Herzlich Willkommen

Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf der Homepage der Friedrich-Gottlob-Keller-Oberschule, der Oberschule der Stadt Hainichen.

Die Oberschule Hainichen liegt im Zentrum von Mittelsachsen und besteht aus zwei Gebäudekomplexen am Lutherplatz und einer dreigliedrigen Sporthalle an der Pflaumenallee. Außerdem findet auch vereinzelt Unterricht im Mehrzweckgebäude der an das Schulgelände angrenzenden ehemaligen Webschule statt.

Die Oberschule Hainichen besuchen ca. 441 Schüler und Schülerinnen in 18 Klassen. Sie werden von 26 fest angestellten Fachlehrern und 2 Referendaren unterrichtet. (Stand: 09/2025)


Exkursion zur Gedenkstätte Buchenwald – Lernen am historischen Ort

Am 17.03.2026 unternahmen die 9. Klassen der Friedrich-Gottlob-Keller-Oberschule 
eine Exkursion zur Gedenkstätte Buchenwald. Ziel des Besuchs war es, sich intensiv 
mit der Geschichte des Nationalsozialismus auseinanderzusetzen und einen 
authentischen Ort der Erinnerung kennenzulernen. 

Während der Exkursion erkundeten die Schülerinnen und Schüler das ehemalige 
Lagergelände und setzten sich anhand von Beobachtungsaufgaben aktiv mit 
verschiedenen Stationen auseinander. Besonders eindrücklich war dabei der Blick 
auf das bekannte Eingangstor mit der Inschrift „Jedem das Seine“, das sinnbildlich 
für die menschenverachtende Ideologie des NS-Regimes steht. 

Die Begegnung mit diesem historischen Ort hinterließ bei vielen einen bleibenden 
Eindruck. Im anschließenden Unterricht werden die Erfahrungen gemeinsam 
ausgewertet und durch weiterführende Aufgaben vertieft, um das Verständnis für die 
Bedeutung von Erinnerungskultur zu stärken. 

Die Exkursion leistet einen wichtigen Beitrag zur historisch-politischen Bildung und 
macht deutlich, wie bedeutsam es ist, sich mit der Vergangenheit 
auseinanderzusetzen – gegen das Vergessen

Ein herzlicher Dank gilt der Sächsischen Aufbaubank (SAB) sowie dem Förderverein 
der Friedrich-Gottlob-Keller-Oberschule für die finanzielle Unterstützung dieser 
Exkursion. 

Foto / Text: Hr. Löps

Diese Maßnahme wird mitfanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.