Transparenz und Offenheit
Transparenz ist uns wichtig.
Deshalb informieren wir hier über die Regelungen des Sächsischen Transparenzgesetzes (SächsTranspG), das seit dem 1. Januar 2023 gilt.
Das Gesetz gibt Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Informationen von öffentlichen Stellen im Freistaat Sachsen zu erhalten – soweit keine gesetzlichen Ausnahmen entgegenstehen.
Für Schulen gilt dabei eine eingeschränkte Transparenzpflicht.
Das bedeutet: Wir sind nur dann zur Veröffentlichung verpflichtet, wenn es um
- den Namen von Drittmittelgebern,
- die Höhe der Drittmittel oder
- die Laufzeit von abgeschlossenen, mit Drittmitteln finanzierten Forschungsvorhaben
geht (§ 4 Abs. 3 Nr. 7 SächsTranspG).
Über diese gesetzlich geregelten Fälle hinaus bestehen für Schulen keine weiteren Veröffentlichungspflichten nach dem Transparenzgesetz.
Aktueller Stand
Derzeit liegen an unserer Schule keine transparenzpflichtigen Informationen im Sinne des Gesetzes vor.
Sollte sich dies ändern, werden die entsprechenden Angaben hier veröffentlicht.
