Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Liebe Eltern,
im Alltag unseres Hortes tauchen immer wieder Fragen auf – sei es zu Abholregelungen, Hausaufgabenzeiten oder besonderen Angeboten. Um Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen, haben wir hier die häufigsten Anliegen gesammelt und beantwortet.
Sollten dennoch Unklarheiten bestehen oder individuelle Fragen auftauchen, zögern Sie bitte nicht, uns direkt anzusprechen. Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Ihr Hortteam der 66. Schule Leipzig
Betreuung am Morgen
Wann kann mein Kind morgens in den Hort kommen und gibt es gemeinsames Frühstück?
In der Zeit von 06:00 bis 07:35 Uhr hat unser Frühhort geöffnet. Kinder, die zum Frühhort angemeldet sind, können von 06:45 bis 07:10 Uhr gemeinsam im Speisesaal frühstücken.
Für Kinder, die nicht im Frühhort sind, besteht die Möglichkeit, von 07:15 bis 07:45 Uhr im Speisesaal zu frühstücken.
Wenn Ihr Kind nur zum Frühstück kommt, geben Sie bitte kurz beim Frühhort Bescheid.
Essen & Verpflegung
Wie melde ich mein Kind zum Mittagessen an?
Die Anmeldung zum Mittagessen erfolgt direkt über unseren Essensanbieter GfB Catering.
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte die Plattform:
www.bestellung-gfb-catering.de
Ferienbetreuung
Wann und wie kann ich mein Kind für die Ferien anmelden?
Etwa 1-2 Monate vor Beginn der Ferien erhalten Sie von uns eine Abfrage zur Ferienbetreuung.
Der konkrete Ferienplan mit Angeboten und Ausflügen wird in der Regel ca. zwei Wochen vor Ferienbeginn veröffentlicht. Die Inhalte orientieren sich an den angemeldeten Kinderzahlen.
Wie melde ich mein Kind für Ferienangebote an?
Die Anmeldung zu Angeboten erfolgt immer montags (bzw. am ersten Ferientag der Woche) nach der 09:00 Uhr-Ferienbelehrung.
Ist Ihr Kind an diesem Tag nicht da, bitten wir um eine Anmeldung per E-Mail bis spätestens 09:00 Uhr desselben Tages.
Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze verfügbar sind.
Vollmachten & Abholung
Wie stelle ich eine Vollmacht aus, wenn mein Kind allein nach Hause gehen soll?
Wenn Ihr Kind regelmäßig oder dauerhaft allein nach Hause gehen soll, benötigen wir eine entsprechende Dauervollmacht. Diese muss folgende Angaben enthalten:
- vollständiger Name des Kindes
- Gültigkeitsdatum und eine konkrete Uhrzeit, ab wann das Kind allein gehen darf
- Unterschrift beider Sorgeberechtigten
Für einmalige Fälle genügt eine Tagesvollmacht mit denselben Angaben, aber begrenztem Datum. Es genügt die Unterschrift eines Sorgeberechtigten. Vorlagen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
- In den Ferien gelten reguläre Dauervollmachten nicht. Für diesen Zeitraum ist eine neue, schriftliche Vollmacht notwendig.
- Eine telefonische Erlaubnis ist nicht möglich.
- Eine Vollmacht per Foto (E-Mail) kann im Ausnahmefall akzeptiert werden - bitte sprechen Sie uns dazu im Vorfeld an.
Was muss bei Abholvollmachten beachtet werden?
Wenn Ihr Kind von einer anderen Person abgeholt werden soll, benötigen wir eine schriftliche Abholvollmacht mit folgenden Angaben:
- vollständiger Name des Kindes
- vollständiger Name der abholenden Person
- Gültigkeitszeitraum (einmalig oder dauerhaft)
- Unterschrift beider Sorgeberechtigten
Verlorene Gegenstände
Mein Kind hat etwas verloren - wo können wir danach suchen?
Alle Fundsachen sammeln wir in der Fundkiste im Untergeschoss.
Gern dürfen Sie oder Ihr Kind dort nach vermissten Gegenständen schauen.