Transparenzhinweis

Transparenzhinweis

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme besteht.

Schulen sind über folgende Informationen transparenzpflichtig:

  • Name von Drittmittelgebern
  • Höhe von Drittmitteln
  • Laufzeit von drittmittelfinanzierten Forschungsvorhaben