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Antrag auf Lernförderung
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Anträge auf Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht
Ein Schüler oder eine Schülerin kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist durch die Sorgeberechtigten rechtzeitig (mindestens 2 Wochen im voraus) und schriftlich bei der Schule zu beantragen. Die Entscheidung obliegt der Klassenleitung (bis zu 2 Tagen) bzw. der Schulleitung (ab 3 Tagen).