33. Grundschule Dresden 

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Schulanmeldung für das neue Schuljahr

Sehr geehrte Eltern der Schulanfänger für 2025/2026,

 

alle Kinder, die zwischen dem 01.07.2018 und 30.06.2019 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig und sind dieses Jahr an einer Grundschule anzumelden. Die Anmeldungen finden an allen kommunalen Grundschulen am 5. und 10. September 2024, jeweils von 14 bis 18 Uhr, statt. Einige Grundschulen in freier Trägerschaft werden ebenfalls an diesen Tagen Anmeldungen entgegennehmen. Unsere Schule bildet gemeinsam mit der 44. und der 96. Grundschule einen gemeinsamen Schulbezirk. Innerhalb dieser drei staatlichen Schulen (und anderer privater Schulen) können Sie Ihr Kind anmelden.

 

Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Schulanmeldung mit. 

 

Die Kolleginnen und Kollegen unserer Schule möchten Ihr Kind gern individuell kennenlernen und einen kleinen Schuleingangstest durchführen. Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung, ob es ggf. noch Förderbedarf (z.B. Logopädie etc.) für das Vorschuljahr gibt.

 

Im August 2024 erhalten Sie als Eltern einen farbigen Brief von der Schulpflichtüberwachung erhalten, mit welchem Sie über die Schulanmeldung, die Anmeldetermine und die möglichen Anmeldeschulen informiert werden.

 

Achtung in diesem Brief hat sich leider ein Fehler eingeschlichen - unsere Schule befindet sich Schilfweg 3 in 01237 Dresden!

 

Bei Fragen können Sie die Schulpflichtüberwachung anrufen oder eine E-Mail schreiben.

SB Schulpflichtüberwachung

Landeshauptstadt Dresden

Geschäftsbereich Bildung und Jugend | Amt für Schulen | Abt. Zentrale Dienste

Telefon 0351-4889223 | Fax 0351-488999223 | ajordan(at)dresden(dot)de

Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden | Postfach 120020, 01001 Dresden

schulverwaltungsamt(at)dresden(dot)de

 

 

Allgemeines

 

Wann muss bzw. kann ich mein Kind an der Grundschule anmelden?

 

Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.
Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.

 

Wo melde ich mein Kind an?

 

Laut Schulgesetz hat der Schüler die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk oder Einzugsbereich er wohnt. Die Stadt Dresden hat gemeinsame Schulbezirke für mehrere Schulen festgelegt. Das heißt, die Eltern können innerhalb des Schulbezirkes wählen, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule dies zulässt.
Zu unserem Schulbezirk gehören die 44., die 96. und wir als 33. Grundschule.
Wünschen Eltern, dass ihr Kind eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besucht, können sie nach der im Schulbezirk erfolgten Anmeldung an der gewünschten Schule einen Antrag auf Aufnahme stellen.
Sie wissen nicht genau, in welchem Schulbezirk Sie wohnen? Sie erhalten im Grundschul-Finder der Stadt Dresden nach Eingabe Ihrer Adresse Informationen zu den Schulen Ihres Wohnortes.

 

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

 

Die Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten vom Schulverwaltungsamt der Stadt Dresden ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anmeldung an einer Grundschule des Schulbezirkes. Dieses Schreiben müssen die Eltern zur Anmeldung mitbringen.

 

Bitte füllen Sie den Anmeldebogen mit den relevanten Daten Ihres Kindes bereits vorab zuhause aus. Das bringt kürzere Wartezeiten für alle anmeldenden Eltern mit sich.

 

Außerdem ist die Geburtsurkunde des Kindes, der Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers und ggf. der Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Gerichtsurteil/Bestätigung des Jugendamtes) vorzulegen. Folgende Daten werden erhoben:

  • Name und Vorname der Eltern und des Kindes;
  • Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;
  • Geschlecht des Kindes;
  • Anschrift der Eltern und des Kindes;
  • Telefonnummer, Notfalladresse;
  • Staatsangehörigkeit des Kindes;
  • Religionszugehörigkeit des Kindes;
  • Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind;
  • ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird.

Die Daten nach Nummer 6 und 8 sind nur mit Einwilligung der Eltern gemäß Sächsischem Datenschutzgesetz § 4 Abs. 1 und 2 zu erfassen.

 

Zur Schulanmeldung an unserer Schule bringen Sie bitte Ihr Kind zu einem Schuleingangstest mit.

 

 

Schulspezifisches der 33. Grundschule

 

Warum soll mein Kind mit zur Schulanmeldung?

 

Um den aktuellen Entwicklungsstand der Kinder zu ermitteln, wird ein kurzer Schuleingangstest durchgeführt. Wir müssen im Rahmen dieses Kennenlernens herausfinden, ob sich Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben, ob es Förderschwerpunkte (z.B. Logopädie) gibt oder ob eine Zurückstellung erfolgen sollte. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn die Kinder den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.

Neben dem schulischen Aufnahmetest ist eine Schulaufnahmeuntersuchung durch den Schularzt gesetzlich vorgeschrieben. Auch hier erhalten Sie bei uns am Tag der Anmeldung einen Termin. Dieser findet beim  Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Süd (Albert-Wolf-Platz 4, 01239 Dresden) statt.

 

Bitte vereinbaren Sie umgehend - jedoch bis spätestens 22.09.23 einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung. Die Onlineterminvergabe erfolgt unter termine-schau.dresden.de

 

Was passiert, wenn mehr Kinder angemeldet werden als die Schule aufnehmen kann?

 

Es kann passieren, dass die Aufnahmekapazität unserer Schule nicht ausreicht, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Im Falle eines Kapazitätsengpasses werden wir auf ein Aufnahmeverfahren zurückgreifen. Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

  • Geschwisterkinder besuchen unsere Schule in den Klassen 1 bis 3 (eigener Schulbezirk),
  • Wohnortnähe im eigenen Schulbezirk (Entfernung vom Hauptwohnsitz des Kindes zur Schule – Wir ermitteln die Entfernung mit dem Routenplaner von Google Maps im Modus Fußweg – kürzeste Variante.)
  • Kooperations-Kindertagesstätten (Bergfelder Weg 4, „Sonnenkäfer“ Liebenauer Straße 1, „Bienenkorb“ Liebenauer Straße 3, Kita Schilfweg)
  • Losverfahren

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonders eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werde von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.
Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein weiteres Aufnahmeverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme genügt ein formloser Antrag.

 

Was ist das Besondere an der 1. Klasse?

 

Die Klassenstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit. Den Lehrerinnen und Lehrern lässt der Lehrplan in dieser Zeit so viel Freiheit, dass Sie den Unterricht angepasst an die Fortschritte der Klasse gestalten können. Sie tragen mit der Gestaltung des Unterrichts dem aktuellen Lernstand der Kinder, dem unterschiedlichen Lerntempo und den individuellen Lernvoraussetzungen Rechnung. Deshalb gibt es nach der 1. Klasse keine Versetzungsentscheidung – jedes Kind wechselt in die Klasse 2. Mit Zustimmung der Eltern und der Klassenkonferenz kann ein Kind allerdings auch die Klassenstufe 1 wiederholen.

 

Welche Methode zum Schriftspracherwerb wird an der 33.Grundschule verwendet?

 

Schülerinnen und Schüler lernen Lesen nach der „analytisch-synthetischen Leselehrmethode“ - auch "Fibelmethode" genannt.