Hortverträge

Betreuungsvertrag

Damit Ihr Kind am Hortalltag teilnehmen kann, ist ein Betreuungsvertrag notwendig. Diesen schließen Sie bei der Hortleitung ab. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, wenn Sie einen Hortvertrag abschließen möchten. 

 

Grundlage eines Hortvertrages ist immer die Benutzerregelung. Mit Ihrer Unterschrift unter den Vertrag stimmen Sie dieser zu.

 

E-Mail: hort-66.gs@horte-leipzig.de

Kündigungen

Kündigungen sind mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich bei der Hortleitung einzureichen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular unter dem Pfad Vordrucke.                                                                       

Nach Eingang der Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung.

 

Für die Kinder der 4. Klassen sind die Hortverträge bis zum 31.07.2025 befristet. Bis einschließlich 31.07.2025 kann während der Sommerferien die Hortbetreuung in Anspruch genommen werden.