Hausordnung

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Hausordnung im Wortlaut

H a u s o r d n u n g

der

Oberschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Pirna

gültig ab Schuljahr 2018/2019

 

1. Allgemeines 

Die Hausordnung umfasst den gesamten Schulbereich, also Schulgebäude und Schulgelände und gilt auch für schulische Veranstaltungen außerhalb dieser Bereiche (z.B. Sportunterricht, Unterrichtsgänge).

Verstöße gegen die Hausordnung werden disziplinarisch geahndet.

Das Hausrecht wird von der Schulleitung ausgeübt.

 

2. Schulbesuch

Die Schüler/innen sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an von der Schulleitung für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet.

Bei einer kurzfristig eintretenden Abwesenheit muss die Schule am selben Tag bis 8:00 Uhr telefonisch oder schriftlich durch die Erziehungsberechtigten informiert werden. Spätestens am dritten Tag nach der Wiederteilnahme am Unterricht ist eine begründete Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder eine Mitteilung eines behandelnden Arztes vorzulegen.

Beurlaubungen und Freistellungen werden grundsätzlich nur nach schriftlichem Antrag der Erziehungsberechtigten gerwährt.

Für eine Unterrichtsstunde kann die Freistellung durch den Fachlehrer erfolgen. Für bis zu zwei Tagen kann der Klassenlehrer freistellen. Ab einer Beurlaubung über zwei Tage hinaus entscheidet grundsätzlich die Schulleitung.

Legt ein/e Schüler/in keine Entschuldigung oder ärztliche Bescheinigung vor, wird die als unentschuldigtes Fehlen gewertet und entsprechende Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

 

3. Verhaltens- und Ordnungsregeln

Im gesamten Schulgelände gelten Disziplin, höfliche Umgangsformen und gegenseitige Rücksichtnahme.

Die Kopfbedeckung ist mit Betreten des Schulhauses abzunehmen.

Die Fenster werden nur auf Anordnung der Lehrer geöffnet. Das Sitzen auf Fensterbrettern und Heizkörpern ist zu unterlassen. Die Fachkabinette und Unterrichtsräume werden sauber und ordentlich verlassen, sowie die Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde hoch gestellt.

Jede(r) Schüler/in ist dazu aufgefordert, Vandalismus zu unterbinden und achtet das Eigentum seiner Mitschüler. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel oder sonstiges Eigentum Dritter beschmutzt, beschädigt, zerstört oder entwendet, muss entsprechenden Schadensersatz leisten. Die Verursacher werden zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen.

Für mitgebrachte Wertgegenstände aller Art übernimmt die Schule keine Haftung. 

Auf dem gesamten Schulgelände gelten Rauch- und Alkoholverbot. Das Mitbringen, Verteilen, Vertreiben, Entgegennehmen und Gebrauchen von Suchtmitteln aller Art sowie der Verzehr von Energygetränken sind verboten. Schuss-, Hieb- und Stichwaffen aller Art, Feuerwerkskörper und ähnliches sind verboten. Der Umgang mit offenem Feuer sowie das Werfen von Gestenständen aller Art sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

Das Tragen und Verbreiten verbotener Symbole sowie die Äußerung extremistischer Gedanken sind verboten. Das gilt auch für das Tragen aufreizender und provozierender Kleidung, Springerstiefel ode Schuhen mit Stahlkappen.

Schülern ist der Gebrauch von Mobiltelefonen und vergleichbaren elektronischen Geräten auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Mitgeführte Geräte müssen ausgeschaltet und in der Schultasche verwahrt werden. Es besteht ein generelles Aufnahmeverbot.

Bei Nichtbefolgen wird das elektronische Gerät im Beisein eines Lehrers ausgeschalten, anschließend eingezogen und bis zum Unterrichtsschluss im Lehrerzimmer verwahrt. Nach Unterrichtsschluss meldet sich der/die Schüler/in selbstständig am Lehrerzimmer. Das Gerät wird ihm/ihr gegen Unterschrift (Bestätigung des ordnungsgemäßen Zustandes des Gerätes) ausgehändigt. Bei wiederholtem Nichtbefolgen erfolgen eine schriftliche Verwarnung (ab dem dritten Verstoß) und/oder ein schriftlicher Verweis (ab dem sechsten Verstoß).

 

4. Unterricht und Pausen

Unterrichtszeiten:

  Regulärer Unterricht Verkürzter Unterricht  
       
1 7:30 - 8:15 Uhr 7:30 - 8:00 Uhr  
2 8:20 - 9:05 Uhr 8:05 - 8:35 Uhr  
  Hofpause bis 9:25 Uhr Hofpause bis 8:55 Uhr  
3 9:25 - 10:10 Uhr 8:55 - 9:25 Uhr Blockunterricht
4 10:10 - 10:55 Uhr 9:25 - 9:55 Uhr
5 11:05 - 11:50 Uhr 10:05 - 10:35 Uhr  
  Hofpause bis 12:20 Uhr    
6 12:20 - 13:05 Uhr 10:45 bis 11:15 Uhr  
    Hofpause bis 11:45 Uhr  
7 13:10 - 13:50 Uhr 11:45 - 12:15 Uhr  
8 13:55 - 14:45 Uhr 12:20 - 12:50 Uhr  

 

Bei besonderen Anlässen (z.B. Hitze) kann die Schulleitung eine Verkürzung der Unterrichtsstunde auf 30 Minuten anordnen.

Unterrichtsbeginn ist 7:30 Uhr. Die Schüler/innen betreten die Schule ab 7:15 Uhr durch den Haupteingang. Mit dem Vorklingeln (7:25 Uhr) wird der Eingang geschlossen. Der Einlass zu allen weiteren Unterrichtsstunden erfolgt grundsätzlich erst mit dem nächsten Pausenklingeln.

Im Ausnahmefall (bei sehr schlechtem Wetter) können sich die Schüler/innen, die mit dem öffentlichen Personennahverkehr zur Schule kommen im Speiseraum aufhalten.

Jede(r) Schüler/in ist spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn (Vorklingeln) im Unterrichtsraum.

Aus Sicherheitsgründen dürfen die Schüler/innen während der planmäßigen Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen. Außerhalb von Schulveranstaltungen ist ein Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet.

In den Pausen nimmt der Klassenbuchverantwortliche bzw. dessen Stellvertreter das Klassenbuch in Verwahrung und übergibt es an den Fachlehrer. Der Klassenleiter legt die Ordnungsdienste fest. Sie unterstützen den Fachlehrer dabei, dass das Zimmer sauber und ordentlich verlassen, die Tafel gereinigt und die Fenster verschlossen werden.

Das Betreten der Fachkabinette ist erst nach Aufforderung des Fachlehrers erlaubt. Hier gelten besondere Vorschriften. Diese werden in der ersten Unterrichtsstunde des entsprechenden Fachlehrers bekannt gegeben und sind einzuhalten.  

In den Hofpausen halten sich Schüler der Klassen 5–10 auf dem Schulhof auf. Lässt die Witterung oder andere Ereignisse keine Hofpause zu, bleiben die Schüler im Klassenzimmer oder auf den Gängen. Das Verlassen des Schulgebäudes ist in diesem Fall nicht gestattet.

Der Zimmerwechsel findet bei Hauspausen am Anfang der Pause statt. Zur Hofpause können die Taschen mit auf den Schulhof genommen oder vor dem Unterrichtsraum abgestellt werden.

Die Öffnungszeiten des Schülertreffs sind einzuhalten.

 

5. Anerkennung besonderer Schülerleistungen 

Überdurchschnittliche Leistungen von Schülern im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen können wie folgt gewürdigt werden: 

-      Lob durch Klassenlehrer oder Fachlehrer 

-      Urkunde für besondere Leistungen (Fachlehrer; Klassenleiter; Schulleiter) 

-      Auszeichnung mit der Goethe-Medaille (Schulleiter) 

 

6. Havariefällen  

In Havariefällen gilt der aktuelle Alarmplan.

 

Die Hausordnung wurde durch die Gesamtlehrerkonferenz am 08.08.2018 beschlossen und durch die Schulkonferenz am 17.09.2018 bestätigt.