Beurlaubung
Aus triftigen Gründen (nicht für Urlaub) können Sie einen Antrag für eine Befreiung bzw. Beurlaubung vom Unterricht stellen.
Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen im Voraus bei der Klassenlehrerin vorliegen.
Das entsprechende Formular händigt Ihnen die Klassenlehrerin gern aus.
Der versäumte Unterrichtsstoff ist zeitnah nachzuholen.