbau                                                 4 Punkte

Sinnvoller Aufbau der Niederschrift       4 Punkte ……….u.s.w.

 

 

                                          Inhalt Ausdruck Rechtschreibung
Klasse 2 ja ja nein
Klasse 3 ja ja nein
Klasse 4 ja ja nein  

 

Am Ende des Halbjahres bzw. des Endjahres werden alle Noten zu einer Gesamtzensur Deutsch zusammengefasst. Steht ein Schüler am Ende des Halbjahres oder zum Schuljahresende zwischen zwei Zensuren entscheiden die Klassenarbeiten über die Gesamtnote.

 

  • Deutsch – Klasse 2,3,4

 

Note Diktat Kurzdiktat Abschreibübung
1 0 – 0,5 0 -0,5  0 - 0,5
2 1 - 3 0,5 - 2 0,5 - 1
3 3,5 - 6 2,5 – 4 1,5 - 2
4 6,5 – 8 4,5 – 6 2,5 – 4
5 8,5 – 10,5 6,5 – 8 4,5 - 6
6 ab 11 ab 8,5 ab 6,5

* Änderung der Bewertungsrichtlinien zum 31.08.2016

-          Für Lauf- und Dosendiktate wird der Maßstab für Kurzdiktate verwendet.

 

 

Anzahl der Wörter für  Diktate und Kurzdiktate

  Diktate Kurzdiktate
Klasse 2 20 - 40 Wörter 15 – 30 Wörter
Klasse 3 40 – 60 Wörter 20 – 40 Wörter
Klasse 4 60 – 80 Wörter 30 – 50 Wörter

     

 

 

 

 

 

 

 

 

Punktbewertung

 

Note Prozent
1 100 – 95 %
2 94 – 80 %
3 79 – 60 %
4 59 – 45 %
5 44 – 25 %
6 bis 24 %

 

 

 

 

 

 

Richtlinien für das Fach Mathematik

 

Anzahl der schriftlichen Arbeiten im Schuljahr:

 

                                        Klassenstufe 2 Klassenstufe 3 Klassenstufe 4
Klassenarbeiten 5 5 5
Komplexe Leistung - einschl. prozessorientierte Bewertung 1 1 1

 

 

Fehler, Irr- und Umwege werden als Zwischenschritte gesehen. Folgefehler werden entsprechend berücksichtigt.

Frage- bzw. Antwortsätze werden bei Sachaufgaben nur als richtig gewertet, wenn sie zum Sachverhalt passen und ein Subjekt sowie Prädikat enthalten.

 

Vor jeder Arbeit werden die Bewertungskriterien mit den Kindern besprochen.

 

Richtlinien für den Sachunterricht

 

Was geht in die Bewertung ein?

Klassenarbeiten, Kurzkontrollen, Experimente, mündliche Leistungen, Kurzvorträge, Präsentationen

 

Klasse 3 und 4

 

Jeder Themenkomplex wird durch eine schriftliche Kontrolle abgeschlossen. Das können Kurzarbeiten, Klassenarbeiten oder komplexe Leistungen sein. Am Ende des Schuljahres sollte jeder Schüler mindestens fünf Noten für schriftliche Leistungen erhalten haben.

 

 

 

 

Bewertung von Kurzvorträgen / Präsentationen

Kurzvorträge und Präsentationen können bewertet werden wenn

  • die Schüler den Aufbau eines Kurzvortrages / einer Präsentation kennen
  • das Thema, der Umfang des Vortrages / der Präsentation bekannt sind

           (Was genau erwartet der Lehrer zum Thema?)

  • Bewertungskriterien festgelegt und den Schülern bekannt sind

 

Wenn ein Kurzvortrag oder eine Präsentation zu Hause ausgearbeitet werden soll, muss der Schüler selbstständig dazu in der Lage sein

(siehe Grundschulordnung § 17).

Jeder Lehrer legt seiner Bewertung für einen Kurzvortrag oder einer Präsentation ein Punkteraster zugrunde. Dabei achtet er bei der Verteilung der Punkte besonders auf die vorher besprochenen Unterrichtsschwerpunkte. Den Schülern ist diese Punktverteilung vorher bekannt zu geben.