Wilhelm-Hauff-Schule 

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Schulanfang 2025

Informationen zur Schulanmeldung

Das Team der Schule und des Hortes der Wilhelm-Hauff-Grundschule freut sich auf die künftigen Schulkinder.

 

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26 kann zu folgenden Terminen vorgenommen werden:

 

Dienstag, 20.08.2024   von 8.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag, 22.08.2024         von 8.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag, den 27.08.2024       von 8.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

 

Zur Schulanmeldung muss vorgelegt werden:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • der Informationsbrief des Amtes für Schule
  • Impfnachweis des Kindes für die Masernschutzprüfung
  • das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular der Stadt Leipzig
  • Ausweise der Sorgeberechtigten
  • Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht (Eheurkunde der leiblichen Eltern oder Sorgerechtserklärung)
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung)
  • Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Annmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.

 

Mit welchem Alter muss mein Kind an der Grundschule angemeldet werden?

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019), sind in der für das Wohngebiet zuständigen Grundschule durch die Sorgeberechtigten anzumelden.

Kinder, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder (sogenannte "Kann-Kinder") schulpflichtig. Einen Informationsbrief erhalten "Kann-Kinder" nicht.

Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 04.03.2026 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Reihenfolge der Anmeldungen kein Auswahlkriterium für die Wunschschule im gemeinsamen Schulbezirk ist, sodass Sie bitte alle zur Verfügung stehenden Anmeldetage nutzen.

 

Schulbezirke

Ab dem Schuljahr 2022/23 bilden die Schulen Einzelschulbezirke und gemeinsame Schulbezirke entsprechend der derzeit gültigen Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen für Grundschulen (PDF 125 KB)

Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die in diesen genannten Schulbezirken wohnen, melden ihr/e Kind/er an einer der im gemeinsamen Schulbezirk aufgeführten Schule an. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule kann daraus nicht abgeleitet werden. Über die Aufnahme an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Landesamt für Schule und Bildung.

Eltern mit schulpflichtig werdenden Kindern, die nicht in einem gemeinsamen Schulbezirk wohnen, melden ihre Kinder in der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule an.


Die Wilhelm-Hauff-Grundschule bildet einen gemeinsamen Schulbezirk mit der 39. Grundschule sowie der Schule am Auensee.

Die an unserer Schule geltenden Kriterien für die Lenkung im gemeinsamen Schulbezirk finden Sie hier.

 

Download Informationen zur Schulanmeldung

 

Inklusion

Sollten bei Ihrem Kind spezielle gesundheitliche oder anderweitige Problemstellungen vorliegen, bitten wir Sie, evtl. vorliegende Entwicklungsberichte von z.B. dem Kindergarten, Ergotherapie, Logopädie, Frühförderung o.ä. zur Anmeldung mitzubringen. Somit können wir uns ein erstes Bild machen und den weiteren Verlauf bis zur Einschulung besprechen.

 

Rückstellung

Sollten Sie Bedenken bezüglich der Einschulung Ihres Kindes im Jahr 2022 haben, können Sie uns vertrauensvoll ansprechen.

Kinder, die im letzten Schuljahr durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.

 

Wie geht es nach der Schulanmeldung weiter:

  • amtsärztliche Untersuchung
  • ggf. Beantragung von Sonderpädagogischem Förderbedarf (erfolgt auf Einladung)
  • ggf. Erfassung der Lernausgangslage bei ausgewählten Schülern (erfolgt auf Einladung)
  • ggf. April / Mai 2024 Verfahren zur Schülerlenkung im gemeinsamen Schulbezirk
  • xx.xx.xxxx – Schulaufnahmebescheid
  • xx.xx.xxxx – 0. Elternabend
  • xx.xx.xxxx – Schulaufnahmefeier
  • xx.xx.xxxx – 1. Schultag

 

Weitere Informationen für unsere Schulanfänger