Update: 20.02.2023
► Schuljahr 2022 / 2023
Derzeit gelten die bisher üblichen hygienische Schutzmaßnahmen.
Mit der Möglichkeit zur anlassbezogenen Testung wird ein freiwilliges Angebot der Testung in der Schule unter Aufsicht bereitgestellt, das der weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegenwirken soll.
Besonders während der Heizperiode breiten sich Atemwegsinfektionen regelmäßig stark aus (grippale Infekte). Dem wird durch Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln (AHA-L) und regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume entgegengewirkt.
Symptome:
Treten typische (auch leichte) COVID-19-Symptome wie Husten (mehr als gelegentlich und nicht durch eine Grunderkrankung erklärt), Fieber, Schnupfen (nicht durch eine Grunderkrankung erklärt), reduzierter Allgemeinzustand (,,Abgeschlagenheit"), Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden (z.B. erhebliche Bauchschmerzen mit oder ohne Durchfall und Erbrechen), Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskelschmerzen, Atemnot oder Herzrasen auf, besteht für die Dauer der Symptome ein täglicher Anlass für eine freiwillige Testung der Schülerin bzw. des Schülers, bei dem die Symptome auftreten.
Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Test in der Schule im Tagesverlauf angeboten wird, liegt bei der Lehrkraft. Diese beurteilt auch, ob bei schwereren Symptomen (auch bei negativem Testergebnis) überhaupt eine weitere Teilnahme am Unterricht vertretbar ist oder ob die Schülerin bzw. der Schüler nach Hause geschickt bzw. abgeholt werden sollte.
Keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person:
Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptomen empfohlen, zwischen dem dritten und vierten Tag der lnfektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Daraus folgt, dass die Schülerin bzw. der Schüler im Falle des Bekanntwerdens, dass sie bzw. er enge Kontaktperson ist, vom dritten bis zum vierten Tag der lnfektion freiwillig an der Schule einen Test durchführen kann.
Positive Testergebnisse:
Bei positiven Testergebnissen greifen die Vorgaben zur Absonderung ...hier. Fehlzeiten aufgrund der verpflichtenden lsolation infolge eines positiven Testergebnisses gelten als entschuldigt. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen sich isolieren, während Kontaktpersonen (Sitznachbarinnen/-nachbarn etc.) weiterhin regulär die Schule besuchen können. Bei einem positiven Testergebnis, besteht die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest (,,8ürgertest") oder einem PCR-Test zu unterziehen. Bis ein negatives Testergebnis des Kontrolltestes vorliegt, muss sich die getestete Person bestmöglich isolieren, unmittelbare Kontakte mit Dritten vermeiden (Ausnahme: Kontakt ist zwingend erforderlich) und Hygiene- und lnfektionsschutzmaßnahmen einhalten. Ein Schulbesuch ist somit nicht zulässig. Für positiv getestete Personen ist damit eine Rückkehr in die Schule frühestens nach fünf Tagen wieder möglich, sofern sie keine Symptome haben.
Angepasste Einwilligungserklärungen für minderjährige Schülerinnen und Schüler ...hier
gebündelte Informationen der Sächsischen Staatsregierung ...hier
Meldungen des Gesundheitsamtes Meißen ...hier
Weitere Informationen zu
♦ Umgang mit Corona-Infektionen / Quarantäne