Marianne-Brandt-Oberschule Chemnitz 

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Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2025/26

 

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

Sie können Ihr Kind vom 03. - 07.03.2025, jeweils 7.30-16.00 Uhr bei uns anmelden.

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

 

  1. Original der Bildungsempfehlung Klasse 4
  2. Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  3. Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  4. ausgefüllter Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
  5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht
  6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan
  7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

 

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.

Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119 auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.

Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

 

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an Sie am 16.05.2025.

 

Sollten bei uns mehr Schüler angemeldet werden als Aufnahmekapazität vorhanden ist, führen wir ein Aufnahmeverfahren durch. Vorher wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen. Sie haben die Möglichkeit, auf dem Anmeldebogen oder unter Beifügung eines Schreibens zu den Anmeldeunterlagen auf das Vorliegen einer besonderen Härtesituation hinzuweisen.

 

Die anschließende Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage folgender Rangfolge sachgerechter Kriterien:

 

  1. ein Geschwisterkind im nächsten Schuljahr an unserer Schule
  2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 min benötigen (unzumutbar langer Schulweg)
  3. Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf, soweit die Inklusionsbedinungen an der Schule erfüllt werden, schwerbehinderte Schüler
  4. Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg - Grundlage Routenplaner - 800 m)
  5. Losverfahren

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karen Gensch, Schulleiterin