Betriebspraktikum

Die Schüler erhalten während der zwei Betriebspraktika in den Klassenstufen 8 & 9 einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt und sollten überwiegend praktisch tätig sein. Durch Beobachten und Erleben, Arbeiten und Mitarbeiten sowie durch Aufnahme von Informationen erfahren die Schüler die Anforderungen und Strukturen innerhalb eines Unternehmens.

Für die Wahl des Praktikumsplatzes sind die Schüler selbst verantwortlich. Die Schüler sind während des Praktikums nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten zu beschäftigen. Dabei erhalten Sie Hilfe und Unterstützung durch den Praktikumsleiter der Schule.

Ab Schuljahresbeginn können sich die Schüler an der Schule aus dem Verzeichnis geeigneter Betriebe Plätze auswählen und sich im Unternehmen vorstellen. Die schriftliche Zusage des Betriebes ist der Schule vorzulegen.

Die Schüler haben täglich einen Arbeitsbericht anzufertigen bzw. schriftliche Praktikumsaufträge zu erfüllen.

Die Betriebspraktika werden jeweils als zweiwöchiges Blockpraktikum an jeweils 5 Werktagen einer Woche durchgeführt. Die tägliche Arbeitszeit kann bis zu 7 Stunden und wöchentlich bis zu 35 Stunden unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes betragen.

Da das Praktikum eine Schulveranstaltung ist, finden arbeitsrechtliche Vorschriften für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse keine Anwendung. Ein Vergütungsanspruch entsteht nicht.

Für die Dauer des Betriebspraktikums unterliegen die Schüler wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung. Den Schülern wird außerdem zusätzlich im Rahmen des kommunalen Schadensausgleichs (KSA) Haftpflichtdeckungsschutz für die im Praktikum verursachte Schäden gewährt.