Hortverträge

Betreuungsvertrag

Damit Ihr Kind am Hortalltag teilnehmen kann, ist ein Betreuungsvertrag notwendig. Diesen schließen Sie bei der Hortleitung ab. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, wenn Sie einen Hortvertrag abschließen möchten. 

 

Grundlage eines Hortvertrages ist immer die Benutzerregelung. Mit Ihrer Unterschrift unter den Vertrag stimmen Sie dieser zu.

 

E-Mail: hort-66.gs@horte-leipzig.de

Kündigungen

Sie können den Hortvertrag jederzeit, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, zum Monatsende kündigen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular unter dem Pfad Vordrucke.

Die Kinder der 4. Klasse im Schuljahr 2023/2024 können die Sommerferien komplett besuchen kommen.