Hauptschulgang
Hauptschulbildungsgang an der Schule zur Lernförderung
Für Schüler, deren Leistungsvermögen und Lernbereitschaft sich bis zur Klassenstufe 7 soweit verbessert haben, dass sie durch förderpädagogische Maßnahmen den Hauptschulabschluss erreichen können, ergibt sich die Möglichkeit, ab Klassenstufe 8 den Unterricht im dreijährigen Hauptschulbildungsgang fortzusetzen.
Voraussetzung hierfür ist der Erhalt einer entsprechenden Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 7, mit einem Notendurchschnitt von 2,0.