Schulanmeldung
Schulanfänger 2025
Termine zur Anmeldung der schulpflichtigen Kinder an den Grundschulen Gundorf und Böhlitz-Ehrenberg.
Die zukünftigen Einschüler des Schuljahres 2025/26 können an nachfolgend genannten Tagen und Zeiten angemeldet werden:
Schule Böhlitz-Ehrenberg
Die, 20.08.2024, 8:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Die, 27.08.2024, 8:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Schule Gundorf
Die., 20.08.2024, 8:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Die., 27.08.2024, 8:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Zur Anmeldung sind mitzubringen:
- aktuelle Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
- Anmeldeschreiben der Stadt Leipzig
- Personalausweise der Sorgeberechtigten
- Nachweis über das Sorgerecht in Kopie
- ausgefülltes Anmeldeformular
- erscheint nur ein Sorgeberechtigter, dann ist zusätzlich vorzulegen: Kopie des Personalausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten sowie eine Vollmacht für den, der die Anmeldung vornimmt.
Beide Schulen liegen in einem gemeinsamen Schulbezirk. Die Eltern der Ortsteile Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen und Gundorf haben somit die Möglichkeit, zwischen beiden Schulen zu wählen. Auf die nachstehenden Auswahlkriterien wird verwiesen.
Etzold / Hanschke
Grundschulrektoren
Auszug aus dem Schreiben der Schulen an die Elternschaft der Einschüler des Schuljahres 2025/2026
Unsere Schule liegt im gemeinsamen Schulbezirkssektor SW 7 der Stadt Leipzig. Im gemeinsamen Schulbezirk können Sie entscheiden, an welcher der dem Schulbezirk zugeordneten Grundschulen Sie Ihr Kind anmelden. Die Anmeldung an unserer Schule stellt keine Aufnahmegarantie dar. Über die Aufnahme von Schülern im gemeinsamen Schulbezirk an einer bestimmten Schule entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität.
Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den angemeldeten Kindern anhand von festgelegten Kriterien getroffen.
Sollten mehr Schüler an unserer Schule angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler wie folgt ausgewählt:
1. Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung unsere Schule besuchen
2. eng umgrenzte Härtefälle
3. Länge des sicheren Schulwegs
a) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirkssektor näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Diese werden vorrangig aufgenommen.
b) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre.
b) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) nicht zutrifft, mit dem kürzesten Fußweg von ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig.
Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.
Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule, Kooperationsvereinbarungen mit Kindergärten u. ä. bei der Auswahl der Schüler keine Rolle spielen.
Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen an die nächste aufnahmefähige Schule im gemeinsamen Schulbezirk weitergeleitet.
Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk erhalten Sie voraussichtlich am 16. Mai 2025.
Etzold/Hanschke
Grundschulrektoren