FAQs

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und wichtige Informationen für ein gelungenes Schulleben an der "Josephine".


Beurlaubung und Freistellung vom Unterricht

 

Beim Vorliegen wichtiger Gründe können Freistellungen vom Unterricht bis zu zwei Tagen beim Klassenlehrer beantragt werden.

 

Bei längeren Freistellungswünschen ist ein schriftlicher Antrag mit Begrün-

dung an den Schulleiter zu stellen. Ihm obliegt die Entscheidung über

diese Einzelfälle. Näheres regelt die Schulbesuchsordnung vom 01.08.2004.                 

 

 

Wenn ein Kind krank ist ...

 

Zu Beginn des Unterrichts wird die Anwesenheit der Schüler überprüft.

Bei Krankheit oder Fehlen des Kindes aus anderen Gründen muss das

Kind bis 08:00 Uhr schriftlich oder telefonisch abgemeldet werden.

 

Besteht keine Information über den Verbleib, verständigt die Schule

die Erziehungsberechtigten.

 

 

Versicherung des Kindes während der Unterrichtszeit

 

Durch die gesetzliche Unfallversicherung der Unfallkasse Sachsen (UKS)

mit Sitz in Meißen ist Ihr Kind auf dem sichersten Schulweg, auf dem Schulhof, in der Schule sowie bei allen Schulveranstaltungen versichert.

 

Nicht versichert sind dabei die unmittelbare Nahrungsaufnahme, hygienische Verrichtungen und bewusst selbstverschuldete Dinge.

Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer privaten Versicherung zu prüfen.

 

Alle Schulunfälle, die einen Arztbesuch zur Folge haben, müssen der Schulleitung gemeldet werden.