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Beurlaubung

Aus triftigen Gründen (nicht für Urlaub) können Sie einen Antrag für eine Befreiung bzw. Beurlaubung vom Unterricht stellen.

 

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen im Voraus bei der Klassenlehrerin vorliegen.

 

Das entsprechende Formular händigt Ihnen die Klassenlehrerin gern aus.

 

Der versäumte Unterrichtsstoff ist zeitnah nachzuholen.