Hortverträge

Betreuungsvertrag

Damit Ihr Kind am Hortalltag teilnehmen kann, ist ein Betreuungsvertrag notwendig. Diesen schließen Sie bei der Hortleitung ab. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, wenn Sie einen Hortvertrag abschließen möchten. 

 

Grundlage eines Hortvertrages ist immer die Benutzerregelung. Mit Ihrer Unterschrift unter den Vertrag stimmen Sie dieser zu.

 

E-Mail: hort-66.gs@horte-leipzig.de

Kündigungen

Sie können den Hortvertrag jederzeit, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, zum Monatsende kündigen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular unter dem Pfad Vordrucke.

Für die Kinder der 4. Klassen sind die Hortverträge bis zum 31.07.2024 befristet. Bis einschließlich 31.07.2024 kann während der Sommerferien die Hortbetreuung in Anspruch genommen werden.