Sächsischen Transparenzgesetzes
Inkrafttreten und Umsetzung des Sächsischen Transparenzgesetzes zum 1. Januar 2023
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan- spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf- zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.