Hausordnung

....in Auszügen

§ 1 Allgemeines

Alle Schüler/innen und Nutzer unseres Schulgebäudes werden aufgefordert, die bestehende Hausordnung einzuhalten.

§ 2 Öffnung des Hauses

7:15 Uhr beginnt die Beaufsichtigung der Schüler/innen und die Haupteingangstür wird geöffnet und 7:30 Uhr wieder geschlossen.

Alle Türen zum Außengelände bleiben zu Sicherheit der Kinder geschlossen. Besucher melden sich über die Wechselsprechanlage im Sekretariat an.

§ 3 Unterrichtsbeginn

Um 7:30 Uhr beginnt in der Regel der Unterricht. Jeder erscheint rechtzeitig. Bei Verspätungen nutzen die Schüler/innen die Wechselsprechanlage zum Sekretariat. (Im Ausnahmefall kann durch Klingeln an der Turnhallentür um Einlass gebeten werden.)

§ 4 Unterricht

Alle Schüler/innen sind zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet.

Bei Nichterscheinen eines Kindes zum Unterricht muss bis 8:00 Uhr selbigen Tages die Schule informiert werden. (Tel., Fax, E-Mail) Eine schriftliche Entschuldigung ist bis zum dritten Krankheitstag nachzureichen.

§ 5 Pausengestaltung

Pausen dienen der Erholung. 9:00 Uhr bis 9:15 Uhr nehmen die Schüler/innen ihr Frühstück gemeinsam in ruhiger Atmosphäre am Platz im Klassenzimmer unter Aufsicht einer Lehrkraft ein.

Von 9:15 Uhr bis 9:35 Uhr bzw. von 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr sind große Pausen, die in der Regel an frischer Luft auf dem Außengelände verbracht werden.

§ 6 Friedliches Miteinander

Alle pflegen gute Umgangsformen, nehmen Rücksicht, achten einander und verhalten sich respektvoll, freundlich und höflich.

§ 7 Gesundheitsschutz

Schulgelände und -Gebäude, Garderoben sowie die Klassenräume und der eigene Arbeitsplatz sind sauber zu halten.

Im Speiseraum verhalten sich alle leise, nutzen ihn nur so lange wie nötig, wischen ihre Tische ab und verlassen ihn ordentlich.

§ 8 Vermeidung von Unfällen und mutwilliger Zerstörung

Im Schulgebäude wird nicht gerannt. Das Aufsitzen bzw. Klettern auf Geländern, Fensterstöcken bzw. Brüstungen ist untersagt.

Das Mitbringen von elektronischen Medien und Mobiltelefonen sowie Spielsachen aller Art obliegt der Verantwortung der Eltern. Diese Dinge verbeiben bis zum Verlassen des Schulgebäudes nach dem Unterricht ausgeschaltet in der Schultasche. Bei Zuwiderhandlungen werden die entsprechenden Geräte eingezogen und können von den Eltern abgeholt werden.

§ 9 Verhalten nach Schulschluss

Nach Beendigung der für sie letzten Stunde werden die Schüle/innen von der Lehrkraft in die Garderoben begleitet. Unter deren Aufsicht verlassen sie zügig und ruhig das Schulhaus und begeben sich unverzüglich und auf direktem Weg in den Hort oder nach Hause.

§ 10 Schulgelände

Im gesamten Schulgelände ist das Rauchen untersagt. Hunde müssen außerhalb des Schulgeländes angeleint werden.

§ 11 Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt auf Beschluss der Schulkonferenz am 28.03.2018 in Kraft.