Masern
Seit dem 01.03.2020 gilt das neue Masern-Schutzgesetz. Alle Kinder, welche bisher an unserer Schule lernen, müssen bis zum 31.07.2021 den Nachweis erbringen, dass sie gegen Masern geimpft worden sind. Zum genaueren Vorgehen erhalten die Eltern in den nächsten Wochen einen Elternbrief.
Alle Kinder, welche dieses Schuljahr mit der 1. Klasse beginnen, müssen den Nachweis noch vor dem 1. Schultag erbringen. Wie dieser zu erfolgen hat, erfahren die Eltern zum 0.Elternabend.
Corona
Corona, eine Krankheit, welche alle Menschen der Welt momentan sehr beschäftigt, wird auch in unserer Schule Ernst genommen. Um sich vor Ansteckung zu schützen, wurden sowohl die Kinder, als auch alle Kollegen über gängige Hygienemaßnahmen, wie z.B. Hände waschen, Benutzen des Taschentuchs, Niesen und Husten in die Armbeuge belehrt. Bitte achten auch Sie darauf, dass Sie Ihr Kind bei starker Erkältung oder anderen Infekten (nach Magen-Darm-Erkrankung 48h symptomfrei) nicht in die Schule schicken.