Wie geht es weiter nach Klasse 4?

Die Bildungsempfehlung

Faire Bildungsempfehlung für alle Schüler

Rund 33.200 Viertklässler erhalten im Februar eine Bildungsempfehlung. Drohen den Grundschülerinnen und -schülern, die sich von der Schulbesuchspflicht befreien ließen, Nachteile? Klares ‚Nein‘! Wie in jedem Jahr bekommen Viertklässler zu den Winterferien nicht nur die Halbjahresinformation, sondern auch eine Bildungsempfehlung. Die Halbjahresinformationen 2021/22 berücksichtigen die Pandemie-Situation. Mindestens schlagen in der Halbjahresinformation die Noten zu Buche, die bis zur individuellen Inanspruchnahme des Aussetzens der Schulbesuchspflicht (ab 22. November 2021) erteilt wurden. Über offene Fragen, wie beispielsweise die Bewertung infolge längerer Krankheit, entscheiden die Schulen in pädagogischer Verantwortung und mit Augenmaß unter Berücksichtigung der aktuellen Situation. Darüber hatte das Kultusministerium bereits am 6. Januar ausführlich in einem Blogbeitrag informiert.

 

Bildungsempfehlungen gehen über Zeugnisnoten hinaus

Die Bildungsempfehlung berücksichtigt nicht nur die Noten der Halbjahresinformation. Sie berücksichtigt vielmehr einen langfristig angelegten Bildungsprozess. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht 2,0 und besser beträgt und zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich gewachsen ist. Mehr noch: Auch die Persönlichkeits- und Leistungsentwicklung über alle Grundschuljahre hinweg müssen eine Rolle spielen.

 

Was gilt für Viertklässler, die vorübergehend zu Hause gelernt haben?

Etwa 1,3 Prozent der rund 33.200 Viertklässler haben vom Aussetzen der Schulbesuchspflicht Gebrauch gemacht und nicht am Präsenzunterricht teilgenommen. Das ergab eine Erhebung zum Stichtag 7. Januar 2022. Auch diese Schülerinnen und Schüler erhalten eine faire Bildungsempfehlung. Sie bekommen nicht automatisch eine Empfehlung für die Oberschule. Gegenteilige Behauptungen sind unzutreffend. Bei Schülern, die wegen aufgehobener Schulbesuchspflicht ab dem 22. November 2021 nicht im Präsenzunterricht waren, werden alle seit Schuljahresstart Anfang September 2021 erbrachten Leistungsnachweise für die Bildungsempfehlung berücksichtigt. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass es Viertklässler gibt, die während des gesamten Schuljahres keinerlei Leistungsnachweise erbracht haben. Darüber hinaus können natürlich auch Leistungen bewertet werden, die während der Lernzeit zu Hause erbracht worden sind. Die Lehrkräfte entscheiden darüber in eigener pädagogischer Verantwortung.

 

Ist die Bildungsempfehlung bindend?

Nein. Auch bei einer für den Besuch der Oberschule ausgestellten Bildungsempfehlung können die Eltern ihr Kind am Gymnasium anmelden. In diesem Falle nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung am Gymnasium teil. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungserhebung führt der Schulleiter mit den Eltern ein Beratungsgespräch. Letztlich entscheiden aber die Eltern selbst, welche Schulart ihr Kind besuchen soll.

 

Autor: Dirk Reelfs – SMK, 20.01.2022

 

 

Information zur Durchführung des Anmeldeverfahrens für Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium

 

Die folgenden Regelungen gelten für Schülerinnen und Schüler, denen in Klassenstufe 4 die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde oder die eine nicht staatlich anerkannte Grundschule oder allgemeinbildende Förderschule in freier Trägerschaft besucht haben und ihre Schullaufbahn in der Klassenstufe 5 des Gymnasiums fortsetzen wollen.

 

Vorbemerkungen

Grundlage des Verfahrens sind § 34 des Sächsischen Schulgesetzes sowie die jeweiligen Schulordnungen. Die Termine zum Aufnahmeverfahren sind in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung, die Unterrichtsorganisation und zum Ablauf des Schuljahres 2021/2022 (VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2021/2022 vom 20. Mai 2021 (MBl. SMK S. 78), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2021 (MBl. SMK S. 194) geändert worden ist) enthalten.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2021/2022 erfolgen können. Die Termine für die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 4 an den weiterführenden Schulen und der schriftlichen Leistungserhebung für Schülerinnen und Schüler, die ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium die Aufnahme am Gymnasium wünschen, bleiben jedoch unverändert.
Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 der Grundschule wird den Eltern am 11. Februar 2022 schriftlich bekannt gegeben. Personensorgeberechtigte von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 4 mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, können bis zum 4. März 2022 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.
Für den Fall einer späteren Rücknahme des Antrages auf Aufnahme am Gymnasium ist die gewünschte Oberschule zu erfassen. Bei der Antragstellung ist ein Termin für ein verpflichtendes Beratungsgespräch zu vereinbaren und auf die Termine für die schriftliche Leistungserhebung hinzuweisen.
Die Eltern von Schülerinnen und Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt worden ist, können bis zum 11. Juli 2022 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Die Personensorgeberechtigten erhalten gegen Unterschrift die „Informationen für Eltern bei Anmeldung am Gymnasium. Sie sind auf das weitere Verfahren, die Termine der schriftlichen Leistungserhebung und des Beratungsgesprächs sowie insbesondere auf die Folgen der Nichtteilnahme an dem Beratungsgespräch hinzuweisen.
Die schriftliche Leistungserhebung wird jeweils an dem Gymnasium durchgeführt, an dem der Antrag auf Aufnahme an ein Gymnasium gestellt wurde.

 

Termine der schriftlichen Leistungserhebung

Termin zum Schreiben der Arbeit ist der 8. März 2022 (Ersttermin) und der 16. März 2022 (Nachtermin).
Die Schüler, die an der Leistungserhebung teilnehmen, werden am betreffenden Tag durch den Schulleiter der Grundschule vom Unterricht befreit.

 

Inhalt und Durchführung der schriftlichen Leistungserhebung

Die schriftliche Leistungserhebung wird zentral erstellt und berücksichtigt zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Eine Benotung erfolgt nicht. Die Durchführung der schriftlichen Leistungserhebung muss unter Einhaltung der Hygieneregeln, insbesondere des Mindestabstandes von 1,5 m während des gesamten Aufenthaltes der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, erfolgen. Der Beginn der schriftlichen Leistungserhebung ist landeseinheitlich um 09.30 Uhr. Die Arbeitszeit für die Schüler beträgt 60 Minuten. Vor Beginn der Arbeitszeit erhalten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, sich mit den Aufgaben vertraut zu machen. Die Zeit dafür beträgt 10 Minuten. Vor Beginn der Arbeitszeit sind den Schülerinnen und Schülern darüber hinaus die allgemeinen Arbeitshinweise zu verlesen.
Das Ergebnis der Leistungserhebung wird als Grundlage für das Beratungsgespräch dokumentiert.
Das Beratungsgespräch muss unter Einhaltung der Hygieneregeln erfolgen.

 

Nachtermin

Schüler, die aus wichtigen Gründen, zum Beispiel Krankheit, an der Teilnahme am Ersttermin verhindert waren, können die Leistungserhebung am 16. März 2022 zum Nachtermin ablegen. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Schulleiter des Gymnasiums.

 

Verpflichtendes Beratungsgespräch

Personensorgeberechtigte von Schülerinnen oder Schülern der Klassenstufe 4, die eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten haben, aber die Aufnahme am Gymnasium wünschen, sind zur Teilnahme an dem Beratungsgespräch verpflichtet. Die Teilnahme des Schülers am Gespräch ist nicht ausgeschlossen. Grundlagen für das Beratungsgespräch sind
1. die Bildungsempfehlung,
2. das zuletzt erstellte Jahreszeugnis und die zuletzt erteilte Halbjahresinformation,
3. das Ergebnis der schriftlichen Leitungserhebung.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter des Gymnasiums kann sich weitere Zeugnisse und Halbjahresinformationen vorlegen lassen. Im Beratungsgespräch werden den Personensorgeberechtigten die möglichen weiteren Bildungswege aufgezeigt und eine Empfehlung zum weiteren Bildungsweg der Schülerin oder des Schülers ausgesprochen. Das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert und gegen Unterschrift ausgehändigt. Eine Kopie verbleibt an der Schule. Die Beratungsgespräche finden im Zeitraum vom 8. März 2022 bis zum 17. März 2022 an dem Gymnasium statt, bei dem der Antrag auf Aufnahme an ein Gymnasium gestellt wurde. Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden die Eltern ihr Kind spätestens bis zum 18. März 2022 an der gewünschten Oberschule an. Besteht nach erfolgtem Beratungsgespräch der Wunsch zur Aufnahme an einer Oberschule, melden die Eltern ihr Kind spätestens bis zum 8. April 2022 an der gewünschten Oberschule an. Eltern, für deren Kind im Ergebnis des Beratungsgesprächs der Besuch der Oberschule empfohlen wird, die aber trotzdem wünschen, dass ihr Kind den weiteren Bildungsweg am Gymnasium fortsetzt, teilen dies – abhängig vom individuellen Termin des Beratungsgespräches – innerhalb von 3 Wochen nach dem jeweiligen Beratungsgespräch schriftlich spätestens bis zum 8. April 2022 der Schulleiterin beziehungsweise dem Schulleiter des Gymnasiums mit.

 

Auswertung der schriftlichen Leistungserhebung und der Beratungsgespräche

Einen Bescheid über die Aufnahme an einem Gymnasium sollen die Eltern am 3. Juni 2022 erhalten. Für die Eltern von Schülerinnen und Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt werden konnte, erfolgt eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium bis zum 25. Juli 2022.

Gymnasien


Christoph-Graupner-Gymnasium Kirchberg: http://www.graupnergym.de/


Peter-Breuer-Gymnasium Zwickau: http://www.pbgym.de/html/index2.html


Clara-Wieck-Gymnasium Zwickau: https://www.clara-wieck-gymnasium.eu/


Gymnasium Am Sandberg Wilkau-Haßlau: http://www.sandberggymnasium.de/


Käthe-Kollwitz-Gymnasiums Zwickau: https://www.kkg-zwickau.de/