Grundschule Altendorf 

Herzlich willkommen!

    

 

Schön, dass Sie auf unserer Homepage vorbeischauen!

       

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen rund um

                          

die Grundschule Altendorf in Chemnitz.  

 

 

 

      

Schulanmeldung

 

Anmeldetermine für die Schulanfänger 2025/26 

(Kinder, die im Zeitraum 01.07.2018 - 30.06.2019 geboren wurden): 

 

08.08.2024 und 13.08.2024 jeweils von 14:00 - 18:00 Uhr  bei uns in der Grundschule (OG)

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:

  • ausgefülltes Anmeldeformular (das finden Sie unter Dienstleistungsportal | Stadt Chemnitz)  Achtung NEU 3-seitig
  • Personalausweis (des anmeldenden Sorgeberechtigten)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht/geteiltes Sorgerecht
  • Nachweis über den Masernimpfschutz

 

Bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr ein NEUES Anmeldeformular (3-seitig) zu verwenden ist. Das Anmeldeformular finden Sie unter: Schulanmeldung | Stadt Chemnitz

 

Wenn Sie Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchten, verwenden Sie bitte zusätzlich das Formular "Anzeige der Anmeldung für die Klassenstufe 1 an einer Schule in freier Trägerschaft". Die Anzeige an einer öffentlichen Grundschule muss bis spätenstens 15.September 2024 erfolgen. 

 

 

NEU: Die Anmeldung zur Schulaufnahmeuntersuchung beim Gesundheitsamt ist ab diesem Jahr von den Eltern selbstständig online wahrzunehmen. Von der Schule bekommen Sie KEINEN Termin mehr ausgehändigt. Nähere Informationen zur Online-Terminvergabe erhalten Sie ebenfalls unter Schulanmeldung | Stadt Chemnitz oder per QR-Code auf den Plakaten in der Kita oder an der Eingangstür zur Schule. 

 

 

Für den Fall, dass mehr Kinder angemeldet werden, als tatsächlich Plätze vorhanden sind, nehmen Sie bitte die Informationen zur Schulaufnahme mit unseren Auswahlkriterien zur Kenntnis: 

Stand: 07.08.2024

 

 

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.