Anmeldung 5. Jahrgang

Anmeldeverfahren für die Schüler/innen der neuen Klassen 5 an unserer Alexander-von-Humboldt-Oberschule Chemnitz

(Schuljahr 2024/2025)

 

Sie möchten ihr Kind gern für das kommende Schuljahr an unserer Oberschule anmelden? Darüber freuen wir uns sehr.

Hierzu erhalten Sie im Folgenden einige wichtige Informationen.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Oberschule besteht. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Aufnahme an der Oberschule, welche Ihre Anmeldung entgegengenommen hat. Ihr Recht als Eltern auf Aufnahme Ihres Kindes wird durch die an der jeweiligen Schule verfügbaren Ausbildungsplätze (Anzahl der Klassen und Schüler pro Klasse) begrenzt. Sollten demnach mehr Schüler angemeldet werden, als Aufnahmekapazitäten an der Schule vorhanden sind, ist die Durchführung eines Auswahlverfahrens nach sachgerechten Kriterien unerlässlich.

Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 09.02.2024 bis 01.03.2024.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original)
  2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  4. den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten - als Original
  5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
  6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
  7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.

(Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter

https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119

auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.)

 

Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler (SuS) aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen. Sie haben die Möglichkeit, auf dem Anmeldebogen oder unter Beifügung eines Schreibens zu den Anmeldeunterlagen auf das Vorliegen einer besonderen Härtesituation hinzuweisen.

Die anschließende Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage folgender Rangfolge sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid):

  1. SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf, soweit die Inklusionsbedingungen an der Schule erfüllt werden, schwerbehinderte SuS,
  2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg), d. h. kein Schüler ist abzulehnen, der keine andere aufnahmefähige Schule innerhalb von 60 Minuten erreichen kann,
  3. ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,
  4. Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule - Grundlage Routenplaner - bis zu 3,5 km)
  5. Zufallsprinzip (Losverfahren); dieses kommt auch zur Anwendung, sofern an der Kapazitätsgrenze mehrere Anmeldungen mit identischen Voraussetzungen vorliegen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.

Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten SuS noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

 

Öffnungszeiten Sekretariat im Anmeldezeitraum Aufnahme Klasse 5

09.02.2024 – bis 13:30 Uhr

12.02.2024 – 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

13.02.2024 – 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

14.02.2024 – 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

15.02.2024 – 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

19.02.2024 – 23.02.2024 bis geschlossen

(Abgabe Unterlagen ausschließlich über den Briefkasten möglich)

26.02.2024 – 01.03.2024 – 07:00 Uhr bis 13:30 Uhr

 

Mit freundlichen Grüßen

K. Wiedeburg und F. Boryń

(Schulleitung)