Bildungsempfehlung Gymnasium

 

Anmeldung und Aufnahme an einem Gymnasium:

 

Die Anmeldung der Kinder mit einer Empfehlung für das Gymnasium erfolgt bis 07.03.2025 am Gymnasium ihrer Wahl.

 

Auch mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium können sie ihre Kinder an einer Oberschule ihrer Wahl anmelden.

 

Aufnahmeverfahren an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung

 

Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt wurde, können bis zum 07.03.2025 den Antrag auf Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für das Gymnasium mit vertiefter Ausbildung stellen.


Die Aufnahmeprüfungen für vertiefte Ausbildung im mathematisch-naturwissenschaftlichen und sprachlichen Bereich finden am 17.03.2025 und 18.03.2025 statt.

Für die Aufnahmeprüfungen im musischen Bereich kann dieser Zeitrahmen durch die Schule erweitert werden. Die besondere sportliche Eignungsprüfung unter Einbeziehung der Landesfachverbände findet im Zeitraum September 2024 bis Januar 2025 statt. Das Ergebnis der besonderen sportlichen Eignungsprüfung wird den Eltern durch die Landesfachverbände bis spätestens 03.02.2025 mitgeteilt.

Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird den Eltern bis zum 26.03.2025 mitgeteilt. Bei nichtbestandenem Aufnahmeverfahren stellen die Eltern bis zum 10.04.2025 bei einem Gymnasium, einer Gemeinschaftsschule oder einer Oberschule bzw. Oberschule+ für einen Bildungsgang ohne vertiefte Ausbildung einen Antrag auf Aufnahme.

Die Nachprüfungen für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Prüfungsteilnahme verhindert waren, oder für Schüler mit der Bildungsempfehlung für die Oberschule, die an der schriftlichen Leistungserhebung um am verpflichtenden Beratungsgespräch teilgenommen haben, finden am 07.04.2025 und 08.04.2025 statt.
Ihre Ergebnisse werden den Eltern unverzüglich mitgeteilt. Bei nichtbestandenem Aufnahmeverfahren stellen die Eltern bis zum 10.04.2025 bei einem Gymnasium, einer Gemeinschaftsschule oder einer Oberschule bzw. Oberschule+ für einen Bildungsgang ohne vertiefte Ausbildung einen Antrag auf Aufnahme.

Ist die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt worden, kann der Antrag auf Teilnahme am Aufnahmeverfahren umgehend gestellt werden. Voraussetzung für die Aufnahme an einem Gymnasium mit vertiefter sportlicher Ausbildung ist die erfolgreiche Teilnahme an der besonderen sportlichen Eignungsprüfung zwischen September 2024 und Januar 2025. Das Aufnahmeverfahren soll dann bis zum 23.06.2025 durchgeführt werden.

Für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Teilnahme verhindert waren, wird das betreffende Gymnasium das nachträgliche Aufnahmeverfahren bis zum 04.07.2025 durchführen.