Nutzungsbedingungen

Auszug aus der Benutzerordnung

Ausleihberechtigt sind:

a) öffentliche Schulen und andere Bildungseinrichtungen des Landkreises
b) gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises
c) gemeinnützige Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung des Landkreises
d) Nutzer im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit des Landkreises

Bestellungen können telefonisch, über den MeSax-Onlinekatalog, per E-Mail, per Fax oder direkt aufgegeben werden.

Die Leihzeit beträgt eine Woche. Auf Anfrage kann die Leihzeit auch verlängert werden.

Damit unsere Medien lange zur Verfügung stehen, gehen Sie bitte sorgsam damit um. Fehler melden Sie bitte bei der Abgabe.

Alle Rechte an den Medien verbleiben bei den Herstellern bzw. Urhebern. Vervielfältigungen sind nicht gestattet.

Die komplette Satzung des MPZ Sächsische Schweiz - Osterzgebirge