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… das fängt ja gut an …

Für 217 Schülerinnen und Schüler der Grundschule Stenn beginnt am kommenden Montag das neue Schuljahr 2022/23.

 

Und so, wie die in Druck gegangenen Glückwunschkarten des Landkreises Zwickau für die Schulanfänger nicht ausgegeben werden sollen, weil die Karten zwar vom gewählten Landrat Carsten Michaelis unterschrieben sind, er aber bisher nicht vereidigt werden konnte, müssen wir auch in der Schule noch ein wenig abwarten, ob es tatsächlich bei dieser Schülerzahl bleibt.

 

Seit Mittwoch ist gesichert, dass es drei erste Klassen geben wird – auch dieser vermeintliche Fakt war bis dahin noch mit einem Fragezeichen versehen.

 

Bei drei ersten Klassen, zu denen am Ende des Schuljahres 2021/22 nur eine Klassenlehrerin feststand, sind personelle Veränderungen unabdingbar gewesen, die sich für das kommende Schuljahr folgendermaßen auswirken:

 

Klasse Klassenlehrerin / Klassenlehrer
1a Frau Trültzsch
1b Frau Büttner
1c Herr Seifert
2a Frau Dreyer
2b Frau Lewey
3a Frau Kliem
3b Frau Lutze
3c Herr Gerisch
4a Frau List
4b Frau Dressel

 

Aus gesundheitlichen Gründen kann Frau Kliem das neue Schuljahr erst am 05.09.2022 beginnen. Geplant war, dass der Schulleiter die Klassenleitung der Klasse 3a in der ersten Schulwoche übernimmt. Dem steht allerdings aktuell eine vorläufige Quarantäne-Anordnung bis mindestens 30.08.2022 entgegen. Damit die Kinder der Klasse 3a am Montag nicht auf die Klassen 3b und 3c aufgeteilt werden müssen, hat sich Frau Röder bereiterklärt, diese Aufgabe kurzfristig zu übernehmen.

 

Ich wünsche dem Kollegium der Grundschule Stenn, den Eltern und Großeltern und natürlich allen Schulanfängerinnen und Schulanfängern morgen eine tolle Einschulungsveranstaltung!

 

Bleiben Sie gesund!

 

M. Schmidt
Schulleiter

Stromabschaltung / Schulschließung am kommenden Mittwoch

Liebe Eltern,

am kommenden Mittwoch ist die Schule nicht an die Stromversorgung angeschlossen.
Da unsere Toiletten über eine elektrisch betriebene Hebeanlage funktionieren, müssen sie an diesem Tag zugeschlossen bleiben.
Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen, für den 6. Juli 2022 eine Notbetreuung für die Klassenstufen 1 – 3 anzubieten, für die 4. Klassen findet Unterricht von der 1. bis zur 4. Stunde in Räumlichkeiten der Oberschule statt.
Dort würden wir auch von der 1. bis zur 4. Stunde die Notbetreuung für alle Kinder anbieten, die am Mittwoch nicht zu Hause bleiben können. Im Anschluss laufen die Horterzieher(-innen) mit den Kindern in die Kita „Pfiffikus“.
Das Mittagessen für diesen Tag wird für alle Kinder abbestellt.

Bitte geben Sie uns bis 4.7., 8.00 Uhr, über das Hausaufgabenheft Ihres Kindes oder eine E-Mail an grundschule-stenn(at)t-online(dot)de Bescheid, ob und von wann bis wann (Uhrzeit) Ihr Kind am Mittwoch betreut werden muss.
Vielen Dank!

M. Schmidt
Schulleiter

Unser Sportfest am 8. Juni 2022

Fröhliche und aufgeregte Kinderstimmen schallten am Mittwoch über den Sportplatz an der Oberschule in Lichtentanne. Die Gesichter strahlten mit der Sonne um die Wette und alle waren motiviert, ihre besten Leistungen im Sprint, Weitsprung sowie Ballweitwurf zu zeigen.
Zwischendurch war an verschiedenen Spielstationen für freudbetonte Abwechslung gesorgt.
Außerdem wurde für die dritten und vierten Klassen ein Zweifelderballturnier sowie für die Zweitklässler ein Turnier „Ball über die Schnur“ ausgetragen.
Natürlich gab es auch immer wieder Pausen für die Kinder, vor allem zum Trinken und Erholen im Schatten.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Eltern, Großeltern, ehemaligen Schülerinnen und Schülern, die uns an allen Stationen sowie bei der Begleitung der Kinder unterstützt haben.

Im Namen des Kollegiums der Grundschule Stenn

A. Lewey
Fachbeauftragte Sport

GTA

Am 1.6. (Kindertag) finden keine GanzTagesAngebote statt.

M. Schmidt
Schulleiter

Information zum Sportfest am 08.06.2022 (Ausweichtermin: 15.06.2022)

Liebe Eltern,

am nächsten Dienstag bzw. Mittwoch bekommen die Kinder einen Elternbrief zum Ablauf des Sportfestes, das auf dem Sportplatz an der Oberschule in Lichtentanne stattfinden wird, mit. Außerdem erhalten auch die Eltern bzw. Großeltern, die sich zum Helfen angemeldet haben, genauere Informationen.

A. Lewey
Fachbeauftragte Sport

(Kopie 4)

Personalsituation

Aufgrund der angespannten Personalsituation in Schule und Hort finden die GTA „Musik“ und „Experimente“ kommende Woche nicht statt.

M. Schmidt
Schulleiter

Elterninformation zu Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Gründonnerstag / Ostergrüße

Am Donnerstag, dem 14.04.2022 ist für alle Schülerinnen und Schüler um 11.20 Uhr Schulschluss. Im Anschluss findet im Hort bis ca. 15 Uhr das Osterfest statt. Die GTA „Natur- und Brandschutz“ sowie „Teqball“ entfallen damit.

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Regelung des Betriebs von Schulen, Schulinternaten, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege sowie von nichtakademischen Einrichtungen der Lehramtsaus- und -fortbildung im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) (Schul- und Kita-Coronaverordnung – SchulKitaCoVO) vom 30. März 2022 tritt mit Ablauf des 17. April 2022 außer Kraft. Welche Regelungen in Bezug auf die Testungen auf Infektionen mit SARSCoV-2 nach den Ferien bestehen, ist derzeit nicht bekannt. Aktuelle Informationen sind jedoch immer zu finden unter https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.

Erholsame Osterferien wünscht

M. Schmidt
Schulleiter

ACHTUNG! ÄNDERUNGEN IN DER SCHÜLERBEFÖRDERUNG

Ab dem Schuljahr 2022/2023 findet ein Wechsel von der SchülerVerbundKarte (SVK) auf das BildungsTicket (BiTi) für Schüler, die den öffentlichen Personennahverkehr (Bus und Bahn) nutzen, statt.

Die bisherige SVK bleibt bis zum Schuljahresende 2021/2022 gültig, wird jedoch zukünftig als Tarifprodukt nicht mehr angeboten.

Für das Schuljahr 2022/2023 ist der ABO-Antrag für das BiTi beim entsprechenden Verkehrsunternehmen umgehend zu stellen.

Schüler mit laufender Beförderungsgenehmigung (ausgenommen Absolventen/Abgänger der weiterführenden Schulen) der Landkreise Mittelsachsen, Zwickau und des Erzgebirgskreises erhalten ab Ende März 2022 ein Informationsschreiben sowie das Formular zum ABO-Antrag BiTi.

 

Antrag zum Abonnement für das BildungsTicket:

www.vms.de/fileadmin/user_upload/antraege_formulare/abo_antrag_bildungsticket.pdf

Maskenpflicht entfällt – Testung an Schulen läuft nur noch bis zu den Osterferien

www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2022/03/29/maskenpflicht-entfaellt-testung-an-schulen-laeuft-nur-noch-bis-zu-den-osterferien/

Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung

Heute wurde vom Kabinett die ab 7. März geltende Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen.

In den Grundschulen wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen. Der Unterricht findet entsprechend der Stundentafel ohne Beschränkung statt. Die einzelnen Klassen müssen keine festen Gruppen mehr bilden. Auch in den Kindertageseinrichtungen wird der eingeschränkte Regelbetrieb wieder abgeschafft. Gruppen müssen nicht mehr streng voneinander getrennt werden.

Es besteht grundsätzlich wieder Schulbesuchspflicht. Die vereinfachte Abmeldemöglichkeit von der Präsenzbeschulung entfällt. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Abwesenheit aus anderen Rechtsgründen, insbesondere nach Maßgabe der Schulbesuchsordnung. Abmeldungen vom Schulbesuch sind wie bisher auch aus medizinischen Gründen durch ein ärztliches Attest möglich.

Das Testregime wird verändert. Die anlasslose Testung aller Schülerinnen und Schüler mittels Selbsttest wird auf zweimal wöchentlich reduziert. Für Geimpfte und Genesene ist die regelmäßige Testung empfohlen. Bei positivem Corona-Testergebnis einer Schülerin oder eines Schülers besteht eine fünftägige tägliche Testpflicht für die betreffende Klasse. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. Durch diese engmaschige Kontrolle ist damit in der Regel die Anordnung häuslicher Lernzeit für einzelne Klassen oder Schulen nicht mehr notwendig und kontinuierlicher Präsenzunterricht abgesichert.

Die übrigen bekannten Schutz- und Hygieneregelungen – insbesondere die Zutrittsbeschränkung und die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude – sind weiterhin zu beachten. Die neue Verordnung gilt bis zum 19. März 2022.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2022/03/01/faq-aktuelle-schutzmassnahmen-an-schulen-und-kitas/.



M. Schmidt
Schulleiter

Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas werden achtsam zurückgefahren

Ausführungen zur geplanten weiteren Vorgehensweise im sächsischen Schul- und Kitabetrieb finden Sie unter: www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2022/02/22/schutzmassnahmen-an-schulen-und-kitas-werden-achtsam-zurueckgefahren/



An der Grundschule Stenn gelten in der ersten Woche nach den Winterferien der bisherige Stundenplan und die Regelungen des Hygieneplanes wie vor den Winterferien (Maskenpflicht im Schulhaus, drei Tests). Die Schulbesuchspflicht ist für diese Woche noch ausgesetzt, es kann also weiterhin eine Abmeldung vom Präsenzunterricht unter Bezug auf den Infektionsschutz erfolgen.

M. Schmidt
Schulleiter

Hort wieder geöffnet ab 8. Februar 2022

Liebe Eltern,

uns erreichte soeben die Nachricht, dass der Hort ab morgen wieder in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr besetzt ist.

M. Schmidt
Schulleiter

Unterricht am 07.02.2022

Klasse 1a 1b 2a 2b/c 3a 3b 4a/b
Unterrichtsschluss 12.25 Uhr (bis auf 3 Kinder) 11.20 Uhr 11.20 Uhr 12.25 Uhr 12.25 Uhr 12.25 Uhr 13.25 Uhr

 

Für die Klasse 4a/b gilt der Stundenplan der 4a, also DE – EN – SU – MU – KU – KU.
Die Nicht-Förder-Kinder der Klasse 2c haben nach der 4. Stunde Schluss, können also nach dem Mittagessen gegen 11.35 Uhr abgeholt werden.

Abmeldung von der Präsenzbeschulung

Liebe Eltern,

eine Abmeldung von der Präsenzbeschulung ist gemäß der aktuell gültigen Schul- und Kita-Coronaverordnung möglich, eine tageweise Abmeldung ist jedoch ausgeschlossen. Die Verordnung vom 10. Dezember 2021 soll bis zum 6. März 2022 fortgeschrieben werden.
Wenn Sie Ihr Kind also aus Gründen des Infektionsschutzes für heute von der Präsenzbeschulung abgemeldet haben, gilt dies auch für die kommende Woche.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

Fortschreibung der Schul- und Kita-Coronaverordnung

Liebe Eltern,

die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Regelung des Betriebs von Schulen, Schulinternaten, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege sowie von nichtakademischen Einrichtungen der Lehramtsaus- und -fortbildung im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 10. Dezember 2021 wird fortgeschrieben und tritt nun mit Ablauf des 6. März 2022 außer Kraft.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

Besetzung Sekretariat der Grundschule Stenn vom 20.09. bis 8.10.2021

Wochentag Datum Uhrzeit
Montag 20.09.2021 07:00 – 10:00
Dienstag 21.09.2021 07:00 – 08:30
Mittwoch 22.09.2021 07:00 – 09:30
Donnerstag 23.09.2021 07:30 – 09:30
Freitag 24.09.2021 07:00 – 08:30
Montag 27.09.2021 07:00 – 14:00
Dienstag 28.09.2021 07:00 – 08:30
Mittwoch 29.09.2021 07:00 – 11:00
Donnerstag 30.09.2021 07:00 – 08:15
Freitag 01.10.2021 07:00 – 08:30
Montag 04.10.2021 07:00 – 14:00
Dienstag 05.10.2021 07:00 – 08:30
Mittwoch 06.10.2021 07:00 – 11:00
Donnerstag 07.10.2021 07:00 – 10:30
Freitag 08.10.2021 07:00 – 08:30


M. Schmidt
Schulleiter

Testnachweise - betriebliche Testungen; Informationen des SMS

Liebe Eltern,

folgende Information durfte ich heute einem Schreiben an die Schulleiter entnehmen:

“ […] aufgrund einer aktuellen Festlegung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ergeht der Hinweis, dass Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung ausgestellt wurden, nicht anzuerkennen sind, wenn es sich um Testungen von Schülerinnen und Schülern handelt, da Schülerinnen und Schüler kein Personal des jeweiligen Betriebes im Sinne des Arbeitsschutzes sind.

Durch Eltern durchgeführte Tests, die diese beispielsweise auf ihrer Arbeit im Rahmen einer betrieblichen Testung durchführen, können damit nicht als Testnachweis anerkannt werden (Ausnahmen: SuS [Schülerinnen und Schüler; Anmerkung] unterfallen dem Arbeitsschutz des Betriebes: beispielsweise Berufsschulen: Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Ausbildungsbetrieb der SuS erfolgten; Praktikumseinsätze in Betrieben).

Das SMK hat die FAQ-Liste im SMK-BLOG entsprechend angepasst:

www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/09/03/faq-corona-schutzmassnahmen-zum-schuljahresstart/



Mit freundlichem Gruß
Ihr Landesamt für Schule und Bildung“

M. Schmidt
Schulleiter

Schulaufnahmefeiern am 4.9.2021

Die Zuckertüten können am Freitag, dem 3.9.2021, von 16.30 bis 17.30 Uhr auf dem Schulhof abgegeben werden.
Am Samstag, dem 4.9.2021, ist für die Einschulungsveranstaltung der Klasse 1a um 9.00 Uhr Einlass am Hoftor ab 8.45 Uhr, für die Klasse 1b ab 10.15 Uhr. Entsprechend unseres Hygienekonzeptes müssen die Begleitpersonen (außer Kinder im Vorschulalter) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. An diesem Tag besteht keine Test- oder Nachweispflicht (siehe auch https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html). Pro Familie steht eine Sitzbank zur Verfügung, am Eingang erhalten Sie eine Liste zum Eintragen Ihrer Kontaktdaten. Für alle Einschränkugen wird um Verständnis gebeten.

Schulbeginn aller Klassenstufen vom 6.9. – 19.9.21

In den ersten beiden Schulwochen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Kinder und das Personal (außer im Unterricht und im Außengelände) unabhängig von der Inzidenz verpflichtend. Solange die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert 10 im o. g. Zeitraum noch überschreitet, gilt eine dreimal wöchentliche Testpflicht unter Anleitung in der Schule. Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag. Alternativ können ein Genesenennachweis (Vorliegendes bleibt gültig), Impfnachweis (Erwachsene) oder ein Test-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle vorgelegt werden. Eine Selbstauskunft wird nicht anerkannt. (siehe auch https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html)

Es gilt wieder die Schulbesuchspflicht in Präsenz. Eine Ausnahme ist nur über ein ärztliches Attest möglich.

Zusätzliche Information für die Eltern der Klassen 1a und 1b:

Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag mit in die Schule: die Einwilligungserklärung zum Selbsttest (Formular zum Ausdrucken siehe weiter unten) oder einen alternativen Nachweis (siehe oben) und eine (Kinder-)Maske. Der Selbsttest der Kinder wird durch die Lehrerin behutsam und sensibel angeleitet. Bitte machen Sie sich deswegen keine Sorgen. Link Video Selbsttest für Kinder:

youtu.be/8P-izXYIvBQ

Plan für den Schulstart (Auszug aus dem SMK-Blog vom 30.07.2021)

„Was soll in den ersten beiden Wochen des neuen Schuljahres gelten?

In der Zeit vom 6. bis 19. September 2021 ist eine zweimalige Testpflicht pro Woche an Schulen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das gesamte Schulpersonal geplant – in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 eine dreimalige Testpflicht. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht testen. […]


Welche Regelungen sind außerdem geplant?

Es ist geplant, die bisherigen Regelungen für Schulen und Kindertageseinrichtungen auch nach den ersten beiden Schulwochen fortzuführen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

Bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ist Präsenzunterricht zulässig. […] Unterricht in Grund- und Förderschulen findet in festen Klassen und Gruppen statt. Kindertageseinrichtungen sind zu eingeschränktem Regelbetrieb verpflichtet.

Schließungen der Einrichtungen sind auch bei höheren Inzidenzen nicht vorgesehen.

Für den Zutritt zu Schule oder Kindertageseinrichtungen besteht eine zweimal wöchentliche Testpflicht. Diese reduziert sich bei Unterschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 10 auf einmal pro Woche.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 besteht in der Schule Maskenpflicht (Ausnahme: Unterricht in der Primarstufe).



Hinweis: Endgültig beschlossen werden die Regelungen mit der neuen Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung Mitte August.

Der genaue Zeitraum für die Abgabe der Zuckertüten am 3.9. steht noch nicht fest, als Orientierung können sich unsere Schulanfänger-Eltern 17 Uhr vormerken.

Über die Anzahl der Gäste, die an den Einschulungsveranstaltungen teilnehmen dürfen, wird es auch noch eine Information geben.

Bis dahin wünscht einen tollen, sonnigen August

M. Schmidt
Schulleiter

Einschulung 2021/22

Liebe Eltern,

bald ist es soweit, Ihr Kind kommt in die Schule.

Die diesjährige Schulaufnahmefeier der Grundschule Stenn findet am Samstag, dem 4. September 2021, auf dem Schulhofgelände der Grundschule Stenn statt. Bei schlechten Wetterverhältnissen wird es eine Ausweichmöglichkeit geben. Diese werden wir Ihnen bei Bedarf in der Woche ab dem 30.08.2021 hier auf der Homepage der Grundschule Stenn benennen.

Die Feierlichkeiten für die Klasse 1a beginnen um 9:00 Uhr. Im Anschluss um 10:30 Uhr findet für die Klasse 1b die Schulaufnahmefeier statt.

Aufgrund der Pandemie-Situation dürfen an der Festlichkeit pro Schulanfänger nur Sie als Eltern sowie die Geschwisterkinder teilnehmen.

Die Zuckertüten können Sie bereits am Freitag, dem 3.9.2021 in der Grundschule Stenn abgeben.

Wir wünschen Ihnen bis dahin eine schöne Zeit.

M. Schmidt
Schulleiter

Statt eines langen Elternbriefes: Zum Schuljahresabschluss …

Liebe Stennerinnen und Stenner,

das ist aus den „Lehrer-Badewannen“ geworden:

An dieser Stelle noch einmal HERZLICHEN DANK an alle Beteiligten, vor allem aber an Frau Trültzsch, Herrn Schiffler und Herrn Strunz.

Das kommende Schuljahr wird für die künftigen Erstklässler mit den Einschulungsfeiern am 4. September beginnen.
In der ersten und zweiten Schulwoche, also vom 6. bis 17. September, findet für alle Klassen ausschließlich Klassenleiterunterricht von der ersten bis zur vierten Unterrichtsstunde statt. Beginn ist also um 7.45 Uhr, Ende um 11.15 Uhr.

Schöne Sommerferien und eine hoffentlich erholsame Zeit wünschen

M. Schmidt und K. Dressel

Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 10 gilt für den Zutritt in Schulen und Kindertageseinrichtungen eine einmal wöchentliche Testpflicht. Seit dem 16.06.2021 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Zwickau unter 10, ab der kommenden Schulwoche wird nur noch einmal wöchentlich getestet.

M. Schmidt
Schulleiter

Fehlerkorrektur - Elternabende am 30.06. bzw. 01.07.2021

GTA-Termine bis Ende des Schuljahres

Die GTA-Termine bis Ende des Schuljahres sind wieder im Kalender eingetragen. Es gibt möglicherweise bei einigen GTA noch zeitliche Korrekturen, so dass jeweils ein wenig eher begonnen werden kann.

M. Schmidt
Schulleiter
GTA-Koordinator

GTA ab 14.06.2021

Liebe Eltern,

die neue Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung sieht vor, dass unter einer Inzidenz von 35 die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler, das Schulpersonal und das Hortpersonal entfällt. Das betrifft sowohl den Unterricht als auch den Aufenthalt im Schulgebäude. Personen von außerhalb müssen weiterhin Maske auf dem Schulgelände tragen. Nach gegenwärtigem Stand geht das Sächsische Staatsministerium für Kultus davon aus, dass ab Montag, dem 14 Juni 2021 in zahlreichen Landkreisen und kreisfreien Städten die Maskenpflicht entfallen kann.

Ab kommenden Montag werden an unserer Schule in jedem Fall folgende GTA wieder stattfinden können:

montags
       Tanzen von 14.15 bis 15.00 Uhr,

dienstags
       Schulgarten 13.00 bis 13.45 Uhr,
       Pound von 13.30 bis 14.30 Uhr,
       Gestalten mit Ton um 13.30 und 14.15 Uhr,
       Kinderyoga von 14.30 bis 15.30 Uhr,
       Sport von 14.15 bis 15.00 Uhr,

mittwochs
       Basteln von 13.00 bis 14.30 Uhr [B-Woche],
       Lieblingsorte“ ab 13.30 Uhr,
       Experimente von 14.00 bis 14.45 Uhr,
       Zumba von 13.30 bis 14.30 Uhr,

donnerstags
       Musik von 14.15 bis 15.00 Uhr,
       Natur- und Brandschutz ab 12.30 Uhr,

freitags
       Technik von 12.30 bis 14.00 Uhr.

M. Schmidt
Schulleiter

Unterricht ab 25.05.2021

Liebe Eltern,

am kommenden Dienstag dürfen wir die Schule wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen.

Alle Kinder dürfen damit in die Schule kommen. Es ist auch für alle Kinder, die normalerweise an der Schulspeisung teilnehmen, Essen bestellt. Das heißt: Wenn Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht abmelden wollen, müssten Sie dies auch dem Essensanbieter mitteilen.

Die Betreuung ist von 6.00 bis 11.20 Uhr durch die Schule sichergestellt, danach übernimmt der Hort die Hortkinder bis 15.30 Uhr.

Für die Woche vom 31.05. bis 04.06.2021 sammeln wir das Milchgeld am 27.05.2021 ein.

Ein schönes Pfingstwochenende wünschen

M. Schmidt und K. Dressel

Unterschreitung des Inzidenzwertes von 100

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der Unterschreitung des Schwellenwertes von 100 treten die Bundesschutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz im Landkreis Zwickau außer Kraft.

Damit ist neben dem Präsenzunterricht gemäß § 23 Absatz 2, 3 Sächs CoronaSchVO wieder die Durchführung des eingeschränkten Regelbetriebes mit festen Klassen oder Gruppen in Schulen der Primarstufe und in Förderschulen auch oberhalb der Primarstufe (§ 23 Absatz 1 SächsCoronaSchVO) möglich.

Dieses wird für den Landkreis Zwickau ab Dienstag, 25.05.2021, wirksam.

M. Schmidt
Schulleiter

Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler aller Schularten im Wechselmodell

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der Unterschreitung des Schwellenwertes von 165 hat der Landkreis Zwickau erste Erleichterungen nach dem Infektionsschutzgesetz angekündigt. Damit ist wieder die Durchführung von Präsenzunterricht entsprechend der Regelungen für Inzidenzwerte unter 165 möglich.

Dieses wird für den Landkreis Zwickau ab Freitag, 21.05.2021, wirksam.

M. Schmidt
Schulleiter

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV)

Liebe Eltern,

wie Sie möglicherweise bereits verschiedenen Medienberichten entnommen haben, hat die Bundesregierung die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und damit auch weitreichende Neuregelungen erlassen, die auch für den Schulbetrieb relevant sind. Hierüber hat die Sächsische Staatsregierung in der gestrigen Kabinettssitzung beraten.

Im Einzelnen hat die SchAusnahmV zur Folge:

Ausnahmen für Geimpfte und Genesene
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind geimpfte oder genesene Personen den getesteten Personen gleichgestellt. Das bedeutet, dass Lehrkräfte, schulisches Personal und Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind, von der Verpflichtung, sich zweimal pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen, befreit sind und dementsprechend die Schulen frei betreten können. Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen gelten nicht, wenn sie typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen oder wenn eine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei ihnen nachgewiesen ist. Zur Nachweisführung sind Impf- oder Testbescheinigungen gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen.

Ausnahmen für Grundschülerinnen und Grundschüler unter 6 Jahren
Schülerinnen und Schüler, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können am Präsenzunterricht teilnehmen und die Schulen betreten, ohne sich zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen.

Wegfall der qualifizierten Selbstauskunft über die Durchführung eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Die bisherige Möglichkeit nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, den zweimaligen Test pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zuhause machen zu können, hat die Bundesregierung durch eine eigene Regelung ersetzt. Nunmehr ist im Ergebnis vorgesehen, dass diese Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden müssen. Die bisherige qualifizierte Selbstauskunft entfällt damit, da das Bundesrecht hier unmittelbar gilt.
Da es in wenigen begründeten Einzelfällen aufgrund von individuellen Besonderheiten oder Einschränkungen dazu kommen kann, dass nasale Abstriche auszuschließen sind, wurden für diese individuellen Fälle sogenannte Speichel- bzw. Spucktests beschafft, die in den Standorten des LaSuB vorgehalten werden. Wird der Schule ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt, stehen die erforderlichen Tests ab sofort zur Verfügung.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird die entsprechenden Vorschriften der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen aus Gründen der Rechtsklarheit zeitnah an die bundesrechtlichen Vorgaben anpassen. Dabei ist sich das Sächsische Staatsministerium für Kultus der Situation bewusst, dass die o. g. Informationen sehr kurzfristig an die Schulen gegeben werden.

M. Schmidt
Schulleiter

Testpflicht bleibt

Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich weiterhin zweimal pro Woche selbst testen. Gleiches gilt für das Schulpersonal. Die Testpflicht gilt dagegen nicht für Personen, die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen oder die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind

. Die ab dem 10. Mai und bis zum 30. Mai gültige Corona-Schutz-Verordnung finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-05-04.pdf

(Auszug aus dem SMK-Blog, Eintrag vom 10.05.2021).

Wenn Ihr Kind von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen ist und Sie die Testung aussetzen möchten (betrifft aktuell insb. die Klassen 4 und die Kinder in der Notbetreuung), geben Sie bitte Ihrem Kind einen entsprechenden Nachweis in Kopie mit. Danke!

Noch ein Hinweis in eigener Sache: Die schon mehrfach beworbenen Schüler-Notebooks stehen weiterhin zur Verfügung und können ausgeliehen werden. Setzen Sie sich dazu bitte einfach mit uns in Verbindung.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

Schulbetrieb ab dem 26. April 2021

https://cms.sachsen.schule/fileadmin/_special/gruppen/846/20210423-Elternbrief_-_Schulbetrieb_ab_dem_26042021-Elternbrief_-_Schulbetrieb_ab_dem_26042021.pdf

Liebe Eltern,

die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz in den Kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaates finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html.


Damit betrifft die Schulschließung auch wieder die Grundschule Stenn.

Die vierten Klassen werden als Abschlussklassen gewertet und die Kinder dürfen in die Schule kommen. Sie werden jeweils in 2 Gruppen aufgeteilt. Unterricht findet von 7.45 bis 11.20 Uhr statt. Im Anschluss gehen sie nach Hause oder in die Notbetreuung, wenn Anspruch besteht. Weitere Informationen zum Anspruch auf eine Notbetreuung finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html. Wenn Sie die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, werden Ihnen laut Aussage des SMK die Elternbeiträge erstattet.


Kinder der Klassen 1 bis 3, die Anspruch auf Notbetreuung haben, können von 7.30 bis 15.30 betreut werden. Vormittags erfolgt die Betreuung durch die Lehrkräfte, nachmittags durch den Hort.

M. Schmidt
Schulleiter

Gesetzesvorhaben auf Bundesebene

Liebe Eltern,

Herr Piwarz informierte die Schulleiter heute über den aktuellen Stand bezüglich der Beratungen zu den Neuerungen im Infektionsschutzgesetz. In Auszügen möchte ich Ihnen dieses Schreiben zur Verfügung stellen.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt


Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

seit reichlich einer Woche bestimmen die Pläne des Bundes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes die öffentliche Debatte. Das Bundeskabinett hat hierzu am vergangenen Dienstag einen Beschluss für eine Formulierungshilfe an den Deutschen Bundestag gefasst. Darin ist – trotz der Bildungshoheit der Länder – auch der Schulbereich mit erheblichen Einschnitten umfasst.

Nunmehr berät der Deutsche Bundestag die Novelle des Infektionsschutzgesetzes. Dieses Verfahren soll bis Mittwoch abgeschlossen werden. Am Donnerstag soll der Bundesrat in einer Sondersitzung hierüber befinden - wobei ihm nur die Möglichkeit eines Einspruchs gegeben ist. Allenthalben wird sehr auf das Tempo gedrückt, so dass die einschneidenden Regelungen möglicherweise schon am Montag kommender Woche gelten.

Bislang liegen uns aus Berlin folgende Informationen vor:

Das Verbot von Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von über 165 (der Ursprung dieser neuen Zahl ist uns nicht bekannt) an drei aufeinander folgenden Tagen ab dem dann übernächsten Tag soll festgeschrieben werden. Das bedeutet, dass Stand jetzt im Freistaat Sachsen in allen Landkreisen und in der Stadt Chemnitz die Schulen wieder in die ausschließliche häusliche Lernzeit wechseln müssten.
[Anm.: Lediglich Dresden mit aktuell 153 und Leipzig mit 148 liegen darunter.]

Während der Beratungen im Deutschen Bundestag kam überraschend eine Klausel in den Gesetzentwurf, dass ab einer Inzidenz von über 100 zwingend Wechselunterricht durchgeführt werden muss – auch in den Grundschulen. Dies würde bedeuten, dass unser bisher in Sachsen erprobtes Modell der festen Klassen/Gruppen nicht mehr möglich ist. Daraus ergeben sich gerade für den Betreuungsaspekt und für die dann notwendige Notbetreuung erhebliche Probleme. Hier arbeiten wir an umsetzbaren Lösungen und werden die Grundschulleiterinnen und Grundschulleiter schnellstmöglich informieren. […]

Derzeit werden die finalen Diskussionen und Beschlussfassungen herbeigeführt. Es ist denkbar, dass es hier im Detail noch zu Änderungen kommen kann. […]

Mit freundlichen Grüßen

Christian Piwarz

Eingeschränkter Regelbetrieb ab 12.04.2021 in der Primarstufe

Liebe Eltern,

der Schulbetrieb ab 12.04.2021 folgt weiter dem Konzept des eingeschränkten Regelbetriebs. Damit sollen weiterhin sowohl dem Infektionsschutz als auch der Sicherung der grundlegenden Bildung Rechnung getragen werden.

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass das Konzept des eingeschränkten Regelbetriebs bis zum Schuljahresende umgesetzt werden kann.

Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung vom 29.03.2021 gilt bis zum 18.04.2021.

Mit der Möglichkeit, Grundschulen unabhängig von Inzidenzzahlen im Landkreis öffnen zu können, sind verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen notwendig. Dazu gehört nun auch die zweimal wöchentliche Testung von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe und findet in der Grundschule Stenn jeweils montags und mittwochs statt. Die Testpflicht gilt nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung nicht für Personen unter sieben Jahren.

Die „Einwilligungserklärung der Eltern“ (

www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage3-Einwilligungserklaerung_Schueler2.pdf

) kann von Ihnen in der 15. Kalenderwoche auch nachgereicht werden.

Die Durchführung von Selbsttests in der Grundschule erfordert besondere Aufmerksamkeit und Sensibilität, aber auch Zutrauen in die Lehrkräfte und die Kinder.

Die Selbsttests werden unter Anleitung der Lehrkraft durchgeführt. Grundsätzlich erfolgt der Ablauf der Selbsttestung so wie dargestellt im Erklärvideo unter https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html bzw. direkt unter

youtu.be/8P-izXYIvBQ

.

Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung lässt nach § 5 a Absatz 4 in begründeten Einzelfällen eine Selbsttestung zu Hause zu. Den dafür notwendigen Test erhält Ihr Kind nach Einreichen der schriftlichen Begründung von der Klassenleiterin am Tag vor dem Test, so dass dieser am nächsten Morgen durchgeführt und die „Qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus“ (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Qualifizierte-Selbstauskunft-Vorliegen-eines-negativen-Antigen-Selbsttests.pdf) mitgegeben werden kann. Lediglich am kommenden Montag ist diese Vorgehensweise nicht möglich, wenn Sie den Test zuhause durchführen wollen, müssten Sie einen eigenen benutzen, Ihr Kind würde dann am Montag das Exemplar, das in der Schule genutzt worden wäre, ausgehändigt bekommen.

Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Abmeldungen, die aufgrund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in einer vor dem 1. April 2021 geltenden Fassung vorgenommen wurden, gelten als Abmeldungen fort, solange die Schülerin oder der Schüler an der Präsenzbeschulung nicht teilnimmt.

Liebe Eltern, mir ist bewusst, dass sowohl Ihren Kindern und Ihnen als auch den Lehrerinnen eine große Aufgabe bevorsteht. Ich bin mir aber sicher, dass wir gemeinsam auch diese meistern werden und hoffe darauf, dass die Schulen ohne weitere Unterbrechungen bis zum Schuljahresende geöffnet bleiben und wir möglichst bald wieder zu einer (relativen) Normalität zurückkehren werden.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

Notbetreuung in den Ferien

Die Hort-Notbetreuung findet in den Osterferien von 7.00 bis 15.30 Uhr statt.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

Schulen im Landkreis Zwickau ab 22.03.2021 wieder geschlossen

Liebe Eltern,

mich erreichte heute folgende Information:

“[…] angesichts der pandemischen Entwicklung im Freistaat Sachsen in den Landkreisen Nordsachsen, Zwickau und Erzgebirge müssen ab dem 22. März 2021 die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen schließen. Ausgenommen von der Regelung sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge. Sie können weiterhin ihre Schulen besuchen. Auf diese Entscheidung haben sich Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kultusminister Christian Piwarz nach eingehenden Beratungen und Rücksprachen mit Landkreisen verständigt. In den betroffenen Landkreisen wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Es gelten damit wieder die entsprechenden Regelungen für die Durchführung der häuslichen Lernzeiten. […]

Grund für die Entscheidung sind weiter steigende Inzidenzen in den genannten Landkreisen, die seit mehreren Tagen über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegen. Laut § 5a, Absatz 8, Corona-Schutz-Verordnung müssen Kindertages-einrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen andauernd überschritten wird. Der Präsenzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Werktagen unterschritten wird. Von der notwendigen Schließung der Einrichtungen kann abgewichen werden, wenn das Überschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes auf einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen (Hotspot) zurückzuführen ist, der mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht im Zusammenhang steht. Ebenso kann von der Schließung abgesehen werden, wenn bereits ein Rückgang des Inzidenzwertes festgestellt wurde, der ein baldiges Unterschreiten erwarten lässt. Diese Ausnahmeregelungen waren für die betroffenen Landkreise nicht einschlägig und konnten daher nicht angewandt werden. […]“


Damit wir die Notbetreuung für die kommende Woche planen können, geben Sie Ihrem Kind bitte bei Bedarf morgen eine entsprechende Information – insbesondere über die von Ihnen benötigte tägliche Bringe- und Abholzeit – mit und nutzen Sie das zuletzt gültige Formular für die Bestätigung durch den Arbeitgeber:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08-Anlage1-2.pdf

bzw. das eigentliche Formular: www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08-Anlage3.pdf.



Sollte es eine Aktualisierung bezüglich der Berechtigung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung geben, setze ich Sie umgehend in Kenntnis.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

Hort geschlossen

Liebe Eltern,

herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Es wurden alle Kinder bis 12.30 Uhr abgeholt bzw. die Heimfahrt organisiert.

Bitte beachten Sie bei der Abholung, dass die Kinder das Schulgebäude durch den Ausgang verlassen, der auch morgens beim Betreten genutzt wird.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

Mobile-Endgeräte-Förderverordnung (09.12.2020)

(https://www.freiepresse.de/zwickau/zwickau/schulen-erhalten-30-notebooks-artikel11231164)

Artikel vom 09.12.2020

Liebe Eltern,

die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 365) sieht vor, dass zur „…Unterstützung des digitalen Fernunterrichts […] mobile Endgeräte […] leihweise Schülern zur Verfügung gestellt werden, soweit es einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden.“

Wie Sie vielleicht der Presse am 3.12.2020 entnommen haben, wurden für die Grundschule Stenn 10 Notebooks angeschafft.

Diese sollen während des ab 14.12.2020 kommenden Lockdown für die Schüler nutzbar sein. Sie als Eltern müssten eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnen und könnten dann ein solches Gerät für Ihr Kind leihweise zur Verfügung gestellt bekommen.

Wenn Sie zu Hause für die kommende häusliche Lernzeit ein solches Gerät benötigen, melden Sie sich bitte per E-Mail an Grundschule-Stenn[at]t-online[dot]de mit einer kurzen Begründung für Ihr Anliegen. Sie werden verstehen, dass eine Auswahl erfolgen muss, wenn mehr als die zehn vorhandenen Geräte angefragt werden.

Sobald es neue Informationen über die Ausgestaltung der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die am Freitag in einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen wird, gibt, finden Sie diese wie gehabt hier auf der Homepage der Grundschule Stenn.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter


Die Geräte stehen zur Verfügung und können weiterhin ausgeliehen werden.

Mathematik Klasse 2b

Zugangscode: 733587

Quarantäne bis 22./23.03.2021 - häusliche Lernzeit

Liebe Eltern,

einige unserer Schülerinnen / Schüler befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Ich möchte ab kommenden Montag versuchen, den Mathematik-Unterricht für die Kinder, die ich in diesem Fach unterrichte, online durchzuführen.
Sie erhalten dazu eine E-Mail mit den entsprechenden Zugangsdaten.
Wir beginnen jeweils um 9.00 Uhr, ein Login ein paar Minuten früher wäre günstig.
Die Kinder benötigen dafür ein Notebook / größeres Smartphone / Tablet jeweils mit Kamera und Mikrofon, möglicherweise eignet sich ein Headset.

Ich freue mich auf diese Premiere und wünsche allen trotz der Umstände ein schönes Wochenende.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt

Hort geschlossen ab 15.03.2021 / Abholzeiten

Liebe Eltern,

der Unterricht beginnt am Montag wie gehabt um 7.45 Uhr und endet um 11.20 Uhr.
Kinder, die nicht Mittagessen gehen, müssten also 11.25 Uhr abgeholt werden bzw. gehen allein nach Hause.
Alle anderen Kinder gehen wie folgt essen:

  • Klassen 4a und 4b sowie die Buskinder der 3. Klassen um 11.20 Uhr (damit kann der Bus um 11.48 Uhr genutzt werden),
  • Nicht-Buskinder der 3. Klassen von 11.35 bis 11.50 Uhr, Abholung also um 11.55 Uhr sowie
  • die Klassen 1a und 2a bis ca. 12.15 Uhr, damit der Bus um 12.25 Uhr genutzt werden kann.

Wenn Ihr Kind nicht mit essen gehen soll, bestellen Sie das Essen beim Anbieter bitte selbst ab. Den Link dazu finden Sie links.

M. Schmidt
Schulleiter

Busverbindung

Liebe Eltern,

aktuell kann der Schulbus früh und nachmittags die Haltestellen in Stenn und Ebersbrunn auf Grund einer Havarie nicht anfahren.

M. Schmidt
Schulleiter

Information des Gesundheitsamtes Landkreis Zwickau / Häusliche Lernzeit

Einige Kinder mussten heute aus der Schule abgeholt werden.

Im Ranzen ein Informationsschreiben des Gesundheitsamtes Landkreis Zwickau. Hier ein kleiner Auszug:

"Was bedeutet die Quarantäne für Ihr Kind und Ihre Familie?

  • Ihr Kind muss zu Hause bleiben und darf nur Ihre Wohnung bzw. ausschließlich durch Ihre Familie genutzte Bereiche des eigenen Wohngrundstücks nutzen. Für getrennt lebende Eltern gilt: Bis zum Ende der Quarantäne muss Ihr Kind bei dem Elternteil bleiben, bei dem es sich bei Bekanntgabe der Quarantäne befand. Die vereinbarten Umgangsregelungen sind für den Zeitraum der Quarantäne ausgesetzt.
  • Ihr Kind darf keinen Besuch von Dritten empfangen.
  • Insofern es alters- und entwicklungsentsprechend möglich ist, halten Sie Abstand zu Ihrem Kind.
  • Der Gesundheitszustand Ihres Kindes ist durch Sie bitte eigenständig zu beobachten. Notieren Sie täglich eventuell auftretende Krankheitssymptome sowie die Körpertemperatur Ihres Kindes. Vermerken Sie auch unvermeidbare Kontakte von Ihrem Kind zu weiteren Personen mit Name und Dauer (z. B. Hausbesuche vom Pflegedienst).
  • Die allgemein gültigen Hygieneregeln sind einzuhalten. Dazu gehören insbesondere regelmäßige Händehygiene, häufiges Lüften, die Beachtung der Husten- und Niesregeln und die Benutzung von Einwegtaschentüchern. Haushaltsgegenstände, wie beispielsweise Geschirr und Wäsche, sollen nicht geteilt werden. Außerdem sollten Mahlzeiten möglichst zeitlich getrennt eingenommen werden.
  • Für alle weiteren im Haushalt lebenden Personen empfiehlt das Gesundheitsamt die Reduzierung der sozialen Kontakte im familiären und soweit möglich beruflichen Umfeld."

Die Aufgaben für die häusliche Lernzeit zunächst für Donnerstag und Freitag erhalten Sie im Laufe des morgigen Vormittags.

M. Schmidt
Schulleiter

Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Anschaffung eines digitalen Endgerätes

Liebe Eltern,

Schüler, die leistungsberechtigt im Sinne des SGB II sind, können die Anschaffungskosten für Drucker nebst Zubehör sowie digitale Endgeräte, v.a. Laptops oder Tablets, die für den pandemiebedingten Distanzunterricht benötigt werden, als sog. Mehrbedarf bis zu einer Höhe von insgesamt 350,00 Euro beim zuständigen „Jobcenter“ geltend machen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass dem bedürftigen Schüler kein erforderliches digitales Endgerät leihweise vonseiten der Schule zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Grundschule Stenn besitzt 10 Notebooks, die bei entsprechendem Bedarf ausgeliehen werden können, nicht jedoch Drucker oder anderes möglicherweise notwendiges Zubehör.

Das auszufüllende Formular liegt der Schule vor, bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit uns in Verbindung.

M. Schmidt

Schulleiter

Stellen Sie sich einmal vor …

… es ist Montag, es ist klirrend kalt, Sie müssen auf Arbeit und wollen Ihr Kind auf dem Weg dahin an der Schule absetzen. Scheibe noch freikratzen, weil doch wieder alles vereist ist. Dann schnell das Kind ins Auto und es geht los. Sinnvoll wäre es ja, den Parkplatz schräg gegenüber vom Bäcker zum Aussteigen zu nutzen. Aber dann müsste das Kind bei diesen eisigen Temperaturen 300 m bis zur Schule laufen. Und das, wo Sie ja sowieso an der Schule vorbeifahren. Also doch einfach schnell in der Kurve anhalten, Tür auf, Kind raus.

Aber heute!?! Blaulicht? Feuerwehr? Krankenwagen?

Sie müssen doch weiter!



So oder so ähnlich ging es Ihnen möglicherweise heute Morgen.

Und nun die Situation aus einer anderen Sichtweise geschildert:


Liebe Eltern der Grundschule Stenn,

heute Morgen am 15.02.2021 hatte die Feuerwehr Stenn einen Einsatz in der Grundschule, genau zu der Zeit, in der Sie Ihre Kinder in die Schule bringen.
Bisher hatten wir immer auf Ihre Rücksichtnahme in diesem Falle gehofft, aber heute wurden wir eines Besseren belehrt. Rücksichtslos wurde weiter geparkt, um die Kinder rauszulassen, diese standen mitunter verwirrt da und wussten nicht wohin ...
Auch die Kameraden der Feuerwehr hatten keinen Platz ihre Privatfahrzeuge abzustellen. Wie Sie wissen, sind wir in diesem Moment im Einsatz, um Ihr Leben, Hab und Gut zu retten. Dies bedeutet, dass alles schnell gehen muss und wir uns nicht mit Kindern zwischen unseren Autos und unvernünftigen Eltern aufhalten können.
Diese Situation heute Morgen stimmte uns nicht nur traurig, sondern auch ärgerlich.
Die Gemeinde stellt Ihnen mehrere Park- und Haltemöglichkeiten auf Höhe unseres Bäckers zur Verfügung, welcher auch bei diesem Wetter von unseren Gemeindemitarbeitern beräumt ist.
Wir hoffen künftig auf eine bessere Zusammenarbeit mit Ihnen, ansonsten sehen wir uns gezwungen weitere Konsequenzen einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Feuerwehr Stenn

Präzisierungen für den Schulbeginn am kommenden Montag

Alle Schülerinnen und Schüler haben am 15. und 16. Februar 2021 Unterricht bei Ihrer Klassenlehrerin von der 1. bis zur 4. Unterrichtsstunde. Damit die Kontakte zwischen den Klassen minimiert werden, wurden die Unterrichts- und Pausenzeiten geringfügig angepasst, Unterrichtsbeginn ist weiterhin um 7.45 Uhr, die 4. Stunde endet aber um 11.20 Uhr.

Die Kinder der Klasse 3b betreten das Schulhaus über den vorderen Eingang des Anbaus und finden dort auch eine bereits eingerichtete Garderobe vor. Die Klassen 1a, 1b, 2a, 2b und 4b nutzen den vorderen Haupteingang, die Garderobe der Klasse 4b befindet sich ab Montag im Gang vor dem Klassenzimmer. Den hinteren Eingang nutzen die Kinder der Klasse 3a und 4a. Nicht vergessen: Hausschuhe wieder mitbringen, wenn im Moment keine in der Schule sind UND Maskenpflicht bis zum Klassenzimmer!

Es wird weiterhin regelmäßig quergelüftet werden müssen, denken Sie also bitte auch an eine Strickjacke für das Klassenzimmer.

Damit die Kinder am Montag die Halbjahresinformation in einem Stück nach Hause bringen, geben Sie bitte auch die Zeugnismappe mit.

Am Dienstag dürfen die Kinder gern verkleidet die Schule besuchen.

Die Schulbesuchspflicht ist aufgehoben und Sie als Eltern können selbst entscheiden, ob Ihr Kind die Schule besucht oder nicht. Wir benötigen aber wochenweise eine Information, wenn Ihr Kind nicht in die Schule kommt. Auch das Mittagessen müssten Sie für diese Zeit selbst abbestellen.

Die ersten Klassen bleiben auch nachmittags im Schulgebäude, die Hortbetreuung findet NICHT im Kindergarten statt.

Es wurden für die Nachmittags-/Abendstunden weitere Informationen aus der heutigen Kabinettssitzung der Sächsischen Staatsregierung angekündigt, diese stelle ich Ihnen zeitnah zur Verfügung, alternativ finden Sie in der Regel auch unter https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/category/bildungspolitik/ alle aktuellen Veröffentlichungen.

An dieser Stelle möchte ich mich auch im Namen meiner Kolleginnen bei Ihnen als Eltern (und Großeltern) unserer Schülerinnen und Schüler für Ihre Unterstützung während der häuslichen Lernzeit ganz herzlich bedanken. Ich hoffe, dass wir alle die kommenden Wochen und Monate gesund und ohne weitere Schulschließungen überstehen und möglichst bald in eine (relative) Normalität zurückkehren können.

M. Schmidt
Schulleiter

Elternbrief an alle Eltern von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen sowie der Primar- und Unterstufe an Förderschulen in öffentlicher Trägerschaft

www.bildung.sachsen.de/blog/wp-content/uploads/2021/02/Praesenzunterricht-an-Grundschulen-sowie-in-der-Primar-und-Unterstufe-an-Foerderschulen-ab-15.02.2021.pdf

Wiederaufnahme des Unterrichts im eingeschränkten Regelbetrieb ab 15. Februar 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Schule öffnet wieder am 15.02.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb (Unterricht im Klassenverband vorwiegend bei der Klassenlehrerin, versetzte Pausen- und Essenszeiten, klassenübergreifende Kontaktvermeidung, Schwerpunktfächer: Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Englisch Kl. 4).

Die Pflicht zum Besuch der Schule wird ausgesetzt.

Alle Kinder haben am Montag in der ersten und zweiten Stunde Unterricht bei ihrer Klassenleiterin und erhalten dann den vorläufigen Stundenplan, die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 3 ihre Halbjahresinformation.

Die Kinder der Werkengruppe 2 der Klasse 4a denken am Montag bitte an ihren Werken-Hefter.

Da eine strikte Trennung der Kinder nach Klassen morgens beim Betreten der Schule nicht zu 100% gewährleistet werden kann, muss ab kommenden Montag eine Mund-Nasen-Bedeckung ab Betreten des Schulgeländes bis zum Eintritt in den Klassenraum getragen werden. Die Schule öffnet um 7.25 Uhr.

Informationen zum Hort-Betrieb folgen morgen.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt

Schulleiter

Grundschulen und Kitas öffnen zum 15. Februar

"Sachsen plant den nächsten vorsichtigen Öffnungsschritt. Die Grundschulen (einschließlich Primarstufe der Förderschulen) und Kindertageseinrichtungen werden zum 15. Februar im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen.

Für Grundschülerinnen und Grundschüler soll die Schulbesuchspflicht aufgehoben werden. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. »Im Interesse der Kinder und auch der Familien haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen. Wir gehen vorsichtig den nächsten Schritt, müssen aber die Infektionszahlen weiterhin im Blick behalten. Sollten das Infektionsgeschehen wieder zunehmen, können Bildungseinrichtungen auch wieder geschlossen werden«, machte Kultusminister Christian Piwarz nach der heutigen Kabinettssitzung deutlich.

Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen müssen noch in häuslicher Lernzeit verbleiben. Weitere Schritte werden von den Ergebnissen der Bund-Länder-Gespräche am Mittwoch abhängig gemacht. Schüler der Abschlussklassen können weiterhin die Schulen besuchen. Endgültig beschlossen wird der Fahrplan am kommenden Freitag in einer erneuten Kabinettssitzung. Zuvor wird sich das Kabinett am Mittwoch nach den Bund-Länder-Beratungen mit einer neuen Corona-Schutz-Verordnung befassen, die am Donnerstag im Landtag beraten wird.

Eingeschränkter Regelbetrieb für Grundschulen und Kindertageseinrichtungen bedeutet die strikte Trennung von Gruppen und Klassen mit festen Bezugspersonen. Die Kinder sollen auch außerhalb der Gruppen- und Klassenräume auf dem Gelände der Einrichtung nicht aufeinandertreffen. Eine entsprechende Regelung zum eingeschränkten Regelbetrieb gab es bereits im vergangenen Frühjahr."

Quelle: www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/02/09/grundschulen-und-kitas-oeffnen-zum-15-februar/ am 09.02.2021

Ausgabe der Bildungsempfehlungen am 10.02.2021

Liebe Eltern, liebe Viertklässler,

gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 26. Januar 2021 bleiben die sächsischen Grundschulen auch nach den verlegten Winterferien bis zum 14.02.2021 geschlossen. Gemäß VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021 vom 17. April 2020 (MBl. SMK S. 52, 101), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 12. Januar 2021 (MBl. SMK S. 2) geändert worden ist, soll aber den Eltern die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 am 10. Februar 2021 schriftlich bekannt gegeben werden.

Zur Kontaktminimierung während der Abholung der Halbjahresinformation und der Bildungsempfehlung ist es notwendig, einen Ablaufplan zu erstellen. Bitte tragen Sie sich dazu über folgenden Link in die Liste ein:

Klasse 4a:
https://doodle.com/poll/u6eib9dspsk4iedv?utm_source=poll&utm_medium=link

Klasse 4b:
https://doodle.com/poll/p579qh2twh9xei57?utm_source=poll&utm_medium=link

Natürlich dürfen sich die Viertklässler ihre Halbjahresinformation und die Bildungsempfehlung auch selbst abholen.

Drei organisatorische Hinweise: Nur die vierten Klassen erhalten am 10. Februar die Bildungsempfehlung und die Halbjahresinformation. Die Klasse 4a betritt das Schulhaus über den Haupteingang, die Klasse 4b nutzt den vorderen Eingang des Anbaus. Denken Sie bitte unbedingt an den Mund-Nasen-Schutz auf dem Schulgelände!

Vielen Dank und

bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

Grundschulen bleiben bis 14.02.2021 geschlossen

Der Freistaat Sachsen hat nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 seine Corona-Schutz-Verordnung angepasst und damit die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis einschließlich 14. Februar 2021.

Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8959

Corona-Update

„BERLIN - Bund und Länder appellieren wieder an Bürgerinnen und Bürger: ‘Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an’, schreiben sie in ihrem neuesten Beschluss. Wenn die Mutation des Corona-Virus sich als deutlich ansteckender erweise, dann sei eine ‘weitere deutliche Verschärfung’ der Lage wahrscheinlich. Die bisher zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen werden bis zunächst zum 14. Februar verlängert, im Detail justierten Bund und Länder nach:
Kontakte: Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis der beteiligten Haushalte möglichst konstant und klein zu halten.
Masken: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften sollen besser schützende Masken Pflicht werden. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr.
Kitas und Schulen: Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. …“

Quelle: https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/deutschland/lockdown-bis-14-februar-das-sind-die-neuen-corona-regeln_22985987 am 21.01.2021


Liebe Eltern,

bisher gibt es keine offiziellen Stellungnahmen seitens des sächsischen Kultusministeriums zu diesen Entscheidungen und zur Umsetzung in Sachsen. Sobald ich Neuigkeiten erfahre, teile ich Ihnen diese mit.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

LRS-Info-Elternabend abgesagt

Liebe Eltern,

der für kommenden Donnerstag geplante Informationselternabend zum Thema Lese-Rechtschreib-Schwäche an der Adam-Ries-Schule (betrifft insb. die Klassen 2) findet unter den aktuellen Bedingungen nicht statt. Neuigkeiten diesbezüglich teile ich Ihnen selbstverständlich zeitnah mit.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

Schulen, Internate und Kindertagesstätten weiter geschlossen

Die neue Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar sieht vor, dass Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis einschließlich 7. Februar 2021 weiter geschlossen bleiben. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Förderschule (Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.

Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung (*.pdf, 39,77 KB, Anlagen 1 und 2 zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar 2021):

www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08-Anlage1-2.pdf



Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung (*.pdf, 0,23 MB, Anlage 3 zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar 2021):

www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08-Anlage3.pdf



<font color="red">Noch ein Hinweis in eigener Sache: Wir melden die Anzahl der benötigten Mittagessen an unseren Essensanbieter um 8.00 Uhr. Wenn Ihr Kind zur Notbetreuung angemeldet ist, aber erst nach dieser Zeit betreut wird und an der Mittagsversorgung teilnehmen soll, sind wir auf Ihre Information diesbezüglich also bis spätestens 8 Uhr angewiesen. Andernfalls können wir für Ihr Kind kein Mittagessen bestellen.</font>

M. Schmidt
Schulleiter

Terminänderungen

Liebe Eltern,

die Veränderung der Ferienregelung zieht zahlreiche weitere Terminänderungen nach sich. Die Erarbeitung der Termine wird derzeit mit großem Nachdruck vorangetrieben.

Vorab nur zwei Terminänderungen:

  • Die Ausgabe der Bildungsempfehlungen für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 erfolgt am 10. Februar 2021.
  • Für alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schularten werden die Halbjahresinforma-tionen und Halbjahreszeugnisse mit Datum vom 10. Februar 2021 ausgestellt und zeitnah ausgegeben.


M. Schmidt
Schulleiter

Lizenzen für naklar.io

Liebe Eltern,

wenn Sie regelmäßig den SMK-Blog verfolgen, haben Sie wahrscheinlich gelesen, dass das Landesamt für Schule und Bildung im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus ab heute 5.000 Lizenzen für die tutorielle Betreuung von naklar.io zur Verfügung stellt.

Diese Maßnahme zur Unterstützung der Herstellung einer Bildungsgerechtigkeit eignet sich für einzelne Schülerinnen und Schüler, welche dringend auf Hilfe bei der Erfüllung der häuslichen Lernaufgaben angewiesen sind und für die eine Unterstützung durch die Lehrkraft an der Schule kurzzeitig nicht möglich ist.

Dies kann der Fall sein, wenn wegen Krankheit oder anderweitigem unterrichtlichen Einsatz der betreuenden Lehrkraft die Unterstützung der Schülerin oder des Schülers derzeit unmöglich ist bzw. wenn in den Phasen häuslicher Lernzeit bei jüngeren Lernenden keine Hilfestellung im häuslichen Umfeld gegeben werden kann (in kinderreichen Familien, bei beruflich bedingter Abwesenheit der Eltern etc.). Hier kann ein Tutor von naklar.io kurzfristig helfen. Dieses Angebot ersetzt in keinem Fall die reguläre Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der häuslichen Lernzeit durch die verantwortliche Lehrkraft und ist ausschließlich als kurzzeitiges zusätzliches Unterstützungsangebot zu sehen.

Mit naklar.io bekommen Schülerinnen und Schüler einen einfachen und flexiblen, 30-minütigen Zugang zu einer fachlichen Hilfe durch geprüfte Tutoren. Per Audio- oder Videochat beantworten diese Fragen der Lernenden zum Unterrichtsstoff. Eine virtuelle Tafel und eine Upload-Funktion für Schulunterlagen, z. B. Aufgabenstellungen, Arbeitsblätter etc., unterstützen dabei die Kommunikation. Ein geeignetes Vermittlungsverfahren des Anbieters naklar.io sorgt außerdem dafür, dass Lernende mit einem passenden Tutor für die Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch je nach Klassenstufe oder Schultyp in Kontakt kommen.

Eine Anleitung zur Einlösung der Zugangscodes auf sachsen.naklar.io durch die Schüler/innen entnehmen Sie bitte der Anlage.

M. Schmidt
Schulleiter

Corona-Lage in Sachsen: Verkürzung der Winterferien

Das sächsische Kabinett hat angesichts der Infektionszahlen beschlossen, Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis Ende Januar geschlossen zu halten. Einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen (Klassenstufen 9 und 10), Gymnasien (Klassenstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Klassenstufen 12 und 13) und Fachoberschulen können die Schulen ab dem 18. Januar wieder besuchen.

Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben bis zum 29. Januar in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.

Um die Wiederöffnung der Schulen mit hohen Präsenzzeiten zu ermöglichen, werden die Winterferien verkürzt und deren Zeitraum verändert. Die Winterferien beginnen danach am 31. Januar und enden mit dem 6. Februar als letzten Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verlängert. Sie beginnen am 27. März und enden wie geplant am 10. April.

Schüler, deren Eltern langfristig für die Winterferien Urlaub gebucht haben, können sich mit einem begründeten Antrag bei der Schulleitung vom Schulbesuch befreien lassen.

Ab dem 8. Februar werden Grundschulen und Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Gruppen und Klassen müssen dann wie im Frühjahr voneinander getrennt werden. An weiterführenden Schulen ab der Klassenstufe 5 soll der Unterricht dann im Wechsel zwischen Präsenzzeit an der Schule und Lernzeit zu Hause erfolgen.

Quelle: www.staatsregierung.sachsen.de/aus-dem-kabinett-4512.html am 06.01.2021

Meine Weihnachtswünsche für Sie / Euch:

 

Tannenduft und Kerzenschein

am Heiligen Abend.

Geschenke,

die glücklich machen.

Frieden, Besinnlichkeit

und Frohsinn.

Gesundheit, Glück und

Zufriedenheit im neuen Jahr!

 

M. Schmidt
Schulleiter

Einladung Informationsveranstaltung Lese-Rechtschreib-Schwäche

LernSax Elternkurs jetzt für alle Eltern abrufbar

Über 2.500 Eltern haben sich seit Mitte Oktober für das Onlineseminar angemeldet. Aktuell befindet sich der Lernsax Elternkurs noch in der Pilotphase und wird evaluiert. Aufgrund der sehr großen Resonanz bei den Eltern hat jetzt der Volkshochschulverband Tutorials – kurze Erklärvideos - für die wichtigsten Funktionen des Systems produziert. Auch die gesamte Basisschulung für Eltern gibt es jetzt als 50 minütigen Lehrfilm anzusehen. So können jetzt alle Eltern das Weiterbildungsangebot zu LernSax nutzen. 

Die Tutorials sind in Youtube abrufbar unter:

www.youtube.com/playlist

Nutzung der Lernplattform SOFATUTOR

Liebe Eltern,

nach Schließung der Schulen zu Beginn dieser Woche, gibt es viele Fragen zur Nutzung der Lernplattform SOFATUTOR.

Hier noch einmal wichtige Informationen:

Die Anforderung von Zugangscodes für das ausschließlich eigenständige Lernen der Schülerinnen und Schüler mit SOFATUTOR-Materialien erfolgt durch die Schulleitung.

Mit diesen Zugangscodes können Lernende, die vorübergehend ausschließlich selbständig zu Hause arbeiten müssen, die Lernplattform für einen Monat kostenfrei nutzen. Die Eingabe erfolgt hier: www.sofatutor.com/sachsen



Nach Ablauf des Monats erlischt die Zugangsmöglichkeit automatisch. Es müssen hierfür keine Zahlungsdaten angegeben werden und der Zugang geht bei korrekter Code-Einlösung in keinem Fall in ein bezahltes Abonnement über. Wenn notwendig kann über die Schule ein neuer Code angefordert und eingesetzt werden. Die Lernerdaten gehen bei einer Reaktivierung nicht verloren.

Hinweise zum Einsatz inkl. Beschreibung der Inhalte-Teilen-Funktion und ein Handbuch finden Sie hier: schule.sofatutor.com/unterricht/



Für Informationen zur SOFATUTOR-Plattform und ihren Nutzungsmöglichkeiten empfehlen wir auch die Teilnahme an folgenden Webinaren:

Termine:
Donnerstag, 17.12.2020, 16 bis 17 Uhr
Donnerstag, 07.01.2021, 16 bis 17 Uhr


Nutzen Sie für Ihre Teilnahme bitte den Link: https://bbb.schullogin.de/ing-sz7-mfp-5mg

Bei weiteren Fragen nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeit im Landesamt für Schule und Bildung: sofatutor(at)lasub.smk.sachsen(dot)de

M. Schmidt
Schulleiter

Formulare Notbetreuung

Notbetreuung am 14.12.2020

Eltern, die sich bis 11.12.2020, 12.00 Uhr nicht gemeldet haben, schreiben bitte eine E-Mail an >>administrator[at]gs-stenn[dot]lernsax[dot]de<<.
Danke!

M. Schmidt
Schulleiter

Notbetreuung ab 14.12.2020

Liebe Eltern,

auf der Homepage der Gemeinde Lichtentanne finden Sie unter www.gemeinde-lichtentanne.de/inhalte/lichtentanne/_inhalt/unsere_gemeinde/corona/schliessungen/antrag_notbetreuung1.pdf die notwendigen Anträge, falls Sie für Ihr Kind ab kommenden Montag die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen. Die Information zu den systemrelevanten Tätigkeiten finden Sie unter www.gemeinde-lichtentanne.de/inhalte/lichtentanne/_inhalt/unsere_gemeinde/corona/schliessungen/anlage_1_2_neu.pdf. Beachten Sie bitte, dass für die Notbetreuung in der Grundschule Stenn zwei Anträge einzureichen sind: einer bei der Schule (Betreuung durch Lehrpersonal) und einer im Schulhort (Betreuung durch Hortpersonal). Da die Bestätigung der Arbeitgeber wahrscheinlich frühestens am Montag vorliegt, wir aber die Betreuung planen müssen, geben Sie uns bitte morgen per Mail an Grundschule-Stenn[at]t-online[dot]de oder formlos auf Papier über Ihr Kind Bescheid, ob und in welchem Zeitraum (Tage und Zeiten) Sie die Betreuung benötigen.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

Mobile-Endgeräte-Förderverordnung

(https://www.freiepresse.de/zwickau/zwickau/schulen-erhalten-30-notebooks-artikel11231164)

Liebe Eltern,

die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 365) sieht vor, dass zur „…Unterstützung des digitalen Fernunterrichts […] mobile Endgeräte […] leihweise Schülern zur Verfügung gestellt werden, soweit es einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden.“

Wie Sie vielleicht der Presse am 3.12.2020 entnommen haben, wurden für die Grundschule Stenn 10 Notebooks angeschafft.

Diese sollen während des ab 14.12.2020 kommenden Lockdown für die Schüler nutzbar sein. Sie als Eltern müssten eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnen und könnten dann ein solches Gerät für Ihr Kind leihweise zur Verfügung gestellt bekommen.

Wenn Sie zu Hause für die kommende häusliche Lernzeit ein solches Gerät benötigen, melden Sie sich bitte per E-Mail an Grundschule-Stenn[at]t-online[dot]de mit einer kurzen Begründung für Ihr Anliegen. Sie werden verstehen, dass eine Auswahl erfolgen muss, wenn mehr als die zehn vorhandenen Geräte angefragt werden.

Sobald es neue Informationen über die Ausgestaltung der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die am Freitag in einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen wird, gibt, finden Sie diese wie gehabt hier auf der Homepage der Grundschule Stenn.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

(Kopie 1)

Liebe Eltern,

aktuell findet die Kabinettssitzung der Sächsischen Staatsregierung statt, die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Neufassung der CoronaSchutzVO für die kommenden Wochen vorbereitet und beschließt. Davon wird auch der Schulbereich betroffen sein. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich ab kommenden Montag gelten. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus wird über die Regelungen im Schulbereich im Anschluss an die Kabinettssitzung informieren.

Bitte seien Sie vorbereitet und informieren Sie sich fortlaufend über das aktuelle Geschehen unter https://www.coronavirus.sachsen.de/ bzw. https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

Geänderte Ferienregelung

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit dem Erlass des Sächsischen Staatsministerium für Kultus zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021 wurde der Beginn der Weihnachtsferien auf den 19. Dezember 2020 festgeschrieben.

Schulen, die den 21. Dezember 2020 und/oder den 22. Dezember 2020 als frei beweglichen Ferientag geplant haben, können diese auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.

Wir werden in der nächsten Schulkonferenz die neuen frei beweglichen Ferientage festlegen und im Anschluss bekannt geben.

M. Schmidt
Schulleiter

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 27. November 2020

Liebe Eltern,

gemäß §3 Punkt 7 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 27. November 2020 ist <font color="red"> ab dem 1.12.2020 vor dem Eingangsbereich von Schulen </font> und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine <font color="red"> Mund-Nasenbedeckung zu tragen </font>. Denken Sie bitte daran, wenn Sie Ihr Kind morgens zur Schule bringen bzw. nachmittags beim Abholen.

Die <font color="red"> Weihnachtsferien beginnen bundesweit am 19. Dezember 2020. </font>

Über weitere Maßnahmen, die gemäß der Corona-Schutz-Verordnung evtl. nötig werden, informieren wir Sie zu gegebener Zeit in geeigneter Weise.

<font color="red"> Bleiben Sie gesund! </font>

M. Schmidt
Schulleiter

Werkunterricht Klasse 3

Liebe Eltern,

für unser nächstes Werkstück in Klasse 3 bin ich auf der Suche nach einem ausrangierten Lattenrost. Vielleicht haben Sie eins, das sowieso entsorgt werden soll oder kennen jemanden? Dann geben Sie uns bitte Bescheid. Vielen Dank!

M. Schmidt
Schulleiter + Werklehrer

neue Zugangscodes

Es sind 43 neue Zugangscodes vorhanden.
Diese können per E-Mail abgefragt werden.

M. Schmidt
Schulleiter

Zugangscodes SOFATUTOR

Liebe Eltern,

unsere Schule ist in der Situation, einigen Schülerinnen und Schülern auf Grund der gesundheitlich attestierten Situation keinen Präsenz-Unterricht anbieten zu können.

Mit dem Ziel, Bildungsungerechtigkeiten in pandemiebedingten Lagen auszugleichen, stellt das Sächsische Staatsministerium für Kultus für öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft eine begrenzte Anzahl von Zugängen zur Selbstlern-Plattform SOFATUTOR für Schülerinnen und Schüler bereit. Die Selbstlern-Plattform bietet über 10.900 Lernvideos, interaktive Übungen und Arbeitsmaterialien für viele Fächer.

Der Zugangscode zu SOFATUTOR ist ab der Einlösung einen Monat gültig.

Für die häusliche Nutzung ist ein privater Internet-Zugang und ein Computer mit Audiosystem (Lautsprecher oder Kopfhörer) erforderlich.

Darüber hinaus muss für die Anmeldung am System eine Schüler-E-Mail-Adresse vorhanden sein und ein eigenes Passwort vergeben werden.

Die auf der Plattform angebotene Hausaufgabenhilfe („Hausaufgaben-Chat“ und „Lehrerbox“) steht mit diesen Zugangscodes nicht zur Verfügung. Nach Nutzung des bereitgestellten Zugangscodes entstehen keine weiteren Rechtsverpflichtungen für Schülerinnen und Schüler, das Angebot von SOFATUTOR weiter zu nutzen.

<font color="red">Für die Grundschule Stenn wurden zunächst 30 Zugangscodes zur Verfügung gestellt, diese können bei Bedarf über die Ihnen bekannte E-Mail-Adresse der Schule abgefragt werden.</font>

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter

(Kopie 2)

(Kopie 3)

Ergänzung Aussetzung GTA

Auch die beiden GTA <font color="red">"Natur- und Brandschutz"</font> 1 und 2 (donnerstags) finden im November <font color="red">nicht</font> statt. Aktualisierung im Kalender ist erfolgt.

GTA im November 2020

Folgende Angebote können im November 2020 gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 stattfinden:

montags: Tanzen 14.15 – 15.00 Uhr
mittwochs: Schulgarten 12.40 – 13.25 Uhr / Basteln (aller 14 Tage) 13.30 – 15.00 Uhr / Experimente 14.00 – 14.45 Uhr
donnerstags: Natur– und Brandschutz 1 12.30 – 13.15 Uhr / Natur– und Brandschutz 2 13.15 – 14.00 Uhr / Musik 14.15 – 15.00 Uhr

Alle anderen Angebote finden z. Z. nicht statt.

M. Schmidt

Schulen und Kindertagesbetreuung nach den Herbstferien weiter im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Liebe Eltern,

die Corona-Schutzverordnung vom 30.10.2020 schreibt für <font color=„red“>Schülerinnen und Schüler der Grundschule keine Mund-Nasenbedeckung</font> fest, weil Kinder in diesem Alter nach bisherigen Erkenntnissen keine Treiber der Pandemie sind. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass die Kinder eine MNB im Ranzen mitführen sollen. Besprechen Sie zuhause mit Ihren Kindern bitte auch nochmals das unbedingte <font color=„red“>Händewaschen mit Seife sofort nach dem Betreten des Schulgebäudes</font>.

Alle <font color=„red“>GanzTagesAngebote</font> mit externen vertraglich gebundenen GTA-Kräften können im Sinne der Kontaktminimierung <font color=„red“>nicht stattfinden</font>. Genauere Informationen dazu folgen zeitnah.

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine <font color=„red“>Strickjacke</font> oder ein ähnliches Kleidungsstück für die Zeit der <font color=„red“>Lüftung in den Klassenräumen</font> während der Unterrichtsstunden sowie in den Haus-Pausen mit.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt

Elternratssitzung am 13.10.2020

Liebe Eltern,

in der Elternratssitzung am 13.10.2020 wurden Möglichkeiten erörtert, wie Ihr Kind im Falle einer erneuten Corona-bedingten Schulschließung in Kontakt mit der Klassenleiterin bleiben kann.

Da die Veröffentlichung von Aufgaben ausschließlich über die Homepage der Schule eine „Einbahnstraße“ ist, erhalten Sie morgen die Zugangsdaten zur E-Mail-Adresse Ihres Kindes über LernSax.

Damit können Sie die Mail-Adresse über ein beliebiges externes E-Mail-Programm, etwa Thunderbird oder Outlook, einbinden. Dabei stehen zwei Möglichkeiten offen: Entweder per POP3- oder per IMAP-Protokoll. Detaillierte Anleitungen zur Einrichtung finden Sie unter https://www.lernsax.de/wws/9.php#/wws/201570.php .

Die Daten können selbstverständlich auch für die LernSax-App: https://www.lernsax.de/wws/9.php#/wws/apps.php oder das Programm LernSax Webweaver Desktop verwendet werden: https://www.lernsax.de/wws/9.php#/wws/1018978.php .

In der Hoffnung, dass wir diesen Weg der Kommunikation nicht allzu bald benötigen werden, wünsche ich Ihnen und unseren Schülerinnen und Schüler einen guten Start in die Herbstferien.

Bleiben Sie gesund!

M. Schmidt
Schulleiter der
Grundschule Stenn

Das für heute geplante Herbstfest der Klasse 4b ist aufgrund der aktuellen Wetterlage ABGESAGT.

Elternpflichten bei Kopflausbefall

Liebe Eltern,

aus gegebenem Anlass einige Hinweise zu einem ganz speziellen Thema:

<font color="red">Elternpflichten bei Kopflausbefall</font>

Die oberste Regel bei einem Kopflausbefall lautet: den Läusen möglichst schnell mit einem wirksamen Mittel den Garaus machen. Wenn Kinder betroffen sind, und das ist meist der Fall, dann liegt die Verantwortung in erster Linie bei den Eltern. Eine schnelle und zuverlässige Behandlung dient dem Wohl der Kinder. Sie wollen nicht gemieden werden, weiter mit ihren Freunden spielen. Kurz: Sie wollen die Läuse und mit ihnen den lästigen Juckreiz schnell wieder loswerden und in ihr gewohntes Umfeld zurückkehren.

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Sie als Eltern die Schule über einen Kopflausbefall in Ihrer Familie umgehend informieren müssen (§ 34 Abs. 5). Durch Ihre Offenheit tragen Sie dazu bei, dass die Einrichtung entsprechend reagieren und Maßnahmen ergreifen kann, um eine Weiterverbreitung der Läuse zu vermeiden. Zum Beispiel durch Information anderer Eltern.

Ein häufig verbreiteter Irrtum ist, dass betroffene Kinder von der Schule zwingend fern bleiben müssen. Das ist so nicht unbedingt richtig. Nur solange sie keine wirksame Behandlung erhalten, ist der Schulbesuch grundsätzlich ausgeschlossen. In der Praxis bedeutet das: Sobald mit einem zugelassenen Arzneimittel oder einem Medizinprodukt, das zur Tilgung von Kopflausbefall nachweislich geeignet ist, behandelt und dies gegenüber der Einrichtung schriftlich bestätigt wurde, können betroffene Kinder wieder die Schule besuchen. Ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung über den Behandlungserfolg kann erforderlich werden, wenn die Weiterverbreitung von Kopfläusen in einer Gemeinschaftseinrichtung zu einem Problem wird.*

M. Schmidt
Schulleiter

* Quelle: www.kopflaus.de//der_kopflausbefall/elternpflichten.php (gekürzt / geändert)

LernSax - Elternseminar

Coronavirus - Dreistellige Neuinfektionszahlen in Sachsen

Stand: 28. September 2020, 22:01 Uhr

<font color="red">„Die Gesundheitsämter der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte haben am 28. September 117 Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Mit insgesamt 25 Fällen gab es im Erzgebirgskreis die größte Zahl an Neuinfektionen, gefolgt vom Landkreis Zwickau mit 14 Fällen. Zudem sind drei neue Todesfälle verzeichnet worden, zwei im Vogtlandkreis und einer im Erzgebirgskreis. Laut dem Sozialministerium sind schätzungsweise 6.220 Infizierte wieder genesen. …“</font> (Quelle: https://www.mdr.de/sachsen/corona-dreistellige-neuinfektionen-sachsen-100.html am 29.09.2020)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wird das GTA „Lecker schmecker“ vorerst NICHT stattfinden. Im Interesse aller Beteiligten.


M. Schmidt

Aktuelle Informationen zu den GTA:

 

Englisch fällt vorerst aus, Frau Heller muss am Gymnasium Vertretung übernehmen.

"Lecker schmecker" beginnt sobald die Hygiene-Auflagen erfüllt werden können.

GTAs und AGs starten am 21.09.2020

Am kommenden Montag starten wir wieder mit unseren Nachmittags-Angeboten.

Alle Kinder aus Klasse 4, die das Angebot "Englisch" angekreuzt haben, sind zur Teilnahme zugelassen, wenn nicht mehr als 3 Wünsche angekreuzt waren. Kinder aus der 3. Klasse oder Kinder, die Englisch als Viert- oder Fünftwunsch angegeben haben, stehen auf der Warteliste.
<font color="red">ABER: Englisch kann noch nicht am 21.09.2020 beginnen.</font>

M. Schmidt

Angebote im Schuljahr 2020/21

montags: dienstags: mittwochs: donnerstags:
Englisch
Frau Heller
14.00 – 14.45 Uhr
GENERATION POUND®
Frau Höfer
13.30 – 14.30 Uhr
„Lieblingsorte“
Frau Welschke
13.30 – 15.00 Uhr
Musik
Herr Winkler
14.15 – 15.00 Uhr
Fortführung SJ 2019/20
Tanzen
Frau Oboth
14.15 – 15.00 Uhr
Gestalten mit Ton 1
Frau Reißmann
13.30 – 14.15 Uhr
Basteln (aller 14 Tage)
Frau Trültzsch
13.30 – 15.00 Uhr
Natur– und Brandschutz 1
Herr Franke
12.30 – 13.15 Uhr
  Gestalten mit Ton 2
Frau Reißmann
14.15 – 15.00 Uhr
Experimente
Frau Liebold
14.00 – 14.45 Uhr
Natur– und Brandschutz 2
Herr Franke
13.15 – 14.00 Uhr
  Kinderyoga
Frau Höfer
14.30 – 15.30 Uhr
Schulgarten
Frau Trültzsch
12.40 – 13.25 Uhr
 
  Sport
Herr Keßler
14.15 – 15.00 Uhr
ZUMBA® Kids
Frau Höfer
13.30 – 14.30 Uhr
 
  Puppenspiel
Frau Gullnick
(Beginn nach den Herbstferien)
13.30 – 14.15 Uhr
   

Betreten des Schulgeländes - Info für Eltern

Auszug aus der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 13. August 2020, Az.15-5422/4

  • Einrichtungsfremde Personen [im Sinne der Ziffer 1.2.5.] sind verpflichtet, während des Aufenthaltes in Schul- und Internatsgebäuden und auf dem übrigen Schul- und Internatsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. (3. Regelungen zum Schulbetrieb und zum Betrieb der Schulinternate, Punkt 3.2.)
  • Wer in Schul- und Internatsgebäuden oder auf dem übrigen Schul- und Internatsgelände keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat, ist verpflichtet, eine solche Bedeckung bei sich zu führen. (Punkt 3.3.)
  • Wer eine Einrichtung im Sinne der Ziffer 1.2.1. betritt, hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen oder mit einem zumindest begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren. (Punkt 2.8.)

Auszug aus der aktuell gültigen Hausordnung der Grundschule Stenn

  • Die Eltern bringen ihre Kinder bis zum Hoftor und holen sie nach Anmeldung an der Klingel an der Schultür ab.

<font color="red">Da diese Anmeldung während der Hortzeit unter den aktuellen Wetterbedingungen unpraktikabel ist, dürfen Eltern das Schulgelände nachmittags zum Abholen ihrer Kinder selbstverständlich betreten.</font>

<font color="red">Morgens sind unsere Schülerinnen und Schüler sehr wohl ALLEIN in der Lage, ihr Klassenzimmer zu finden.</font>

M. Schmidt

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen - Empfehlung für Eltern (Stand 16.09.2020)

  • Umgang_mit_Krankheits-_und_Erkaeltungssymptom-Handreichung.pdf In den Herbst- und Wintermonaten treten bei den meisten Kindern und Jugendlichen wieder Atemwegsinfektionen (z.B. Husten und Schnupfen) auf. In diesen Zusammenhang haben das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium eine Handlungsempfehlung erarbeitet. Daraus können Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer ablesen, ab wann ein Arzt aufgesucht werden muss oder bei welchen allgemeinen und unspezifischen Symptomen der Schulbesuch noch möglich ist.

Spielfeldeinweihung

Mit strahlenden Gesichtern verfolgten die Kinder am Freitag, dem 11.09.2020, die Eröffnung des neuen Spielfeldes für „Ball über die Schnur“ und „Volleyball“ durch unseren Bürgermeister Herrn Tino Obst. Die Klasse 4b durfte das Spielfeld zuerst nutzen, um den anderen Kindern den Spielgedanken und das regelgerechte Verhalten zu zeigen.

A. Lewey
Sportfachkonferenzleiterin

Klassenelternversammlungen zum Schuljahresbeginn 2020/21

Die 1. Elternratssitzung im Schuljahr 2020/21 findet am 13.10.2020 von 17.00 bis 18.15 Uhr statt.
Klasse:

1a

1b

2a

2b

3a

3b

4a

4b
Tag:

08.09.2020

08.09.2020

16.09.2020

16.09.2020

16.09.2020

08.09.2020

15.09.2020

10.09.2020
Uhrzeit (Beginn):

17.30 Uhr

17.30 Uhr

18.00 Uhr

18.00 Uhr

18.00 Uhr

18.00 Uhr

18.00 Uhr

18.00 Uhr

Schulanmeldung 2021/22

Liebe Eltern,

die Schulanmeldung findet vom 7. bis 10. September in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr bei Frau Hensel im Sekretariat (2. OG) statt. Bitte denken Sie an die Geburtsurkunde, bei alleinerziehenden Eltern einen entsprechenden Nachweis, das möglichst schon ausgefüllte Anmeldeformular (https://cms.sachsen.schule/fileadmin/_special/gruppen/846/anmeldeformular.pdf) sowie eine Mund-Nasen-Bedeckung. Vielen Dank!

M. Schmidt
Schulleiter

Anmeldeformular

Elternbrief von Herrn Staatsminister Christian Piwarz zum Schuljahresbeginn 2020/2021

Lesenswert: Gedanken einer Mutter zum Thema Einschulung und Fotografieren

https://www.familie.de/schulkind/wieso-ich-es-richtig-finde-bei-der-einschulung-keine-fotos-zu-machen/

- - - - - - Einschulungsveranstaltung am 29.08.2020 - - - - - - - "SCHNUTEN-DECKEL" BITTE NICHT VERGESSEN !!!

Liebe Eltern unserer Schulanfänger,

wie in den Elternabenden im Juni angekündigt, finden die Feierlichkeiten zur Einschulung auf dem Schulgelände statt.
Die Veranstaltung für die künftige Klasse 1a beginnt um 9.00 Uhr, für die 1b um 10.30 Uhr. Einlass ist jeweils 30 Minuten vor Beginn am Tor zur Planitzer Straße.
Für jede Familie (Schulanfänger + Mutter, Vater, Geschwister) steht eine Sitzbank zur Verfügung. Unter dem Vordach werden sich Tische zur Ablage der Zuckertüten befinden. Bitte vergessen Sie auch den Ranzen nicht, Ihr Kind wird am Samstag die ersten Arbeitsmittel einpacken dürfen.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder!

M. Schmidt und das Lehrerkollegium der Grundschule Stenn

͏͏͏͏͘

Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie vom 23. Juni 2020, Az. 15-5422/4

Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie vom 4. Juni 2020

www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Schule-Kita-Hort-2020-06-04_2.pdf

Mitteilung

Neuregelung Schulbesuchspflicht ab 18.05.2020

"... Schüler sind von der Schulbesuchspflicht freizustellen, wenn die Personensorgeberechtigten gegenüber der Schulleitung schriftlich erklären, dass eine Beschulung im Präsenzunterricht nicht stattfinden soll.

Elterninfo Hort zum Schulbeginn am 18.05.2020

Unterricht ab 18.05.2020

Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen im Freistaat Sachsen ab 18.05.2020

Unterricht Klassen 4 ab 06.05.2020

Liebe Eltern,
ab dem 6.5.2020 findet der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 4a und 4b wieder von der 1. bis zur 4. Unterrichtsstunde statt.
In der ersten Woche werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch unterrichtet.
Die Kinder werden in Gruppen aufgeteilt und lernen in unterschiedlichen Zimmern.
Frühhort, Unterricht und Nachmittagsbetreuung für die 4. Klassen finden ausschließlich in der Grundschule durch das Lehrpersonal statt.
Die Teilnahme am Mittagessen ist ab sofort auch wieder möglich.

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 1. Mai 2020, Az: 15-5422/4

Liebe Eltern,
gemäß dem Erlass des Sächsisches Staatsministeriums für Kultus zu Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen innerhalb Sachsens bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 vom 19.03.2020 bzw. der Ergänzung des Erlasses vom 21. April 2020 sind „schulische Veranstaltungen, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 innerhalb Sachsens durchgeführt werden sollten, [...] unverzüglich abzusagen“. Dies betrifft auch den Tag der offenen Tür, sportliche Wettkämpfe und die geplanten Klassenfahrten unserer vierten Klassen.

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 17. April 2020, Az: 15-5422/4 nebst Anlagen

Schule bleibt geschlossen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Grundschule bleibt bis zum  03.05.2020 weiterhin für alle Klassen geschlossen.
Die neue Allgemeinverfügung vom 17.04.2020 einschließlich der geänderten Liste bezüglich der Berufsgruppen der Kritischen Infrastruktur tritt am 18.04.20 in Kraft. (siehe unten)
Die Lernaufgaben für die Zeit ab dem 20.04.2020 finden Sie links.
Bleiben Sie gesund!
M. Schmidt

Elternbrief des Sächsischen Staatsministers für Kultus

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 23. März 2020, Az: 15-5422/4

Gemäß der Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 23. März 2020, Az: 15-5422/4 besteht ein "... Anspruch auf Notbetreuung ..." auch dann, wenn "... nur einer der Personensorgeberechtigten (bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen) im Gesundheitswesen sowie im Bereich der ambulanten bzw. stationären Pflege oder im Polizeivollzugsdienst tätig ist und aufgrund dienstlicher und betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist. ..."
Sollten Sie davon betroffen sein und beabsichtigen, Ihr Kind zur Notbetreuung zu schicken, lassen Sie sich bitte von Ihrem Arbeitgeber / Dienstherrn das unter "Downloads" zu findende Formular gegenzeichnen und geben Sie es Ihrem Kind mit. Wir benötigen diesbezüglich zur Personalplanung unbedingt eine Information Ihrerseits am Werktag vorher bis 13.30 Uhr.

Außerunterrichtliche und außerschulische Veranstaltungen

"Außerunterrichtliche und außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten, Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres abgesagt bzw. sind abzusagen." (https://www.bildung.sachsen.de/)
Das betrifft auch alle schulischen Wettbewerbe wie das Bereichsfinale Schwimmen am 1. April oder das Sportfest am 5. Mai usw.

Informationen zu Aufgabenstellungen für die Kinder / Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule / geplante Termine

Unter dem Reiter "Downloads" finden Sie Aufgabenstellungen für die Kinder sowie das Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule.
Gegebenenfalls müssen Sie die Seite mehrfach neu aufrufen.
Die für die kommende Woche geplante Elternratssitzung mit anschließender Schulkonferenz findet nicht statt. Ein neuer Termin am Ende des Schuljahres wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Wir arbeiten aktuell daran, Ihnen weitere Aufgabenstellungen für die Kinder über LernSax (https://www.lernsax.de/) zur Verfügung zu stellen.

Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

Ab Mittwoch findet in der Schule nur noch die Notbetreuung gemäß der Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 16. März 2020, Az: 15-5422/4, Originaltext: bildung.sachsen.de/download/download_bildung/20_03_16_Allgemeinverfuegung_Corona_Kita_Schulen.pdf) statt.
Wenn für Ihr Kind die Notbetreuung in Frage kommt, benötigen Sie das Dokument "Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule" (bildung.sachsen.de/download/download_bildung/20_03_16_Allgemeinverfuegung_Corona_Kita_Schulen_Formular.pdf), das von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet sein muss.

Informationen für Montag, den 16.03.2020

Der Frühhort hat ab 6.00 Uhr geöffnet.
Alle Kinder, die in der Schule betreut werden sollen, bringen möglichst noch einen Beutel o. Ä. mit, damit ALLE Unterrichtsmittel mit nach Hause

 genommen werden können. Die Betreuung durch die Lehrkräfte der Schule endet nach der 5. Stunde, also um 12.25 Uhr. Anschließend erfolgt die Betreuung wieder durch das Hortpersonal. Praktika werden ausgesetzt bis mindestens 17.04.2020. Auch die GTA entfallen in diesem Zeitraum. Es ist nicht notwendig, Ihr Kind zu entschuldigen, wenn es zu Hause bleibt. Das heißt umgekehrt aber auch, dass die Schule Sie nicht informieren wird, falls Sie Ihr Kind allein zur Betreuung in der Schule losschicken und es hier nicht erscheint. Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Sachlage im SMK-Blog: www.bildung.sachsen.de/blog/index.php. Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf Montag, den 16.03.2020. Ob und wann die Schule komplett geschlossen bleibt, wird im Lauf der kommenden Woche entschieden.

Ab Montag unterrichtsfreie Zeit an Sachsens Schulen

Schließungen von Schulen werden vorbereitet

Sachsens Kultusministerium ordnet für öffentliche Schulen ab Montag (16. März) unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht.

Mit der Entscheidung wird Eltern die Möglichkeit gegeben, sich bis zur Schließung von Schulen, auf eine Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen zu können. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.

Die Maßnahme wird ergriffen, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Staatsregierung sowie Städte und Gemeinden stimmen sich zu der Umsetzung ab. Um die Versorgung der Bevölkerung, den öffentlichen Personennahverkehr oder die medizinische Versorgung zu garantieren, wird die Betreuung für alle Kinder abgesichert, deren Eltern kein alternatives Betreuungsangebot haben.

Quelle: www.medienservice.sachsen.de/medien/news/234989 (Sächsisches Staatsministerium für Kultus, 13.03.2020, 14:45 Uhr — Erstveröffentlichung)



Bitte denken Sie daran, das Mittagessen für die Tage, an denen die Kinder zu Hause bleiben, abzubestellen.

 

CORONAVIRUS - Hinweise zu empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen

Bildquelle: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html

 

Aus aktuellem Anlass möchten wir zum Thema CORONAVIRUS sensibilisieren und Ihnen nachfolgend einige Informationen zum Umgang im schulischen Zusammenhang geben.

Wir alle sind gehalten, die allgemeinen Hygieneregeln (häufiges Händewaschen, Husten und Niesen in die Armbeuge, Abstandhalten, wenn möglich Desinfizieren) in besonderem Maße einzuhalten. Leider ist unter Betrachtung der derzeitigen Entwicklung dennoch nicht auszuschließen, dass zukünftig Einzelne unserer Schule von einer Infektion mit dem Virus betroffen sein könnten.

Bitte bleiben Sie bzw. behalten Sie Ihr Kind im Verdachtsfall vorsorglich zu Hause.
Kontaktieren Sie in diesem Fall unverzüglich das Gesundheitsamt (Tel. 0375 4402-22400) und informieren Sie die Schule (Tel. 0375 782171).
Alle weiteren Entscheidungen werden durch das Gesundheitsamt getroffen.

Die Homepage des Robert-Koch-Institutes (RKI) enthält umfangreiche Informationen (https://www.rki.de). Dort finden Sie auch Hinweise darauf, was zu tun ist, wenn man befürchtet, sich im Urlaub oder auch zu Hause mit dem CORONAVIRUS infiziert zu haben. Weitere Hinweise enthält auch die Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de).
Informationen zu Risikogebieten erhalten Sie durch das Auswärtige Amt https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit.

Auch ein Besuch der Seite https://www.kopflaus.de//der_kopflausbefall/elternpflichten.php kann sich für Sie lohnen. Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Thema Kopflausbefall.

Erkältungszeit - Krank durch Höflichkeit

Wir sind nicht unhöflich, wir sind umsichtig. Wir verzichten auf das Händeschütteln und schenken Ihnen ein Lächeln. Krank durch Höflichkeit. So könnte man die Erkrankung durch das Händeschütteln beschreiben.

EHEC hat gezeigt, dass die Mensch-zu-Mensch-Übertragung schwerwiegende Folgen haben kann. Salmonellen, Noro-, Grippe- oder Adenoviren...

Ein möglicher Übertragungsweg sind die Hände. Handhygiene hilft, doch wer wäscht sich nach jedem Händeschütteln die Hände? Oder benutzt desinfizierende Tücher?

Deshalb: Händeschütteln vermeiden. Danke!

Hort geschlossen am 1. November 2019

Liebe Eltern,

da der Hort am Freitag, dem 1. November 2019 geschlossen ist, benötigen wir bis spätestens 30.10.2019 die Information, ob Ihr Kind
- nach der 4. Stunde abgeholt wird,
- nach der 4. Stunde allein nach Hause gehen darf oder
- nach der 4. Stunde mit dem Bus nach Hause fährt.

Eine schriftliche Abfrage dazu wird Ihr Kind am 28. Oktober im Ranzen haben.

Am 1. November ist auch im Frühhort keine Betreuung möglich. Der Unterricht findet ganz normal nach Stundenplan von der 1. bis zur 4. Unterrichtsstunde statt. Das Mittagessen ist für alle Kinder an diesem Tag abbestellt. Die Schule schließt um spätestens 11.45 Uhr. Es findet kein GTA statt.

Update GTA

Das GTA "Lieblingsorte" findet ab sofort wöchentlich jeweils 45 Minuten statt.

GTA im Schuljahr 2019/20

Liebe Eltern,

Ihr Kind hat heute den Anmeldebogen für die Arbeitsgemeinschaften und GanzTagesAngebote im Schuljahr 2019/20 im Ranzen.

Bitte entscheiden Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind für ein Angebot. Werden mehrere Angebote angekreuzt, achten Sie bitte auf die angegebenen Zeiträume – Überschneidungen ließen sich bei der Planung nicht vermeiden. Vermerken Sie hinter dem Kreuz auch die Wichtigkeit der Teilnahme an dem Angebot (1 = sehr wichtig, 2 = wichtig, …). Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl in den Angeboten ist eine Anmeldung Ihres Kindes nicht immer wie von Ihnen gewünscht planbar. Bedenken Sie bitte auch, dass eine Teilnahme für mindestens ein Schulhalbjahr verpflichtend ist, um den Anbietern eine Mindestteilnehmerzahl zu sichern. Ist Ihr Kind am Tag des GTA erkrankt, muss es direkt beim Anbieter entschuldigt werden. Eltern von Kindern, die nicht den Hort der Grundschule Stenn besuchen, bedenken bitte auch, dass das Kind in der Zeit zwischen Schulschluss und Beginn des Angebotes weder in der Schule noch im Hort betreut werden kann.

Anmeldeschluss ist der 4. September 2019.

Aus folgenden Angeboten kann ausgewählt werden:

Angebot Leiter/in Tag Uhrzeit
1. Gestalten mit Ton 1 Frau Reißmann Montag 12.30 – 13.15 Uhr
2. Gestalten mit Ton 2 Frau Reißmann Montag 13.30 – 14.15 Uhr
3. Sport Herr Keßler Dienstag 14.15 – 15.00 Uhr
4. Tanzen Frau Oboth Dienstag 14.15 – 15.00 Uhr
5. Experimente Frau Liebold Mittwoch 14.00 – 14.45 Uhr
6. GENERATION POUND® Frau Höfer Mittwoch 14.30 – 15.30 Uhr
7. Natur– und Brandschutz Herr Franke Donnerstag 12.30 – 13.15 Uhr (bei entsprechend hohen Anmeldezahlen auch 13.15 – 14.00 Uhr)
8. Musik Herr Winkler Donnerstag 14.15 – 15.00 Uhr
9. „Lieblingsorte“ Frau Welschke Donnerstag (B–Woche) 13.30 – 15.00 Uhr
10. ZUMBA® Kids Frau Höfer Donnerstag 13.30 – 14.30 Uhr
11. Basteln Frau Trültzsch Mittwoch (B–Woche) 13.30 – 15.00 Uhr
12. Bücherei Frau List steht noch nicht fest steht noch nicht fest
13. Schulgarten Frau Trültzsch steht noch nicht fest voraussichtlich ab März / April 2020
14. „Lecker schmecker“ Frau Hübner Freitag 11.30 – 14.30 Uhr

Im zweiten Schulhalbjahr wird es voraussichtlich noch eine AG Englisch, ausgestaltet durch Lehrer des CGG Kirchberg, geben.

Informationen zum Beginn des Schuljahres 2019/20

In den ersten beiden Unterrichtswochen findet für alle Klassen Unterricht von der ersten bis zur vierten Unterrichtsstunde statt.

Am ersten Schultag nutzen die Kinder der Klassen 2, 3 und 4 den Haupteingang, unsere künftigen "Einser" treffen sich auf dem Schulhof und werden dort von ihren Klassenlehrerinnen in Empfang genommen.

Frau Jubelt wird das Milch- und Arbeitsmittelgeld kassieren.

In der zweiten Schulwoche findet von Montag bis Donnerstag die Radfahrausbildung für die vierten Klassen statt. Die Fahrräder können am Sonntag, dem 25.08.2019, von 17.30 bis 18.00 Uhr auf dem Schulhof abgegeben werden.

Update zum Bau der Brücke

Die Bauarbeiten an der Brücke beginnen in der dritten Ferienwoche und sollen spätestens in der vierten Schulwoche des Schuljahres 2019/20 abgeschlossen sein. Dazu wird wieder ein Bauzaun gestellt und damit voraussichtlich die Nutzung der Schaukeln und des Volleyballfeldes nur noch eingeschränkt möglich sein.