Nutzungsbedingungen
Auszug aus der Benutzerordnung
Ausleihberechtigt sind:
a) öffentliche Schulen und andere Bildungseinrichtungen des Landkreises
b) gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises
c) gemeinnützige Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung des Landkreises
d) Nutzer im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit des Landkreises
Bestellungen können telefonisch, über den MeSax-Onlinekatalog, per E-Mail, per Fax oder direkt aufgegeben werden.
Die Leihzeit beträgt eine Woche. Auf Anfrage kann die Leihzeit auch verlängert werden.
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Alle Rechte an den Medien verbleiben bei den Herstellern bzw. Urhebern. Vervielfältigungen sind nicht gestattet.
Die komplette Satzung des MPZ Sächsische Schweiz - Osterzgebirge