Kooperationsvereinbarung Hort - Schule
Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule und Hort an der Lessingschule Zittau
Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule und Hort an der Lessingschule Zittau
Ziel dieser Vereinbarung ist eine Strukturierung des Schul- und Hortalltages, bei dem das ganztägige Lernen und die ganzheitliche Entwicklung unserer Grundschulkinder im Mittelpunkt stehen.
Wir sind gleichberechtigte Partner in unterschiedlichen Verantwortungsbereichen. Bei der Umsetzung der Ganztagsangebote übernehmen Schule und Hort gemeinsame Verantwortung für Bildung und Erziehung. Die Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Kinder werden dabei berücksichtigt und in die Planungen einbezogen. Die Eltern sind für Schule und Hort gleichermaßen die wichtigsten Partner bei der ganzheitlichen Betreuung in unserer Einrichtung.
Rhythmisierter Schulalltag:
- Tagesstruktur
- ab 6.00 Uhr Frühhort
- ab 7.30 Uhr Betreuung in Schule und Hort
- ab 7:45 Uhr Beginn Unterricht
- nach Unterrichtsschluss (ab 11:35 Uhr) Nachmittagsgestaltung im Hort
- eine zeitlich frühere Übernahme bzw. Betreuung in der 1. / 2. Schulstunde, z. B. durch Unterrichtsausfall, bedarf der Absprache. Gleiches gilt auch bei Nichtteilnahme der Kinder am Sport- und Schwimmunterricht.
- Nachmittagsveranstaltungen und GTA-Angebote beginnen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 14:00 Uhr, damit eine ausreichende Mittagspause gewährleistet ist
- Am Mittwoch, dem Haupttag der GTA-Angebote, endet der Unterricht spätestens 12:35 Uhr. Nach einer betreuten Mittagspause in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Hort, finden die Kurse von 13:30 – 14:30 Uhr statt. Die Erzieherinnen und Erzieher unterstützen die Hortkinder, dass sie pünktlich ihren GTA-Kurs besuchen können.
- 16:00 Uhr Spätbetreuung unter Verantwortung des Hortes
- 16:30 Uhr Schließung des Hortes
Gemeinsame Zielsetzung:
- Ein regelmäßiger Austausch zwischen den Leitungen sowie zwischen den Klassenleitern und Erziehern ist die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit.
- Die GTA-Steuergruppe bestehend aus Schulleitung und Stellvertretende Schulleitung, Hortleitung und Stellvertretende Hortleitung und der GTA-Koordinatoren besprechen 2x im Schuljahr die gemeinsamen Aufgaben und Verantwortungsbereiche bei der Gestaltung des Ganztages.
- Die wechselseitige Nutzung der Räume erfolgt nach Absprache zwischen Hort- und Schulpersonal (z. B. Bewegungsraum, Hausaufgabenzimmer, Horträume am Vormittag). Hortzimmer bis maximal 11:35 Uhr
- Der Hort bietet die Möglichkeit der Hausaufgabenerledigung am Montag, Dienstag und Donnerstag an, welche die Kinder nutzen können. Für die Anfertigung der Hausaufgaben werden ab 13:45 Uhr bis 15:00/15:30 Uhr geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt (Klassenräume). Die Betreuung dieser übernimmt das Hortpersonal. Lehrer und Erzieher tauschen sich regelmäßig über die Menge/zeitlichen Umfang der Hausaufgaben aus.
- Die organisatorische Absicherung der Förder- und Ganztagsangebote und der damit verbundenen Betreuung der Kinder werden in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Hort koordiniert. Im untengenannten Zeitraum werden durch Erzieher/innen mittwochs im Rahmen des GTA folgende Kurse angeboten:
Experimentieren – Frau Müller Holzwerkstatt – Herr Wöll
Zumbakids – Frau Leibinger Garde- und Showtänze – Herr Mühle
- Schul- und Horthöhepunkte können gemeinsam geplant, organisiert und gegenseitig unterstützt werden.
- Wandertage und Projekte am Schulvormittag und Klassenfahrten werden durch das Hortpersonal nach Möglichkeit begleitet, genauso wie Gruppen- oder Hortnachmittage durch das Schulpersonal unterstützt werden. Dies erfolgt immer in Absprache zwischen Schule und Hort.
- Fortbildungen des jeweils anderen Vertragspartners werden unterstützt. Absprachen hierfür werden von den leitenden getroffen. Die Möglichkeit gemeinsamer Weiterbildungen können genutzt werden.
Besondere Ziele für den Antragszeitraum 2024/2025
- Gemeinsamer Erfahrungsaustausch zu den Themen:
- Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten