Nutzerordnung

Schulbibliothek des Hans-Erlwein-Gymnasiums Dresden
Benutzerordnung
§1 Allgemeines
(1) Die Schulbibliothek des Hans-Erlwein-Gymnasiums Dresden ist eine schulinterne
Einrichtung und somit nur von Schülern, Lehrern und Mitarbeitern nutzbar. Mit
dem Betreten der Schulbibliothek erkennt der Nutzer automatisch die
Nutzerordnung an.
(2) Die Schulbibliothek ist ein Ort zum Lesen, Recherchieren, Arbeiten und Lernen
während sowie außerhalb des Unterrichts entsprechend der aktuellen
Öffnungszeiten. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist eine Arbeit im Rahmen des
Unterrichts unter Aufsicht des entsprechenden Fachlehrers in Absprache mit dem
Bibliothekspersonal möglich. Die für die Nutzung bereitgestellten Computer
dienen ausschließlich schulischen Zwecken.
(3) Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich kostenlos. Entgelte werden nur in
Form von Versäumnisgebühren und bei Beschädigung oder Verlust von Medien
erhoben.
§2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung erfolgt mit der ersten Ausleihe durch Registrierung. Mit dieser
Registrierung erkennt der Nutzer automatisch die Ausleihbestimmungen an.
(2) Alle aufgenommenen Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden nur
für die zur Verwaltung der Bibliothek notwendigen Maßnahmen verwendet.
(3) Beim Abgang von der Schule müssen alle ausgeliehenen Medien zurückgegeben
werden. Das Bibliothekspersonal signiert entsprechend auf dem Bücherlaufzettel
die vollständige Rückgabe der Medien ab. Die Registrierung wird abschließend
gelöscht.
§3 Ausleihe, Verlängerung
(1) Die Schulbibliothek ist Präsenz- und Leihbibliothek gleichermaßen. Um Medien
außerhalb der Schulbibliothek nutzen zu können, müssen diese ausgeliehen
werden, sofern es sich nicht um Präsenzexemplare, die grundsätzlich nicht
ausleihbar sind, handelt.
(2) Die Medien können ausschließlich durch das Bibliothekspersonal verliehen
werden.
(3) Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Die Leihfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Bei Zeitschriften und Non-Book-
Medien (DVDs, CDs) verkürzt sich diese Leihfrist auf eine Woche. Ferienzeit gilt
nicht als Ausleihzeit. Krankheit entlastet nicht von der Medienrückgabe.
(5) Eine Verlängerung der Ausleihzeit um zwei Wochen ist unter Vorlage des
betreffenden Mediums möglich, es sei denn, eine Vormerkung liegt vor. Die
Ausleihfrist für Zeitschriften und Non-Book-Medien ist nicht verlängerbar.
(6) Eine Vorbestellung von Medien ist prinzipiell möglich.
§4 Leihfristüberschreitung, Mahnung
(1) Bei Überschreitung der Leihfrist wird die Entgeltfreiheit außer Kraft gesetzt. Es
werden Ausleihgebühren pro Medium von 0,50 Euro je angefangene Woche fällig.
(2) Die Schulbibliothek ist berechtigt, die Rückgabe der Medien und die
Versäumnisentgelte dem Schüler über den jeweils zuständigen Klassenlehrer oder
Tutor anzuzeigen. Bei einfacher Fristüberschreitung erfolgt die erste Mahnung als
Email.
Es wird dafür zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,50 Euro
erhoben. Die zweite Mahnung erfolgt nach weiteren zwei Wochen. Auch hier wird
eine erneute Bearbeitungsgebühr von 0,50 Euro erhoben. Nach weiteren zwei
Wochen erfolgt die dritte Mahnung als Brief über den Klassenlehrer bzw. Tutor.
Hierbei wird eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 Euro fällig.
(3) Werden die Medien trotz dreimaliger Mahnung nicht zurückgegeben, wird ein
Wertersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- Euro verlangt.
§ 5 Internetzugang
(1) Die Nutzung des Internets erfolgt vorrangig zur Erfüllung eines konkreten
Unterrichtsauftrags.
(2) Die Nutzung der PC-Arbeitsplätze ist in den Pausen grundsätzlich nicht möglich.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die zusätzlich ausgewiesenen Bestimmungen über die
Nutzung der PC-Arbeitsplätze einzuhalten.
§ 6 Pflichten der Benutzer
(1) Entliehene Medien sowie die Einrichtung der Schulbibliothek sind sorgfältig zu
behandeln. Bei der Ausleihe hat der Benutzer den Zustand sowie die
Vollständigkeit der Medien sofort zu prüfen und ggf. Mängel anzuzeigen.
(2) Jacken und Mäntel sind laut Hausordnung in den Schließfächern zu lagern,
Taschen in den dafür vorgesehenen Bereichen abzulegen. Bei Verlust abgelegter
Sachen ist eine Haftung seitens der Schulbibliothek ausgeschlossen.
(3) Das Mitführen von Lebensmitteln, besonders von Getränken, sowie das Essen und
Trinken sind nicht gestattet.
(4) In der Schulbibliothek ist während des Aufenthalts eine angemessene
Arbeitsatmosphäre einzuhalten.
(5) Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
(6) Nach der Nutzung im Rahmen des Fachunterrichts unter Aufsicht eines Lehrers
sind die den Regalen entnommenen Medien nicht wieder an den ursprünglichen
Platz zurückzugeben, sondern auf dem Tisch der Ausleihe abzulegen. Das
fachkundige Rückstellen in die Regale übernimmt das Bibliothekspersonal. Eine
Ausleihe über den aufsichtsführenden Lehrer ist nicht möglich.
§ 7 Schadenersatz
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig Einrichtungsgegenstände, Bücher oder andere
Medien beschädigt, zerstört oder abhanden kommen lässt, ist zum Ersatz des
daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
(2) Bei Beschädigung oder Verlust eines Schulbibliotheksmediums ist der Benutzer
verpflichtet, alle zur Wiederbeschaffung und Neueinarbeitung des Mediums
notwendigen Schritte finanziell zu tragen. Wird ein als verloren gemeldetes
Medium nachträglich wieder gefunden, so hat der Benutzer Anspruch auf dieses
Exemplar.
§ 8 Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzerordnung verstoßen,
können von der Nutzung der Schulbibliothek ausgeschlossen werden.
Hans-Erlwein-Gymnasium, Februar 2015

 

 

Nutzerordnung