Oberschule Königstein 

Schulbücher

Umgang bzw. Ersatz von Schulbüchern

Mit allen überlassenen Schulbüchern ist sorgsam umzugehen. Dazu sollten die Bücher alle mit einem Schutzumschlag versehen und in der Schultasche getrennt von Essen und Getränken transportiert werden. Das Werfen der Schultasche sollte unterbleiben, um Beschädigungen zu vermeiden. Bei Nichtbeachtung kann es zu groben Beschädigungen kommen und die Schulbücher sind nur noch eingeschränkt oder nicht mehr durch andere Schüler nutzbar. Dies hat zur Folge, dass die Schule Schadenersatz für beschädigte, nicht mehr nutzbare Bücher geltend macht. Diese Regelung gilt auch bei Verlust der Bücher.

Klassenleiter und Schüler haben die Schulbücher gemeinsam auf grobe Beschädigungen kontrolliert und erste Mängel bereits notiert. Diese groben Beschädigungen werden, sofern vorhanden, in einer Liste erfasst. Die Schüler unterschreiben im Klassenbuch lediglich für den Erhalt der Bücher. Zu Hause sollte, sofern erforderlich, zu jedem Buch eine Mängelliste angefertigt, unterschrieben und beim Klassenleiter abgegeben werden.

Am Schuljahresende nimmt der Klassenleiter die Schulbücher in Empfang und bestätigt die ordnungsgemäße Rückgabe dieser. Danach werden sie auf ihren Zustand geprüft.

Bei groben Beschädigungen wird Schadenersatz gefordert. Gleiches gilt bei Verlust von Schulbüchern.

Als grobe Beschädigungen gelten:

•  fehlende, lose, eingerissene oder zerrissene Buchseiten

•  Flecke, gleich welcher Art, die die Leserlichkeit von Inhalten beeinträchtigen

•  handschriftliche Eintragungen

•  übermäßige Gebrauchsspuren am Einband (z.B. durch fehlenden Buchumschlag)

•  Verformungen von Teilen des Buches durch Feuchtigkeitsschäden

Nutzungsdauer und Erstattungsanspruch

•  die maximale Nutzungsdauer beträgt 5 Schuljahre

•  der maximale Erstattungsanspruch der Schule gegenüber den Eltern beträgt 100% des Kaufpreises (bei groben Beschädigungen bzw. Verlust) eines Schulbuches

nach dem ersten Nutzungsjahr  100%

nach dem zweiten Nutzungsjahr  75%

nach dem dritten Nutzungsjahr  50%

nach dem vierten Nutzungsjahr  25%