33. Grundschule Dresden 

33. Grundschule Dresden

Aktuelles

Galerie

Schulanfänger

Lernen

Termine

Zusammenarbeit

Förderverein

Schulsozialarbeit

Tradition & Geschichte

Über UNS

Rechtliches

Kontakt

FAQ

Schulanfänger

Schulanmeldung für das neue Schuljahr

Sehr geehrte Eltern der Schulanfänger für 2027/2028,

 

der Tag der offenen Tür findet am Mittwoch, den 2. September 2026 in der Zeit von 15 bis 17 Uhr statt. Sie sind herzlich dazu eingeladen.

 

Im August 2026 erhalten Sie als Eltern einen farbigen Brief von der Schulpflichtüberwachung, mit welchem Sie über die Schulanmeldung, die Anmeldetermine und die möglichen Anmeldeschulen informiert werden.

 

An unserer Schule können sie Ihr Kind an den offiziellen Schulanmeldeterminen der Landeshauptstadt Dresden, Donnerstag, 10. September 2026 und Dienstag, 15. September 2026 jeweils 14 bis 18 Uhr anmelden.

 

Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Schulanmeldung mit.

 

Die Kolleginnen und Kollegen unserer Schule möchten Ihr Kind gern individuell kennenlernen und einen kleinen Schuleingangstest (ca. 20 Minuten) durchführen. Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung, ob es ggf. noch Förderbedarf (z.B. Logopädie etc.) für das Vorschuljahr gibt.

 

Darüber hinaus können Sie die Schulanmeldung auch digital durchführen.

Informationen dazu erhalten Eltern von schulpflichtigen Kindern direkt per Post. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Dresden

 

Sollten Sie die digitale Schulanmeldung nutzen, kommen Sie bitte dennoch mit Ihrem Kind an einem der beiden Anmeldetage zum persönlichen Kennenlernen.

 

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder!

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Schulanmeldung mit:

  • Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Anmeldebogen für das Schuljahr 2027/2028
  • Schreiben des Amtes für Schulen (sofern vorhanden; gilt als Schulanmeldebestätigung)
  • ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Gerichtsurteil/ Bestätigung des Jugendamtes)
  • ggf. Nachweis über den Umzug (Mietvertrag/ Meldebestätigung)

 

Wir bitten zusätzlich um die Vorlage des Impfausweises wegen des Masernschutznachweises

 

Sollte Ihnen der Anmeldebogen nicht vorliegen, können Sie das Formular hier downloaden:

 

Antrag zur Aufnahme Kl.1 öffentliche Schule

 

Möchten Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft anmelden, verwenden Sie bitte folgendes Formular um eine Schule des Grundschulbezirkes zu informieren:

 

Anzeige zur Aufnahme Kl.1 Schule in freier Trägerschaft

 

Alle Anmeldungen werden, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Eingangs, gleichberechtigt behandelt. Sollten Sie keinen dieser Termine wahrnehmen können, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.

 

Bei Fragen können Sie die Schulpflichtüberwachung anrufen oder eine E-Mail schreiben.

SB Schulpflichtüberwachung

Landeshauptstadt Dresden

Geschäftsbereich Bildung und Jugend | Amt für Schulen | Abt. Zentrale Dienste

Telefon 0351-4889223 | Fax 0351-488999223 | ajordan@dresden.de

Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden | Postfach 120020, 01001 Dresden

schulverwaltungsamt@dresden.de

 

 

Allgemeines

 

Wann muss bzw. kann ich mein Kind an der Grundschule anmelden?

 

Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.
Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.

 

Wo melde ich mein Kind an?

 

Laut Schulgesetz hat der Schüler die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk oder Einzugsbereich er wohnt. Die Stadt Dresden hat gemeinsame Schulbezirke für mehrere Schulen festgelegt. Das heißt, die Eltern können innerhalb des Schulbezirkes wählen, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule dies zulässt.
Zu unserem Schulbezirk gehören die 44., die 96. und wir als 33. Grundschule.
Wünschen Eltern, dass ihr Kind eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besucht, können sie nach der im Schulbezirk erfolgten Anmeldung an der gewünschten Schule einen Antrag auf Aufnahme stellen.
Sie wissen nicht genau, in welchem Schulbezirk Sie wohnen? Sie erhalten im Grundschul-Finder der Stadt Dresden nach Eingabe Ihrer Adresse Informationen zu den Schulen Ihres Wohnortes.

 

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

 

Die Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten vom Schulverwaltungsamt der Stadt Dresden ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anmeldung an einer Grundschule des Schulbezirkes. Dieses Schreiben müssen die Eltern zur Anmeldung mitbringen.

 

Bitte füllen Sie den Anmeldebogen mit den relevanten Daten Ihres Kindes bereits vorab zuhause aus. Das bringt kürzere Wartezeiten für alle anmeldenden Eltern mit sich.

 

Außerdem ist die Geburtsurkunde des Kindes, der Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers und ggf. der Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Gerichtsurteil/Bestätigung des Jugendamtes) vorzulegen. Folgende Daten werden erhoben:

  • Name und Vorname der Eltern und des Kindes;
  • Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;
  • Geschlecht des Kindes;
  • Anschrift der Eltern und des Kindes;
  • Telefonnummer, Notfalladresse;
  • Staatsangehörigkeit des Kindes;
  • Religionszugehörigkeit des Kindes;
  • Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind;
  • ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird.

Die Daten nach Nummer 6 und 8 sind nur mit Einwilligung der Eltern gemäß Sächsischem Datenschutzgesetz § 4 Abs. 1 und 2 zu erfassen.

 

Zur Schulanmeldung an unserer Schule bringen Sie bitte Ihr Kind zu einem Schuleingangstest mit.

 

 

Schulspezifisches der 33. Grundschule

 

Warum soll mein Kind mit zur Schulanmeldung?

 

Um den aktuellen Entwicklungsstand der Kinder zu ermitteln, wird ein kurzer Schuleingangstest durchgeführt. Wir müssen im Rahmen dieses Kennenlernens herausfinden, ob sich Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben, ob es Förderschwerpunkte (z.B. Logopädie) gibt oder ob eine Zurückstellung erfolgen sollte. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn die Kinder den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.

Neben dem schulischen Aufnahmetest ist eine Schulaufnahmeuntersuchung durch den Schularzt gesetzlich vorgeschrieben. Diese findet beim  Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Süd statt.

Bitte vereinbaren Sie umgehend über den QR-Code des Anmeldebogens der Stadt Dresden selbstständig einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung.

Weitere Informationen finden Sie unter  www.dresden.de/schulaufnahmeuntersuchung

 

Was passiert, wenn mehr Kinder angemeldet werden als die Schule aufnehmen kann?

 

Es kann passieren, dass die Aufnahmekapazität unserer Schule nicht ausreicht, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Im Falle eines Kapazitätsengpasses werden wir auf ein Aufnahmeverfahren zurückgreifen. Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

 

  • Härtefälle
  • Geschwisterkinder besuchen unsere Schule in den Klassen 1 bis 3 (eigener Schulbezirk),
  • Wohnortnähe im eigenen Schulbezirk (Entfernung vom Hauptwohnsitz des Kindes zur Schule – Wir ermitteln die Entfernung mit dem Routenplaner von Google Maps im Modus Fußweg – kürzeste Variante.)
  • Kooperations-Kindertagesstätten (Bergfelder Weg 4, „Sonnenkäfer“ Liebenauer Straße 1, „Bienenkorb“ Liebenauer Straße 3, Kita Schilfweg)
  • Losverfahren

 

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonders eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werde von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.
Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein weiteres Aufnahmeverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme genügt ein formloser Antrag.

 

Was ist das Besondere an der 1. Klasse?

 

Die Klassenstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit. Den Lehrerinnen und Lehrern lässt der Lehrplan in dieser Zeit so viel Freiheit, dass Sie den Unterricht angepasst an die Fortschritte der Klasse gestalten können. Sie tragen mit der Gestaltung des Unterrichts dem aktuellen Lernstand der Kinder, dem unterschiedlichen Lerntempo und den individuellen Lernvoraussetzungen Rechnung. Deshalb gibt es nach der 1. Klasse keine Versetzungsentscheidung – jedes Kind wechselt in die Klasse 2. Mit Zustimmung der Eltern und der Klassenkonferenz kann ein Kind allerdings auch die Klassenstufe 1 wiederholen.

 

Welche Methode zum Schriftspracherwerb wird an der 33.Grundschule verwendet?

 

Schülerinnen und Schüler lernen Lesen nach der „analytisch-synthetischen Leselehrmethode“ - auch "Fibelmethode" genannt.