Sehr geehrte Eltern sowie Personensorgeberechtigte,
wir freuen uns über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Alexander-von-Humboldt-Oberschule Chemnitz beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 14.02.2025 bis 07.03.2025.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
(Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter
https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119
auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.)
Bei der persönlichen Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen. Sie können uns Ihre Unterlagen jedoch auch gern postalisch zukommen lassen.
Beachten Sie hierfür bitte folgende Anmeldezeiten unserer Oberschule:
17.02. – 21.02.2025: 09:00 bis 12:00 Uhr persönlich oder postalisch
24.02. – 28.02.2025: nur postalisch
03.03. – 07.03.2025: 08:00 bis 13:00 Uhr persönlich oder postalisch
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 16.05.2025.
Für das Schuljahr 2025/26 nehmen wir voraussichtlich zwei Klassen 5 auf.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
Es werden für diesen Fall die folgenden sachgerechten Kriterien für die freien Plätze unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht zu versetzenden Schüler sowie der anderweitig zugewiesenen Schüler sowie Schülerinnen in der nachfolgend genannten Reihenfolge und entsprechender Gewichtung herangezogen:
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtefallsituation wird einzelfallbezogen getroffen. Liegt Ihrer Meinung nach solch ein Härtefall Ihr Kind betreffend vor, sind Belege/Nachweise diesbezüglich zwingend im Zuge des Anmeldeverfahrens einzureichen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.
Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
K. Wiedeburg
(Schulleitung)
[1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.