Hausordnung
der
Gotthold-Ephraim-Lessing Grundschule
1. Geltungsbereich:
Die Hausordnung regelt Ordnung und Sicherheit im Schulhaus und im Schulgelände der
Gotthold-Ephraim-Lessing-Grundschule. Sie gilt für Nebengebäude wie Turnhalle und den Hortbereich. Die Verhaltensvorschriften gelten für alle Schüler, Eltern, Gäste unserer Schule sowie alle in der Einrichtung tätigen Personen. Ohne Zustimmung des Schulamtes dürfen keine Räume vergeben bzw. verlegt werden. Freiwerdende Räume und Gebäude sind dem Schulamt zu melden.
Die Erfassung, Bewertung und Verwaltung des Inventars ist in der Dienstanweisung DA 1030 geregelt. Verantwortlich hierfür sind alle Kollegen (Lehr- und Unterrichtsmittel), Buchverantwortlicher (Lernmittel) und der Hausmeister (Geräte und Ausstattung).
2. Einlassdienst:
Der Hausmeister schließt zu Beginn der Öffnungszeit des Hortes das Schulhaus auf. Lehrer, die zur 1. Stunde unterrichten, sind 7.10 Uhr im Schulhaus und übernehmen mit dem Einlassklingeln (7.15 Uhr) die Aufsicht in der Klasse, in der sie unterrichten. Sie schließen die Zimmertüren auf, Lüften durch. Alle Lehrer führen täglich gewissenhaft die Anwesenheit der Schüler im Klassenbuch. In den kleinen Pausen haben alle Lehrer Aufsicht, und zwar in der Klasse, in der sie in der folgenden Stunde unterrichten.
Gäste melden sich im Sekretariat an. Halten sich unbekannte Personen im Schulhaus bzw. im Schulgelände auf, sind diese nach dem Grund zu fragen. Gibt das Verhalten der Besucher Anlass, ihnen den Zutritt in die Schule zu verwehren, ist die Schulleitung berechtigt, Hausverbot auszusprechen.
Die Schule ist ab 6.00 Uhr bis 16.30 Uhr für dienstliche Zwecke geöffnet. Bei länger dauernden Dienstgesprächen (Elternabende, Elternsprechstunde) sind die Kollegen grundsätzlich für die Benachrichtigung des Hausmeisters und der Schulleitung verantwortlich. Sie schließen eigenverantwortlich die Türen der Schule ab.
3. Parkflächen:
Parken auf dem Schulhof ist nur in Ausnahmefällen und mit Sondergenehmigung der Schulleitung erlaubt. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr, auch bei vorhandener Sondergenehmigung.
4. Fahrräder:
Grundsätzlich sind der Verbleib und die Unterbringung von Rädern im Schulgelände und an den Gebäudefassaden nicht gestattet. Zum Abstellen sind die Fahrradständer am Seiteneingang Philippstraße zu nutzen.
Einzelfälle werden nach Absprache und einer individuellen Prüfung durch den Schulleiter entschieden. Es wird aber trotz Genehmigung durch den Schulleiter im Schadensfall (Beschädigung, Diebstahl etc.) keinerlei Haftung übernommen.
5. Handys/Endgeräte:
Handys bzw. Endgeräte liegen in der Verantwortung der Eltern.
Im Schulgebäude dürfen durch Schüler und Schülerinnen (SuS) keine privaten Handys, Handy-Uhren, auch Smartwatch genannt, oder andere technische Endgeräte, die internet- oder aufnahmefähig sind, genutzt werden. Private Schülerendgeräte sind deshalb vor Betreten des Schulgebäudes auszuschalten.
Bei Verstoß wird das Handy/Endgerät vom Lehrer bis zum Unterrichtsschluss bzw. vom Horterzieher bis Betreuungsschluss eingeschlossen. Bei mehrmaligem Verstoß muss das Handy/Endgerät vom Erziehungsberechtigten beim Schulleiter bzw. Hortleiter abgeholt werden.
Für Beschädigung oder Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
6. Reinigung:
Für die Reinigung der Gebäude, Räume und sanitären Einrichtungen ist eine vom Schulamt eingesetzte Reinigungsfirma verantwortlich. Für die Sauberkeit der Außenanlagen sorgt der Hausmeister.
Jede Klasse sorgt auch selbst für Ordnung und Sauberkeit in den Klassen- und Fachräumen.
7. Werterhaltung, Instandsetzung:
Alle in der Einrichtung arbeitenden Bediensteten sind verpflichtet, ihnen auffallende Mängel oder Schäden dem Verantwortlichen für Sicherheit (Herrn Ahner), dem Hausmeister oder der Schulleitung mitzuteilen. Schüler dürfen ebenfalls auf Mängel hinweisen. Alle Kollegen sind verpflichtet, auf die Schüler so einzuwirken, dass schulisches Eigentum pfleglich behandelt wird. Bei Verstößen sind vom Lehrer sofort geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In schwerwiegenden Fällen erfolgt die Beratung in der Lehrer- bzw. Schulkonferenz.
8. Sicherung der Dienstgebäude, Diensträume:
Alle Bediensteten können sich ab 6.00 Uhr uneingeschränkt in den Diensträumen aufhalten. Beim Verlassen der Diensträume ist zu kontrollieren, ob alle Fenster geschlossen, das Licht gelöscht und die Türen abgeschlossen sind. Elektrische Geräte sind vom Netz zu nehmen (außer Kühlschrank; für Computer gilt Sonderregelung). Kollegen, die für längere Zeit keinen Dienst in der Einrichtung versehen (Abordnung, Erziehungsurlaub usw.), geben ihre Schlüssel ab. Der Hausmeister führt ein Schlüsselbuch, welches einmal jährlich vom SL zu kontrollieren ist.
Schlüsselverluste sind umgehend der Schulleitung und dem Hausmeister zu melden. Besucher sind nicht allein in den Diensträumen zu lassen. Für Elterngespräche u.ä. sind das Arztzimmer und die Klassenzimmer zu nutzen.
9. Verhaltensvorschriften:
Zum Schutz des schulischen und privaten Eigentums sowie zur Geheimhaltung von Geschäftsvorgängen sind die Räumlichkeiten auch bei kurzzeitigem Verlassen abzuschließen. Die Bediensteten haben das ihnen anvertraute Eigentum pfleglich zu behandeln und sicher zu verwahren.
Essen und Trinken während des Unterrichts liegt in der Verantwortung des Lehrers.
Das Benutzen von Elektrogeräten ist nur an genehmigten Standorten und mit überprüften Geräten gestattet.
Jeder Kollege ist für die ordnungsgemäße Abschaltung selbst verantwortlich. Das Aufbewahren von privaten Wertsachen und Geldbeträgen in Diensträumen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Bediensteten haben auf ihr persönliches Eigentum selbst Acht zu geben. Die Schüler achten auf ihr Eigentum selbst.
10. Vertrieb von Waren, Werbung, Sammlungen:
Der Vertrieb von Waren, allgemeine Produktwerbung, Werbung von Parteien und sonstigen Vereinigungen sowie private Sammlungen aller Art sind in der Schule untersagt. Für das Anbringen von Aushängen sind nur die dafür von der Schulleitung festgelegten Tafeln zu verwenden. Vor dem Aushang muss die Zustimmung der Schulleitung eingeholt werden.
Ohne Genehmigung können angebracht werden:
- Aushänge für Veranstaltungen der Ämter und sonstigen Einrichtungen
- Aushänge des Personalrates
- Aushänge der Gewerkschaften
Werbung ist am und im Schulgebäude nicht erlaubt.
11. Fundsachen:
Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Vor allem vor den Ferien im Herbst, Winter und Sommer findet im Erdgeschoss oder im Bereich der Umkleidekabinen das „Fundbüro“ statt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, 6 Monate, werden die Fundsachen der Kleidersammlung zugeführt.
12. Unfallverhütung:
Die Schüler sind regelmäßig von den Lehrern über die Verhütung von Unfällen zu belehren. Auf besondere Gefahrenstellung im Schulbereich (Baustellen u. ä.) weist der Lehrer die Schüler gesondert hin. Bei Bauarbeiten im Schulgelände achtet das gesamte Kollegium darauf, dass Fluchtwege nicht verstellt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Eintritt eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls.
13. Cannabis und andere Drogen, Alkohol
Offensichtlich unter Drogen oder Alkohol stehenden Personen ist der Zutritt ins Schulgebäude nicht gestattet.
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an
schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte,
gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen sowie die Hausordnung richtet sich
das Vorgehen nach dem jeweiligen Personenkreis, dem der Verstoß zuzurechnen ist:
1. Bei Schülerinnen und Schüler - unabhängig, ob minderjährig oder volljährig - sind in
jedem Fall eines Verstoßes erziehungs- bzw. ordnungsrechtliche Maßnahmen zu
prüfen. Für den Fall, dass Minderjährige Cannabisprodukte mit sich führen, sind diese bei Bekanntwerden einzuziehen, die Polizei und die Eltern zu informieren und die weg-
genommene Rauschgiftmenge der Polizei zu übergeben.
Bei Volljährigen ist eine Einziehung nur dann zulässig, wenn der Verdacht einer
Straftat besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die nach Cannabisgesetz erlaubte
Menge (25 bzw. 30 Gramm) offensichtlich überschritten wird.
2. Handelt es sich um einen Verstoß durch Lehrkräfte bzw. sonstiges im Dienste des
Freistaates Sachsen bzw. des Schulträgers stehendes Personal, ist abzuwägen, ob
disziplinarrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind.
3. Bei allen anderen Personen ist von der Wahrnehmung des Hausrechts Gebrauch
zu machen.
14. Schulablauf:
Unterrichtsstunden beginnen und enden pünktlich.
Die Stühle werden entsprechend des Reinigungsplanes hochgestellt.
Fachräume, einschließlich Umkleideräume sind nur unter Aufsicht des Lehrers zu betreten. Eine Belehrung über Verhalten und Arbeiten im Fachunterrichtsraum erfolgt halbjährlich. Der Lehrer verlässt als letzter das Klassenzimmer, verschließt die Fenster und die Tür.
Die Brandschutztüren überprüft der Hausmeister 1 x monatlich auf ihre Funktionstüchtigkeit. Sie bleiben, außer in den Wintermonaten im Treppenhaus 2, offen.
Es ist darauf zu achten, dass das Licht nur dann angeschaltet ist, wenn die Notwendigkeit besteht. Befindet sich niemand im Zimmer, bleibt es gelöscht. Dies gilt auch für Fachräume und das Lehrerzimmer.
Die Fensterbänke am vorderen und hinteren Fenster werden freigehalten, damit regelmäßig gelüftet werden kann. Befinden sich Kinder ohne Aufsicht/Lehrer im Zimmer bleiben die Fenster gekippt oder geschlossen.
Bei geöffneten Fenstern ist auf ins Zimmer ragende Fensterflügel zu achten.
Im Erdgeschoss sind die Fenster grundsätzlich nach Dienstschluss zu schließen (Einbruchsgefahr).
Die Digi-Tafel wird nach jeder Unterrichtsstunde abgewischt, Ausnahmen sind gestattet. Am Ende der Woche erfolgt eine gründliche Reinigung mit dem dafür vorgesehenen Mittel.
Sollten am Boden größere Verschmutzungen sein, sind diese zu beseitigen. Dafür sind in jedem Klassenzimmer Besen und Schaufel vorhanden.
Wischeimer, Schrubber und Lappen befinden sich im Keller.
Heruntergefallene Kleidungsstücke werden aufgehoben, die Kleiderschränke sind zu schließen (Brandschutzordnung).
15. Speiseraum
Nach Unterrichtsschluss kann im Speiseraum das Mittagessen eingenommen werden.
Hortkinder essen nach Anmeldung im Hort. Alle achten auf Ruhe und Ordnung bei der Esseneinnahme und auf kultiviertes Essen. Kleidung sowie Schultaschen werden im Vorraum der Umkleideräume abgelegt. Die Tische werden von den Schülern abgewischt.
Der Speiseraum wird täglich gereinigt.
16. Allgemeine Hinweise:
Bei besonderen Vorkommnissen (Todesfälle, plötzliches Verschwinden
von Schülern u. ä.)
ist unverzüglich die Schulleitung zu informieren.
Bleibt ein Kind dem Unterricht fern, so hat die Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten bis zum Beginn der ersten Unterrichtsstunde des Kindes schriftlich bei der Klassenleiterin bzw. Fachlehrerin oder telefonisch im Sekretariat zu erfolgen.
Ein Anrufbeantworter ist geschaltet.
Unentschuldigtes Fehlen kann zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führen. Hier gelten die Regelungen der Schulbesuchsordnung, §2.
Die Schüler nehmen ihre Sportsachen nach der letzten Sportstunde der Woche, spätestens freitags, zum Waschen mit nach Hause. Die Zeichensachen sind vor den Ferien mitzunehmen.
Die Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft.
Geändert am 15.05.2024
C.Andert
Schulleiterin