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Willkommen bei der Nationalparkschule
Information zum Inkrafttreten/ Umsetzung des sächsischen Transparenzgesetzes
Hiermit informieren wir über das seit dem 01. Januar 2023 geltendes Gesetz SächsTranspG:
"Transparenzhinweis:
Seit dem 01. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenene Forschungsvorhaben betroffen sind."